Wer bisher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus dem Betrieb einer kleinen Photovoltaikanlage gezahlt hat, kann sich freuen. Durch eine Regelung im Jahressteuergesetz 2022 entfällt rückwirkend ab 1. Januar 2022 die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
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