Nach Versendung der Beitragsbescheide zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung im Januar 2025 gab es verschiedentlich Kritik an den der Beitragsbemessung seit 2025 zugrunde liegenden Standardeinkommenswerten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat entsprechende Hinweise über die Landesverbände gesammelt und zur Überprüfung an die Sozial-Versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weitergegeben.
Fehler bei einzelnen Katasterarten im Rahmen der Überprüfung festgestellt
Bei der Überprüfung ist aufgefallen, dass es bei den Beitragsbescheiden für die Produktionsbereiche Mähdrusch und Hopfen Fehler gab und zwar in allen Landkreisen:
- Mähdrusch: ein Wirtschaftsjahr wurde falsch berechnet,
- Hopfen: die Trocknungskosten/variablen Maschinenkosten wurden zu gering bemessen.
Infolge dieser Fehler kam es zu einem zu hohen Ansatz des Standardeinkommens.
Information über Fehler und Korrektur der Beitragsbescheide
- Die SVLFG hat die betroffenen Verbände DBV, Zentralverband Gartenbau und Verband deutscher Hopfenbauer informiert. Der DBV hatte kurzfristig am Freitag, 7. März 2025, eine digitale Besprechung der Sozialreferenten der Landesbauernverbände mit Herrn Fanck zum aktuellen Stand der Überprüfung, den festgestellten Fehlern und dem weiteren Vorgehen durchgeführt.
- Alle, von den fehlerhaften Standardeinkommenswerten betroffenen Versicherten erhalten von der SVLFG vssl. bis Ende März 2025 einen rückwirkend korrigierten Beitragsbescheid.
- Dies gilt allerdings nur, wenn sich durch die Neuberechnung eine Änderung der Beitragsklasse ergibt.
- Die Korrektur erfolgt bei allen betroffenen Versicherten – auch wenn kein Widerspruch gegen den Beitragsbescheid erhoben wurde. Ein Antrag auf Neubescheidung ist nicht erforderlich.
- Die SVLFG hat am 10. März 2025 die Fehler und die sich daraus ergebenden Folgen kommuniziert.
Bearbeitung weiterer Beanstandungen
Die SVLFG wird die Überprüfung weiterer Beanstandungen fortsetzen.
Soweit keine weiteren Fehler festgestellt werden, sollen Verbesserungen durch die Vertreterversammlung mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschlossen werden.