In Verbindung mit den tierbezogenen Herausforderungen und Ereignissen aus dem letzten Jahr fand am 3. Januar zwischen dem Thüringer Bauernverband (TBV), vertreten durch Katrin Hucke und Olivia Krupp, und dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF), verreten durch Abteilungsleiter Dr. Michael Elschner, Dr. Anja Höfig, Dr. Heike Palla sowie Dr. Martin Huchler, ein Jahresauftaktgespräch statt. Hierbei wurden insbesondere das aktuelle Seuchengeschehen (HPAI-Virus, Tuberkulose), die Seuchenprvention mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest und die Problematik der Umsetzung der mobilen Schlachtung in Thüringen ausgewertet und diskutiert.
Ein weiterer Schwerpunkt des gemeinsamen Gespräches bestand in der intensiven Auseinandersetzung mit den neuen Gebühren für die Tierkörperbeseitigung, welche seit dem 1. Januar in Thüringen gelten. Diese haben sich für die Landwirte im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt bis verdreifacht und das obwohl die Landkreise weiterhin ein Drittel der anfallenden Kosten übernehmen. Eine ein Drittel-Beteiligung des Landes Thüringen wurde im Haushaltsplan für 2023 nicht mit einkalkuliert, wird aber durch den TBV gefordert.
Welche Kostenerhöhungen für die Tierkörperbeseitigung ab diesem Jahr auf die Landwirtinnen und Landwirte zukommen werden, können in der Gebührensatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen eingesehen werden.
Darüber hinaus wurde in Zusammenarbeit mit der Bauernzeitung ein Artikel zu dieser Thematik verfasst, in welchem unter anderem die Kostenerhöhungen aus Thüringen mit denen aus anderen Ost-Bundesländern gegenübergestellt wurden. Den vollständigen Artikel finden Sie in der 51./52. Ausgabe der Bauernzeitung vom 23. Dezmeber 2022 auf Seite 22.