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Digitales Zugangsrecht einer Gewerkschaft zum Betrieb

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28. Januar 2025 zu dem Anspruch einer Gewerk­schaft auf digitalen Zugang zum Betrieb entschieden (1 AZR 33/24).

In erster Linie beantragte die Gewerkschaft die Herausgabe der dienstlichen elektronischen Adressen. Dies hat das Gericht

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