1. Beitragsveränderung bei der LKK ab 2023 auf 2 Prozent begrenzt
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 7. November 2022 wurde dem steigenden Finanzbedarf der GKV mit einem Maßnahmenbündel begegnet. Durch besondere Bundesmittel, Einsparungen bei den Leistungserbringern und den Einsatz von Finanzreserven bleibt der Beitragssatz der allgemeinen Krankenversicherung von 14,6 Prozent im kommenden Jahr trotz zunehmender Kostensteigerung, unverändert. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt jedoch von 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent und damit um etwa 2 Prozent.
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