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Verbändeschreiben zur Windauflage

Mitte des vergangenen Jahres veröffentliche das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die neuen Regelungen bezüglich der Windauflage NH681-3 die die Saatgutbeize und Aussaat betrifft. Der Text der neuen Anwendungsbestimmung NH681-3 lautet:

„Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Aussaat heranzuziehen.“

Dahingehend ist vor der Aussaat zu prüfen, ob bei dem ausgewählten Beizmittel die Anwendungsbestimmung einzuhalten ist. Im Dezember 2022 hat der Deutsche Bauernverband ein weiteres Verbändeschreiben zur Windauflage an die Staatssekretärin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Silvia Bender und an die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Dr. Bettina Hoffmann gesendet.Im Schreiben des DBV wird erneut darauf hingewiesen, dass eine wissenschaftliche Ableitung nicht vorhanden ist, die Auflage praktischen Erkenntnissen widerspricht und somit der deutschen Landwirtschaft ein Wettbewerbsnachteil entsteht. Landwirte, die in Deutschland gebeiztes Saatgut verwenden, werden mit nicht gerechtfertigten Restriktionen belegt. Im Antwortschreiben bleibt Staatssekretärin Silvia Bender eine Antwort zur Sinnhaftigkeit der Auflage fern und spricht nur davon dass es gelungen ist, mit dem derzeitigen System dem Vorsorgeprinzip gerecht zu werden und die Auflagen für den Umgang mit Saatgutbehandlungsmitteln praktikabel zu gestalten. Das BMEL will prüfen, wie ein einheitlich hoher Standard beim Risikomanagement von behandeltem Saatgut unabhängig von der Herkunft und des verwendeten Saatgutes erreicht werden kann.

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