• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Letzter Termin für Anzeige Ausnahmeregelung Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6): 30.September

Gemäß den Bedingungen der Konditionalität muss ab diesem Antragsjahr während der empfindlichsten Zeiten eine Mindesbodenbedeckung gewährleistet sein. Diese Regelung gilt erstmalig ab diesem Antragsjahr. Verpflichtend ist, dass zwischen dem 15. November und dem 15. Januar mindestens 80 Prozent der landwirtschaftlichen FAckerfläche des Betriebs mit Pflanzen oder anderer Bodenbedeckung versehen sein müssen.

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung