Zwingende Voraussetzung zur Nachweisführung der Kennarten im Rahmen der KULAP-Maßnahmen K1 und K2 sowie bei der Ökoregelung ÖR 5 ist die Nutzung der FAN-App. Letzter Termin für die Nachweisführung gegenüber der Behörde ist der 30. September.
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