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Agrarpolitik

Agrarpolitik (174)

Unter der Überschrift "The 10 redlines that make the Commission's MFF/CAP proposals unacceptable to EU farming" hat der Europäische Bauernverband COPA-COGECA am vergangenen Wochenende eine Broschüre veröffentlicht, die die Vorschläge der EU-Kommission zum MFR und zur GAP ab 2028 für die europäische Landwirtschaft deutlich kritisiert. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat über die COPA-COGECA-Arbeitsgruppen für GAP, Direktzahlungen, Ländliche Entwicklung und Risikomanagement nach Möglichkeiten an der Erarbeitung der kompakten Broschüre mitgewirkt.

Die wesentlichen Punkte der Broschüre fasst der DBV wie folgt zusammen:

Seit vielen Monaten setzen sich europäische Landwirte und Genossenschaftsorganisationen bei Copa-Cogeca mit klaren roten Linien auseinander – und schlagen Alarm über die Entwicklung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2028–2034 und der GAP-Reform. Vor allem – und gemeinsam mit den Akteuren der Agrar- und Lebensmittelkette – fordern wir die Anerkennung, dass es ohne einen sicheren, gemeinsamen Ansatz in der Landwirtschaft keine dauerhafte Stabilität geben kann – weder für die Landwirte, noch für die gesamte Kette, noch für Europa. Am 16. Juli hat die Kommission zu viele rote Linien überschritten und damit eine existenzielle Bedrohung für unsere Sektoren, die Integrität des Binnenmarkts und die Ernährungssicherheit von 450 Millionen Europäerinnen und Europäern geschaffen. Statt konkreter Vorschläge mit klarer Vision und Orientierung erhielten wir große Reden und politische Maßnahmen, die in die entgegengesetzte Richtung weisen. Ernährungssicherheit muss in diesen unsicheren Zeiten, in denen Sicherheit ein zentrales Anliegen der EU ist, oberste politische Priorität bleiben. Die Landwirtschaft darf in den Prioritäten der Kommission nicht an den Rand gedrängt oder als bloße Ausgleichsgröße behandelt werden. Daher betrachten wir den Ansatz der Kommission als strategischen und historischen Fehltritt. Zum ersten Mal in über 60 Jahren Engagement in der Agrarpolitik halten wir, die europäischen Landwirtschaftsorganisationen, diese Vorschläge für unannehmbar und können sie nicht unterstützen.

Mindestens 10 rote Linien des gesunden Menschenverstands wurden überschritten, die die Vorschläge unhaltbar und unannehmbar machen:

  1. MFR-Struktur widerspricht den EU-Verträgen: Die Einbindung der GAP in einen einzigen Fonds untergräbt die Vertragsgrundlagen der EU und die Struktur, die Europas Ernährungssicherheit schützt.
  2. 20 % weniger Budget für die GAP – nicht bedarfsgerecht: Die Landwirtschaft steht an vorderster Front der Transformationen in einem zunehmend unsicheren Umfeld. Die Kürzungen senken die Agrarförderung auf unter 15 % der EU-Ausgaben und sind völlig losgelöst von den heutigen wirtschaftlichen, sozialen, geopolitischen und klimatischen Realitäten.
  3. Rückschritt in der EU-Geschichte – Verlust des gemeinsamen Charakters der GAP: Die Auflösung des gemeinsamen Charakters der GAP beendet Chancengleichheit zwischen Mitgliedstaaten und Landwirten, gefährdet den Binnenmarkt und schwächt die Rolle der Mitgesetzgeber.
  4. Ende der Zwei-Säulen-Struktur der GAP: Die Zusammenlegung von EAGF und ELER in einen einzigen Fonds und die Abschottung nur eines Teils der GAP-Förderung opfert die Entwicklung des ländlichen Raums, Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und territoriale Kohärenz.
  5. Mehr Komplexität, Bürokratie und Kosten: Der Ansatz eines „einzigen nationalen Plans“ führt zu massiver und kostspieliger Verwaltungsreorganisation und Entscheidungsfindung – mit mehr Verwirrung und Unsicherheit für Landwirte und Genossenschaften.
  6. Unrealistisches Einkommensmodell gefährdet EU-weiten Ansatz: Differenzierte Kofinanzierungsraten und zusätzliche nationale Beiträge für bisher vollständig EU-finanzierte Maßnahmen gefährden Einkommen, verzerren den Wettbewerb und zerstören die Einheitlichkeit der Politik.
  7. Starre Instrumente missachten die Vielfalt der Landwirtschaft: Eine unsinnige Flächenförderung mit Degression und Kappung ignoriert die Notwendigkeit, alle Landwirte zu unterstützen, die zur Ernährungssicherheit beitragen.
  8. Verschlechterung der Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette: Mehr Sektoren müssen um weniger Mittel konkurrieren; zusätzliche nationale Beiträge schaffen Ungleichheiten zwischen Landwirten, Genossenschaften und Erzeugerorganisationen.
  9. Rückschritt im EU-Konsultationsprozess: Die völlig unzureichende Vorgehensweise der Kommission (keine echte Konsultation, keine politischen Optionen, keine Folgenabschätzung) ist beispiellos, enttäuschend und unannehmbar.
  10. Erosion der strategischen Autonomie der EU und wachsende Abhängigkeiten: Die Landwirtschaft wird nicht als Grundpfeiler der Sicherheit gesichert – es fehlt eine starke, gemeinsame und gut finanzierte Agrarpolitik.

 

Die Diskussionen um die Vorschläge der EU-Kommission zur GAP und zum MFR ab 2028 nehmen auf europäischer und nationaler Ebene weiter an Fahrt auf.

Beim EU-Agrarrat am Montag (22. September) in Brüssel kritisierten zahlreiche Agrarminister die geplanten Kürzungen im Agrarbudget, die Zusammenlegung vieler Förderinstrumente im neuen Fonds für nationale und regionale Partnerschaft (NRP) sowie die Abschaffung der über viele Jahrzehnte bewährten Zwei-Säulenstruktur. Die Wortmeldungen reichten von „nicht alles schlecht“ bis „teilweise katastrophal“. Laut Deutschem Bauernverband (DBV) versuchte EU-Agrarkommissar Hansen, die Kritik der EU-Agrarminister zu entkräften, verwies auf mögliche nationale Aufstockungen des GAP-Mindestbudgets und versprach die Beibehaltung von LEADER- und Schulmilch-Programmen. Dennoch bleibt die Sorge groß, so die Einschätzung des DBV, dass die Kommissionsvorschläge zu einer massiven Renationalisierung der GAP führen.

Ende letzter Woche richtete sich national der Blick auf die Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) in Heidelberg. Auch hier standen MFR und GAP ab 2028 auf der Tagesordnung. Nach den Kommissionsvorschlägen soll das Budget der GAP von 387 auf 300 Millionen Euro gekürzt, die Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe auf 100.000 Euro gekappt und die Förderung insgesamt degressiv gestaltet werden. Neben Mittelkürzungen im Agrarbereich solle in der Folge auch die bisherige Eigenständigkeit der GAP und damit das bisher eigenständige Förderbudget für den ländlichen Raum oder den Landschafts- und Tierschutz aufgegeben werden.

Der DBV hat sich im Vorfeld mit klaren Forderungen an die Länderagrarminister gewandt: Er fordert inflationsbereinigte GAP-Mittel, eine verlässliche Einkommensstützung für alle Betriebsformen, den Erhalt der Zwei-Säulen-Logik - insbesondere zur Sicherung der GAK-Kofinanzierung - sowie ein eigenständiges Budget für die Entwicklung der ländlichen Räume. Die Integration in den NRP-Fonds sowie die Vorschläge zur Kappung und Degression lehnt der DBV vehement ab. Förderinstrumente müssen gerecht, einkommenswirksam und nachvollziehbar für alle Betriebsgrößen ausgestaltet sein.

Laut Pressemeldung von Ministerin Colette Boos-John (Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)) zur AMK sei aus ostdeutscher Perspektive insbesondere die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen kritisch bewertet worden. Die historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen würden damit in den neuen Ländern massiv benachteiligt, das sei keinesfalls zu akzeptieren. Weiterhin wird in der Pressemeldung des TMWLLR informiert, dass dies vom überwiegenden Teil der Agrarminister sowohl der ost- als auch der westdeutschen Länder so gesehen würde. Auf großes Unverständnis sei bei den meisten Länderkolleginnen und ‑kollegen dabei allerdings gestoßen, dass sich die drei grünen Agrarminister aus Niedersachsen, Hamburg und Bremen dieser Forderung nicht anschließen wollten und dafür ausdrücklich auch die Zerstörung der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen in den neuen und teilweise auch ihren eigenen Ländern billigend in Kauf nehmen würden. Einstimmig verständigen konnten sich die Agrarminister auf ihrer Konferenz zu:

  • ausreichende finanzielle Ausstattung der GAP mindestens auf Höhe des gegenwärtigen Budgets
  • Erhalt der GAP als eigenständiger Fonds, der exklusiv zur Förderung der Landwirtschaft und der Entwicklung ländlicher Räume zur Verfügung steht
  • langfristige Absicherung der finanziellen Förderung des ländlichen Raums, insbesondere der Dorferneuerung.

 

Für Thüringen ist die Agrarpolitik von zentraler Bedeutung: Rund 50 Prozent der Landesfläche werden landwirtschaftlich genutzt und weit über die Landesgrenzen hinaus vermarktet. Die Entscheidungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) betreffen daher weit mehr als nur die Lebensmittelproduktion. Sie sind eng mit Fragen der Ernährungssicherheit, des ländlichen Raumes und der sozialen Stabilität verbunden.

Der aktuelle Reformentwurf der EU-Kommission wirft jedoch viele Fragen auf. Vor allem ist unklar, wie viel Bürokratieabbau tatsächlich bei den Betrieben ankommt. Wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte müssen gleichrangig berücksichtigt werden. Gesprächspartner aus Parlament, Mitgliedstaaten und Verbänden bringen dabei höchst unterschiedliche Perspektiven ein – gerade deshalb ist eine verlässliche Struktur entscheidend.

Zum Europagespräch am Montagabend diskutierten Marion Walsmann (Mitglied der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament), Thomas Lettau (Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum) sowie Gunnar Jungmichel (Vorsitzender Fachausschuss Agrarpolitik des Thüringer Bauernverbandes) die neuen Vorschläge der EU-Kommission zur Agrarpolitik ab 2028.

Zentrale Kritikpunkte am Vorschlag

Die Kommission will die bisherige Struktur grundlegend ändern: Statt der bewährten Zwei-Fonds-Lösung soll künftig ein einziger Fonds bestehen. Das zwingt die Mitgliedstaaten, nationale und regionale Pläne zu erarbeiten und verschiebt die Verantwortung für Bürokratie dorthin. Die geplanten Kürzungen sind massiv: Rund 20 Prozent weniger Budget im Vergleich zur aktuellen Förderperiode, obwohl die Anforderungen gleichzeitig steigen. Zudem sollen Degression und Kappung eingeführt werden. Letztere trifft insbesondere ostdeutsche Betriebe hart: Ab 100.000 Euro Förderung greift die Grenze unabhängig von Fläche oder Beschäftigtenzahl.

Positiv hervorzuheben ist das geplante Starterpaket für Junglandwirte. Doch insgesamt droht eine Zersplitterung der Politik. Mehr Flexibilität für Mitgliedstaaten kann gleichzeitig mehr Unsicherheit für die Betriebe bedeuten.

Bedeutung für Thüringen

Allein in Thüringen stehen derzeit rund 200 Millionen Euro aus dem ELER-Fonds zur Verfügung. Diese Mittel sind keine Subvention, sondern Investitionen in die Ernährungssicherheit, so Walsmann. Sie stabilisieren die Landwirtschaft als Fundament für Versorgung und ländliche Entwicklung.

Das Thüringer KULAP-Programm gilt bundesweit als eines der besten Förderinstrumente. Doch Kofinanzierung, Umsetzbarkeit und Bürokratieabbau stellen große Herausforderungen dar. Die Forderungen an die Betriebe steigen – gleichzeitig brauchen sie moderne Infrastruktur. „Heute brauchen wir 5G an jeder Milchkanne“, betont Jungmichel als zugespitzte Forderung. Ohne starke und stabile Betriebe würde nicht nur die Nahrungsmittelproduktion, sondern auch das Dorfleben, Vereine und Arbeitsplätze wegbrechen.

Politische Dimension

Die Haushaltsvorschläge der Kommission sind derzeit unverbindlich. Inflation und zusätzliche Belastungen – etwa durch den Krieg in der Ukraine oder den Klimawandel – sind darin nicht berücksichtigt. Ernährungssicherheit gehört jedoch zur kritischen Infrastruktur.

Kritik gibt es auch an der geplanten Umdefinition von Förderbegriffen: EFRE, ESF und ELER sollen im Monofonds zusammengeführt werden. Das Budget würde zwar der GAP zugerechnet, käme dem ländlichen Raum aber kaum zugute. Hier fehlt ein klar abgegrenzter Rahmen. Auch die Frage nach den Hoheiten – Bund oder Länder – bleibt offen.

Ausblick

Walsmann diskutierte bereits mit den ostdeutschen Bauernpräsidenten, ein Treffen der Ost-Agrarminister sowie ein Austausch mit dem EU-Kommissar sind geplant. Ziel ist es, den GAP-Vorschlag zu verbessern und eine klare, verlässliche Perspektive für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum zu schaffen.

Die Forderung ist eindeutig: Die EU braucht eine starke gemeinsame Agrarpolitik – keine Ein-Fonds-Lösung, keine willkürliche Budgetkürzung, sondern Klarheit, Verlässlichkeit und die Abbildung der europäischen Strukturvielfalt. Nur so kann die Landwirtschaft ihre Rolle als Motor des ländlichen Raumes erfüllen.

 

Die Geimsame Agrarpolitik (GAP) war stets von Überraschungen geprägt, doch die aktuelle Situation ist besonders. Am 16. Juli stellte die EU den Entwurf zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die neuen GAP-Regeln vor. Erstmals wird ab Herbst beides parallel diskutiert.

Am 26. August trafen sich die Landesbauernpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer mit der EU-Abgeordneten Marion Walsmann, um das strategische Vorgehen zu den Kommissionsentwürfen ab 2028 zu beraten. Mit dabei: Peter Jahr, langjähriger Kenner der Agrarpolitik im Europaparlament, Vertreter des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sowie des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR).

 

Die ostdeutschen Landwirtschaftsministerien und Landesbauernverbände, darunter auch der Thüringer Bauernverband, haben am 25. Juli ein gemeinsames Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer übermittelt. Darin sprechen sie sich klar gegen Kürzungen bei den Direktzahlungen aus und warnen vor gravierenden Folgen für Betriebe und ländliche Räume. Insbesondere wird die vorgesehene Degression bzw. Kappung der Zahlungen kritisiert. Diese würde ostdeutsche Agrarstrukturen empfindlich treffen und den Rückgang der Tierhaltung weiter beschleunigen. Die geplante Mittelverteilung gefährde die Versorgungssicherheit, den Umwelt- und Tierschutz sowie die wirtschaftliche Stabilität ganzer Regionen. Die Unterzeichner fordern die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine differenzierte, gerechte Förderpolitik einzusetzen, die den Besonderheiten…

Am Mittwochnachmittag (16. Juli) hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Entwurf für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 vorgestellt – und damit klare Signale für einen politischen und finanziellen Kurswechsel in der Europäischen Union gesetzt.

 

Unterm Strich sind bei der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) in Berlin viele landwirtschaftliche Anliegen und Forderungen von den Länderagrarministern und von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer aufgegriffen worden. Das ist nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung als erster wichtiger Erfolg des Einsatzes vom Deutschen Bauernverband (DBV) und von den Landesbauernverbänden zu werten. Auf dieser Grundlage kommt es nun aber darauf an, dass sich

 

Erste Auswertungen von Bund und Ländern deuten darauf hin, dass sich im Antragsjahr 2025 deutlich mehr Landwirtinnen und Landwirte freiwillig an den Ökoregelungen (ÖR) beteiligen als in den Vorjahren. Das dafür vorgesehene Budget von rund 989 Millionen Euro dürfte erstmals überzeichnet sein. Nach aktuellen Schätzungen übersteigen die

 

Das erweiterte Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat anlässlich des Deutschen Bauerntages 2025 in Berlin eine Erklärung mit sieben Kernforderungen der Landwirtschaft zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2028-2034 verabschiedet. Der DBV richtet sich damit nachdrücklich an Kommissionspräsidentin von der Leyen, Haushaltskommissar Serafin, Agrarkommissar Hansen, das EU-Parlament, die Mitgliedstaaten und schließlich die neue Bundesregierung um Kanzler Merz. Der Präsident des DBV, Joachim Rukwied, betont dazu: „Die europäische Landwirtschaft braucht Planungssicherheit und faire Rahmenbedingungen. Wenn die EU ihre Versorgungssouveränität sowie die Stabilität ländlicher Räume sichern will, führt kein Weg an einem deutlich aufgestockten EU-Agrarbudget vorbei. Wir fordern ein…

Am Freitag (27. Juni) fand das diesjährige Jahresgespräch der Interessengemeinschaft der Betriebe in benachteiligten Gebieten (IG BENA) mit Ministerin Colette Boos-John sowie Staatssekretär Marcus Malsch vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) statt. Am Jahresgespräch nahmen zudem der Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV), Dr. Klaus Wagner sowie die Fachabteilung Agrarförderung des Ministeriums teil.

Aufgrund des engen Zeitplans der Ministerin wurde das Treffen nicht wie üblich auf einem Betrieb im BENA-Gebiet durchgeführt, sondern in den Räumen des TBV.

Die Vorsitzende der IG BENA, Astrid Hatzel, stellte die Entstehungsgeschichte der Interessengemeinschaft sowie die Hintergründe der benachteiligten Gebiete vor. Sie sprach eine erneute Einladung an die Ministerin aus, um sich vor Ort ein Bild von den besonderen Herausforderungen der Region zu machen.

Zur Veranschaulichung der konkreten Problemlagen präsentierte Simone Hartmann am Beispiel der TZG Ernstroda eindrucksvoll die vielfältigen Herausforderungen, mit denen die Betriebe konfrontiert sind: Weidewirtschaft, Fachkräftemangel, steigende Lohnkosten, Aufgabe einzelner Betriebszweige, zersplitterte Flächenstrukturen sowie zunehmende technische Anforderungen – etwa durch das Satellitenmonitoring, die FAN-App oder PORTIA. Dabei wurde deutlich: Viele dieser Herausforderungen sind nicht nur organisatorischer, sondern auch finanzieller Natur.

Ministerin Boos-John zeigte Verständnis für die existenziellen Sorgen der Betriebe und betonte die Bedeutung ihrer Resilienz. Sie äußerte Zuversicht, dass das Ministerium mit seiner starken personellen Aufstellung einen Beitrag zur Zukunftssicherung der Landwirtschaft leisten könne. Die Digitalisierung spiele dabei eine zentrale Rolle – auch wenn sie einräumte, dass der tatsächliche Digitalisierungsgrad in den Betrieben bislang hinter den Erwartungen der Verwaltung zurückbleibe.

Für den Spätsommer kündigte die Ministerin eine Sommertour mit Betriebsbesuchen an. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer habe seinen Besuch in Thüringen in Aussicht gestellt. Hinsichtlich finanzieller Unterstützung sprach sie von einem Balanceakt zwischen einem angespannten Landeshaushalt und dem Bedarf an effektiven Förderinstrumenten. Umso wichtiger sei ein regelmäßiger, sachlicher Dialog mit den Betroffenen.

Staatssekretär Malsch informierte über die aktuelle Entwicklung zur Ausgleichszulage. Zwar sei der ursprünglich angestrebte Zuschuss von 20 Millionen Euro nicht realisierbar gewesen, dennoch konnte die geplante Summe für 2026 und 2027 von zunächst 12 auf jeweils 16 Millionen Euro angehoben werden – ein wichtiger Schritt, auch wenn es sich um einen konsumtiven Haushaltstitel handelt.

In der anschließenden Diskussion machten die Vorstandsmitglieder der IG BENA deutlich, welche massiven wirtschaftlichen Auswirkungen die Kürzung der Ausgleichszulage für die Betriebe hat. Zusätzlich verwiesen sie auf zahlreiche weitere Belastungen, die mit der Bewirtschaftung benachteiligter Flächen einhergehen: Personalmangel, Mindestlohn, hoher Arbeitsaufwand für Weidehaltung, fehlende Einkommensalternativen sowie technische Hürden – insbesondere im Umgang mit der FAN-App.

Ein wesentlicher Kritikpunkt betraf die unzureichende Kommunikation seitens des Ministeriums – sowohl in Bezug auf die Funktionalität der digitalen Systeme als auch hinsichtlich der Nachweispflichten in den Förderverfahren.

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