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Agrarpolitik

Agrarpolitik (126)

Nach Rückmeldung aus der Mitgliedschaft zeigen die Beihilfebescheide zu den Direktzahlungen, und hier insbesondere zu den Bescheiden im Bereich der Ökoregelung 2 (vielfältige Kulturen), Klärungsbedarf. Hintergrund ist,
Eine fristgerechte Meldung des Tierbestandes ist die Grundvoraussetzung für eine mögliche Beantragung der gekoppelten Maßnahme Mutterschaf-/Mutterziegenprämie. Laut GAP-Direktzahlungenverordnung sind die für die Förderung vorgesehenen
Laut Information des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist nach wie vor geplant, Ende des Jahres die Prämien für die Direktzahlungen auszuzahlen. Dies betrifft sowohl die Einkommensgrundstützung als auch die Umverteilungs- sowie die Junglandwirteeinkommensstützung, die Ökoregelungen und die gekoppelten Prämien.
Am 8. Dezember sind die tatsächlichen Einheitsbeträge bzw. Prämienwerte für die Direktzahlungen veröffentlicht worden. Aufgrund der Unterbeantragung bei den Ökoregelungen kommt es nicht nur zu einer Anhebung der Prämiensätze bei den einzelnen Ökoregelungen, sondern auch bei allen anderen Direktzahlungen.
Am 23. November war der ehemalige Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Sachsen-Anhalt Hermann Onko Aeikens Gast bei auf der Ettersburg nahe Weimar. Das Thema des Abends lautet "Landwirtschaft besser verstehen". Anlass und Grundlage des Ettersburger Gesprächs war die Veröffentlichung des neuen Buches von Aeikens "Unsere Landwirtschaft besser verstehen", aus dem der Autor den rund 35 Gästen zu Bgeinnn  mehrere Stellen vorlas. Zweck des Buches, so Aeikens, sei es, der Gesellschaft die Landwirtschaft näherzubringen.  Hauptdiskussionspunkt des Abends war der Strukturwandel in der Landwirtschaft, wobei es vor allem um die Situation in den…
Was in der Berichterstattung der vergangenen Woche zu finden war (u.a. bei agrarheute und top agrar), lässt sich auch aus persönlichen Gesprächen des Thüringer Bauernverbandes (TBV) mit dem Thüringer Landwirtschaftsministerium und dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) bestätigen: Seitens des Ministeriums sollen die Direktzahlungen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Antragsjahr 2023 in Thüringen bis Endes des Jahres ausgezahlt werden.
Das Thema Herbstbestellung unter den schlechten Witterungsbedingungen ist nicht nur bei vielen Landwirtinnen und Landwirten in Thüringen ein aktuelles Thema, sondern auch im gesamten Bundesgebiet, denn seit diesem Herbst gelten die Regeln der Konditionalität. Eine Bestandsetablierung bis zum 15. November im Sinne von GLÖZ 6 wird dadurch auf einzelnen Flächen unmöglich.
Aufgrund der vielen Regeln im Rahmen der Konditionalität, insbesondere Mindestbodenbedeckung, späträumenden Kulturen und eventuellen Herausforderungen bei anstehenden Düngemaßnahmen, haben wir beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum nachgefragt und um Klarheit gebeten:

Zukunft der Agrarpolitik

Montag, 30. Oktober 2023
Vier Jahre nach ihrem letzten Besuch tagte die Arbeitsgruppe Agrarpolitik (AG Goslar) des Deutschen Bauernverbandes (DBV) diese Woche in Brüssel. Ziel und Schwerpunkt waren Gespräche zur Ausrichtung der GAP-Förderung nach 2027. Fast alle Landesbauernverbände (LBV) waren vertreten und so führte die AG Goslar intensive Diskussionen insbesondere mit den Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission (GD Agri, GD Umwelt, GD Budget, GD Nachbarschaft). Vor allem gegenüber der GD Umwelt, die abermals ihre fehlende Anerkennung für die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte zeigte, konnte die AG Goslar zahlreiche Pauschalvorwürfe ausräumen. Inzwischen scheint klar, dass die federführende GD Agri vor den Europawahlen 2024 keine…
Laut Informationen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) aus Brüssel wurde trotz verschiedener Möglichkeiten weder im EU-Agrarministerrat, im EP-Agrarausschuss noch auf dem EVP-Agrarkongress das Thema 4 Prozent-Stilllegung angesprochen. Damit steht fest, dass es für 2023/2024 keine Aussetzung geben wird und jede Landwirtin und jeder Landwirt
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