Aufgrund unterschiedlicher Veröffentlichungen zur Auslegung der Regelungen für die Umsetzung der Pflichtbrache nach GLÖZ 8 sowie unter anderem der Frage nach der Kulisse „schwere Böden“ nach GLÖZ 6 hat der Thüringer Bauernverband beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) nachgefragt.
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