Zu einem sehr kurzfristigen Treffen kam es am Freitag (21. Februar) zwischen dem Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) und Staatssekretär Markus Malsch vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR). Hintergrund waren die Äußerungen von Ministerin Colette Boos-John zur Regierungsmedienkonferenz zum Flächenregister. Ihre Formulierung zur diesjährigen Nachweisführung im Bereich der KULAP-Maßnahmen mit dem angedachten Flächenregister glich inhaltlich den Formulierungen 2024 und wurde dennoch als Bürokratieabbau deklariert. Zweites großes Thema im Gespräch mit Sts. Malsch war die finanzielle Ausstattung der Ausgleichszulage (AGZ) ab 2026. Für den fachlichen Part waren Thomas Lettau und Dr. Steffi Bunzol vom Landwirtschaftsministerium mit am Tisch.
Astrid Hatzel, Vorsitzende der IG BENA, erläuterte, dass die Formulierungen im deutlichen Widerspruch zum aktuellen Willen der Regierung stehen. Es braucht eine praxistaugliche Lösung. Hatzel betonte, dass die eingereichte Petition auch weiterhin verfolgt und der Anhörungstermin erwartet wird. Klar scheint, dass viel im Hintergrund im Ministerium in Bewegung sei, jedoch kommunikativ Nachholbedarf besteht. Zum Flächenregister als Nachweisinstrument bekräftigt Thomas Lettau, dass dieses auch in diesem Jahr kein Landwirt nutzen muss. Auch für die Folgejahre soll die Freiwilligkeit bestehen. Es sind vielfältige andere Möglichkeiten zur Nachweisführung zugelassen, dennoch arbeite man weiter an dem Tool, um diese Datenplattform als Ausgangspunkt für die vielfältig von der EU- als auch Bundesbehörden geforderten Dokumentationspflichten nachkommen zu können. Als AG Antragstellung und Kontrollen, wo sowohl Vertreter des Thüringer Bauernverbandes als auch der IG BENA vertreten sind, werden wir den Prozess kritisch prüfen, notwendige Praxistauglichkeit einfordern und stetig die Wirtschaftlichkeit für alle Seiten anmahnen.
Zum Thema AGZ waren die Informationen seitens des TMWLLR nicht so positiv. Ab 2026 soll das Jahresvolumen von 20 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro sinken. Rein vom Fördertopf gehe nur eine Finanzierung aus dem ELER heraus. Allgemein bekannt ist, dass der Verteilungsschlüssel seit dieser Förderperiode zuungunsten der neuen Bundesländer sich entwickelt und die Vielfalt an Förderprogrammen, welche bedient werden müssen, zugenommen hat. Um die AGZ auf dem alten Niveau mit ca. 20 Mio. Euro zu halten, ist eine politische Entscheidung notwendig. Als IG BENA haben wir hierzu den Kontakt zum Ministerpräsidenten aufgenommen, steht doch im Koalitionsvertrag eindeutig der Erhalt der AGZ.