Zum 1. Januar 2025 ist für die Beitragsberechnung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) das Standardeinkommen die Grundlage, das auf betriebswirtschaftlichen Daten beruht, die das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) sowie das Thünen-Institut (TI) jährlich zur Verfügung stellen.
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