Der Haltungszeitraum für die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe/Mutterziegen und Mutterkuhprämie läuft bis 15. August. Durch natürliche Lebensumstände, zum Beispiel Verendung, können ausgeschiedene Tiere durch andere förderfähige Tiere ersetzt oder abgemeldet werden. Die Meldung über PORTIA muss unverzüglich erfolgen. Diese Anleitung ist beispielhaft für eine Verendung.
Anleitung:
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