Am 1. April 2021 wurden die Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Zuschuss vom Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse deutlich verbessert. Der Zuschuss zum Beitrag wird Landwirten mit einem geringen Einkommen gewährt.
Jetzt werden die Einkommensgrenzen deutlich angehoben, so dass mehr Versicherte eine höhere Chance auf diesen Zuschuss haben. Der volle Zuschuss von 147 Euro monatlich wird bei einem Einkommen von 11.214 Euro/Jahr (Ledige) gewährt. Damit muss der Versicherte nur noch einen Nettobeitrag von 98 Euro allein tragen.
Zögern Sie nicht, unsere Berater anzusprechen. Versicherte der landwirtschaftlichen Alterskasse, die aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen jetzt einen Anspruch auf den Zuschuss haben, sollten einen entsprechenden Antrag spätestens bis Ende Juli 2021 stellen. Dann ist beim Vorliegen aller Voraussetzungen eine Gewährung noch rückwirkend ab dem 1. April 2021 möglich. Besteht bereits ein Anspruch auf den Beitragszuschuss, ermittelt die Alterskasse automatisch die neue Zuschusshöhe und den daraus resultierenden Nettobeitrag.
Bis zu einem Jahreseinkommen von 22.428 Euro (Ledige) wird ein gestaffelter Zuschuss gewährt. Was die Änderung bewirkt, zeigt die folgende Tabelle:
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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