Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat sein Merkblatt „Änderungen in der Konditionalität ab 2025“ überarbeitet.
Die Befreiung der Betriebe bis 10 Hektar wird noch einmal klargestellt, da Fachrecht als auch KULAP und die soziale Konditionalität davon nicht ausgenommen sind. Für die einzelnen GLÖZ-Standards werden weiterführende Erläuterungen vorgenommen und auf die Ausnahmeregelungen laut Landesverordnung ThürGAPVO verwiesen.