Auch 2023 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellt die SVLFG 1.200.000 Euro zur Verfügung. Die Vergabe der Prämien erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und die 2021 sowie 2022 keinen Zuschuss bekommen haben.
Es gibt zwei Prämienaktionen. Die erste Aktion am 1. Februar und die zweite am 15. März 2023 (für Sonnen- und Hitzeschutz). Alle berechtigten Betriebe können einen Zuschuss pro Aktion beantragen. Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrags.
Einen Überblick zu den Produkten sowie der Maximalförderung finden Sie unter https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern. Die Antragsformulare stehen erst an den genannten Terminen zur Verfügung.