Ausgelöst durch die Grundsteuerreform wird es in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab 2025 einen neuen Beitragsmaßstab geben. Dieser wird für Versicherten der LKK teilweise deutliche Veränderungen bringen. Die Mitglieder der Fachausschüsse (FA) Sozialpolitik der neuen Bundesländer und des Fachausschuss der Familienbetriebe einschließlich GbR in Thüringen, informierten sich am 25. und 26. November über den neuen Maßstab, der künftig das sogenannte Standardeinkommen
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