Erneut wurde in Thüringen der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI-Virus H5N1) amtlich festgestellt. Betroffen ist ein Tierhalter aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen, welcher vergangene Woche Mittwoch mehrere Verendungen seiner Hühner beim zuständigen Veterinäramt meldete. Daraufhin wurden Untersuchungen eingeleitet und der Bestand umgehend amtlich gesperrt. Aufgrund des akuten Krankheitsbildes der Tiere und des vorläufigen Befundes des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz wurde am 19. Januar eine Keulung der verbliebenen Tiere veranlasst. Am 20. Januar konnte der Nachweis des HPAI-Virus H5N1 offiziell durch das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigt werden. Es wird vermutet, dass Wildenten die Einschleppungsursache für die Erkrankung sind.
Um die Weiterverschleppung der Tierseuche zu verhindern, wird als weitere Maßnahme eine Schutz- und eine Überwachungszone (siehe Bild) eingerichtet. Bitte informieren Sie sich in den nächsten Tagen hierzu auf der Homepage des Landkreises Schmalkalden-Meiningen oder des Thüringer Sozialministeriums (Dynamische Karte: https://tierseuchen.thueringen.de/index.php/view/map/?repository=repo1&project=h5n1).
Restriktionszone in Schmalkalden-Meiningen
Geflügelhalterinnen und –halter sind weiterhin angehalten, jegliche Erkrankungen der Tiere dem zuständigen Veterinäramt zu melden und die Biosicherheitsmaßnahmen zu befolgen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, unabhängig davon, ob die Tiere zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken gehalten werden, beim jeweils zuständigen Veterinäramt anzuzeigen und zu registrieren sind.