Ferienjobs bieten Schülern und Studenten eine gute Möglichkeit, Geld zu verdienen.
Bei der Beschäftigung von Ferienjobbern, insbesondere von Schülern, sind jedoch einige gesetzliche Regelungen zu beachten und einzuhalten. Hierfür soll das beigefügte Informationsblatt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben und ist zur Unterstützung bei der Beschäftigung von Ferienjobbern gedacht.
Am 3. und 4. April fand in Berlin die jährliche Tagung der Verbändeplattform Landtechnik und Verkehr statt. Hauptthema war der mögliche Einsatz von erneuerbaren Antrieben in der Landwirtschaft. Einen einführenden Überblick über die vorhandenen Techniken und deren praktische Einsatzmöglichkeiten gab Dr. Klaus Thuneke vom TFZ Straubing. Vertreter der Firmen Fendt und New Holland ergänzten dies um die aktuellen technischen Entwicklungen in ihrem Produktportfolio. Weitere Punkte waren die voraussichtlichen Auswirkungen der Erweiterung der Mautpflicht bzw. die Bemühungen der Verbände, hier noch eine positive Veränderung herbeizuführen sowie das Programm „Sicher fahren in der Landwirtschaft“.
Rechtsanwältin Annett Brinckmann vom Deutschen Bauernverband ergänzte mit einem Vortrag zum derzeitigen Stand beim Agrardiesel und der inzwischen wieder gestrichenen Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h.
Der Vorstandssprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik & Entsorgung (BGL) gab im Anschluss einen Einblick in die multiplen Probleme des Logistiksektors. Prof. Dr. Dirk Engelhardt forderte hierbei insbesondere einen massiven Abbau der hohen Kosten und bürokratischen Hürden bei der Fahrerqualifikation und wurde dabei von den Anwesenden unterstützt.
Zum Abschluss hielt Dr. Lutz Schreiber (Kanzlei YPOG) einen Vortrag über den EU Data Act. Das Thema wird durchaus einige Vorteile bringen, jedoch gibt es noch viele offene Fragen bezüglich der praktischen Umsetzung.
Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma TLB-Tech GmbH eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes e.V. besondere Konditionen einzuräumen, wenn sie das Angebot der Firma TLB-Tech GmbH nutzen wollen. Die TLB-Tech GmbH ist der kompetente Profi für Tank-, Lager- und Behältertechnik verschiedenster Arten. Nicht nur die Neuausstattung und Planung einer Tanklange ist das Steckenpferd, auch Reparaturen am Tank oder Pumpe werden angeboten. Besuchen Sie den Stand auf der Agra-Messe bei TLB-Tech GmbH, Freigelände 1, Stand S41, und erhalten Sie mit Ihrem Mitgliedsausweis des Thüringer Bauernverbandes exklusiv 10 Prozent Rabatt auf die Produkte der Firma TLB-Tech GmbH.
Im Rahmen der laufenden Sonderaktion mit dem Thüringer Bauernverband (TBV) können Mitglieder, unterschiedliche Kärcher Aktionsgeräte erwerben. Die individuellen Reinigungslösungen speziell für den landwirtschaftlichen Betrieb umfassen Hochdruckreiniger mit umfangreichem Zubehör, AFP-förderfähige stationäre Melkstandreiniger und Reinigungslösungen zum Reinigen von Feldspritzen auf dem Feld. Die effektiven Reinigungssysteme und die robusten Maschinen sind ideal für den Dauereinsatz zu einem exklusiven Sonderpreis und eine zusätzliche Garantieverlängerung auf 24 Monate!
Auf der Homepage des TBV unter Meine Vorteile/Kärcher werden die Modelle der angebotenen Reinigungsgeräte detailliert vorgestellt.
Praktika sind nachweislich eines der wirksamsten Instrumente zur beruflichen Orientierung: 61 Prozent der Unternehmen gewinnen ihre Auszubildende über Praktika.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und die Bundesagentur für Arbeit und SCHULEWIRTSCHAFT bündeln erstmals gemeinsam Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Haftungs- und Versicherungsfragen, zu Vergütung, Vertrag und Kündigung bei Praktika an einer Stelle im Internet https://praktika-berufsorientierung.de/. Grundlage sind die Erfahrungen des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT.
Neben den klassischen Schülerbetriebspraktika rücken weitere Zielgruppen in den Fokus: Freiwillige oder geförderte Praktika nach Verlassen der Schule, Einstiegsqualifizierungen, digitale Praktika oder auch Unternehmenspraktika für Lehrkräfte.
Je nach Art des Praktikums sind unterschiedliche Aspekte zu beachten und es gelten unterschiedliche Regelungen.
Auf der Website finden Sie alle wichtigen Infos zu den Praktikumsformaten am Übergang Schule – Beruf sowie ein gebündeltes Infoblatt mit allen relevanten Informationen.
Die für die Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)-Meldungen genutzte bundeseinheitliche Erfassungssoftware BUBE-Online wird derzeit aktualisiert. Die neue Plattform soll voraussichtlich Mitte April freigeschaltet werden.
Da die bisherigen Zugangsdaten nicht mehr gelten, wurden die Landratsämter vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) dazu aufgefordert von den betroffenen Betrieben die Betriebsbezeichnung und eine E-Mail-Adresse für die Aktivierung zu übersenden. Möglicherweise wurde das nicht in allen Landratsämtern umgesetzt.
Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihre Daten an der richtigen Stelle ankommen, empfehlen wir Ihnen eine E-Mail an die zuständige Bearbeiterin bei TLUBN, Frau Schott zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Betreff: Zugangsdaten Bube online.
In der Mail müssen die vollständige Betriebsbezeichnung und eine aktuelle Mail-Adresse angeben sein. Am Besten können die Daten zugeordnet werden, wenn Sie noch die Arbeitsstättennummer/Betriebseinrichtung vermerken. Diese finden Sie auf dem Deckblatt der PRTR-Meldung des vergangenen Jahres. Die Zugangsdaten werden dann von Frau Schott an die übermittelten Mail-Adressen übersendet. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ein Einmalpasswort handelt.
Das TLUBN geht davon aus, dass das Portal nach Ostern freigeschaltet wird und die Mails mit den Zugangsdaten bis Mitte April versendet werden können. Sollte es zu Verzögerungen kommen, geht Frau Schott davon aus, dass eine allgemeine Fristverlängerung erwirkt wird.
„Alternativen in Sachen Vermarktung“, so das Thema zum diesjährigen Stammtisch der Thüringer Direktvermarkter am 9. April 2024, 15:30 Uhr in Ettersburg.
Wie werden „Emma`s Tag und Nachtmärkte“ neu in den Gemeinden bewirtschaftet, was für Möglichkeiten gibt es für die digitalisierten Direktvermarktung? Diese Themen werden gemeinsam mit der Firma farmvend in Ettersburg betrachten.
Das Programm finden Sie hier.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Haben Sie Interesse? Bitte melden Sie sich kostenfrei über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter Tel.: +49 (0)361 262 532 81 an.
Am 22. März wurde die zweite GAP-Ausnahmen-Verordnung (GAPAusnV) im Bundesrat beschlossen. Die Regelungen sind damit nun verbindlich und so wie erwartet.
Das vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) veröffentlichte Merkblatt mit Informationen über die diesjährige Ausnahmereglung zu GLÖZ 8 Verpflichtungen wurde redaktionell angepasst. In diesem kann nachgelesen, welche Optionen bestehen, welche Kombinationen möglich sind und welche Auswirkungen zu anderen Fördermaßnahmen bestehen. Ebenfalls beschrieben ist, welche Kulturen zulässig sind und welche Beantragtkennzeichen gesetzt werden müssen.
Das Merkblatt erscheint auch auf der Internetseite des TMIL und wird in PORTIA auf der Startseite eingestellt.
Mit Erlass vom 22. März des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wird geregelt, dass der Termin für den Beginn des Verzichts auf die Durchführung von Pflegemaßnahmen (d.h. Bewirtschaftungsverzicht) bei den KULAP-Maßnahmen Mahd, Weide und Hutung (M, W, H) bzw. bei der Maßnahme Ganzjahresweide (G) im Jahr 2024 für die jeweils betreffenden Förderobjekte der KULAP-Maßnahme M in Tief- und Vorgebirgslagen sowie der Maßnahmen W, H und G auf den 16. April 2024 (d.h. spätestmögliche Bewirtschaftung am 15. April 2024) und für die Mittelgebirgslagen der KULAP-Maßnahme M auf den 26. April 2024 (d.h. spätestmögliche Bewirtschaftung am 25. April 2024) festgelegt wird.
Voraussetzung ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Die Maßnahme ist entsprechend mit der UNB abzustimmen und dem Agrarförderzentrum über PORTIA anzuzeigen. Hintergründe und das genaue Vorgehen können im Erlass nachgelesen werden.
Am 26. März 2024 waren 18 Junglandwirtinnen und Junglandwirte der Kreisbauernverbände Havelland, Potsdam -Mittelmark und Teltow-Fläming zu Gast im Wartburgkreis.
Sie erlebten beeindruckende Betriebsbesuche in der Agrargenossenschaft „Hörseltal e.G.“ Burla und der Rhönland e.G. in Dermbach. Durch die Darstellung und Besichtigung der Betriebs-und Produktionsstrukturen vor Ort, entwickelten sich intensive Diskussionen zwischen den Landwirtinnen und Landwirten.
Zum Abschluss folgte eine Besichtigung des Baumkronenpfades im Nationalpark Hainich und ein gemütliches Zusammensein auf der Thiemsburg.
Schnell war hier die aktuelle Situation der Landwirtschaft und die Protestaktionen der Landwirte der letzten Monate das Gesprächsthema Nr. 1.
Die Junglandwirtinnen und Junglandwirte erwarten von der Politik verlässliche Rahmenbedingungen, damit auch ihre Generation noch den Beruf mit Freude und gesichertem Einkommen ausüben kann.
Gemeinsam wurde ernüchternd die Frage aufgeworfen was denn eigentlich erreicht wurde und wie der aktuelle Stand des “Erreichten“ sei.
Die Kommunikation des Deutschen Bauernverbandes hierzu sei nach dem 15. Januar eher suboptimal gewesen, so die Teilnehmenden. Man vermisste klare zentrale Ansagen und einheitliche Koordinationen aus Berlin war der Tenor.
Die politische Gemengelagen sind in beiden Bundesländern spannend. Die Brandenburger blicken mit großem Interesse nach Thüringen, wo die Landtagswahlen drei Wochen früher stattfinden als dort.
Es wurde resümiert, dass eine engere Vernetzung und Erfahrungsaustausch zwischen den Kreisbauernverbänden aus anderen Regionen für alle Beteiligten gewinnbringend ist. Ein Gegenbesuch in Brandenburg wurde vereinbart.
Unter dem Titel "Von Brüssel nach Breitungen – Wie sieht die Landwirtschaft der Zukunft aus?" lud der Landesverband Thüringen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am 25. März 2024 in Erfurt Personen der Zivilgesellschaft, Politik, Naturschutz und Landwirtschaft sowie Interessierte ein.
Im Podium diskutierten Maria Noichel, SPD-Europaabgeordnete aus Bayern, Torsten Weil, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Christian Rehmer, Teamleiter Nutztierhaltung bei Agora Agrar, Jochen Dettmer, Landwirt aus Sachsen-Anhalt und Sprecher des BUND Arbeitskreis Landwirtschaft sowie Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes.
Nach den Grußworten stellte Christian Rehmer einige Inhalte aus einer sich in Arbeit befindlichen Studie von Agora Agrar vor. Agora Agrar bezeichnet sich selbst als Thinktank, als eine Art Denkfabrik für die Transformation zu einer nachhaltigen Ernährung sowie Land- und Forstwirtschaft und ist Teil der Agora Think Tanks GmbH zu der auch Agora Energiewende und Agora Industrie gehört. Im Zeitraum von 2020 bis 2045 ist eine Reduzierung von mehr als 60 Prozent CO2 aus dem Bereich Landwirtschaft möglich. Größter Einflussfaktor, so Christian Rehmer, wird die Ernährung der Gesellschaft sein. Diese wird sich in ihrer Zusammensetzung deutlich ändern. Weniger Fleisch und Milchprodukte, deutlich mehr pflanzliche Nahrungsmittel. Dadurch werden auch die Tierzahlen automatisch abgebaut. Darüber hinaus soll verstärkt auf Weidefütterung und Reststoffverwertung aus der Lebensmittelindustrie im Bereich Milchviehhaltung gesetzt werden. Zusätze sollen den Methanausstoß der Kühe verringern. Im Bereich Ackerbau sollen Kurzumtriebsplantagen und die Wiedervernässung von Mooren bei der Reduzierung von CO2 helfen. Wie diese und weitere Maßnahmen aus der Theorie in die Praxis umgesetzt werden kann, lies Rehmer allerdings offen. Die Studie von Agora Agrar wird im Juni veröffentlicht werden.
In der anschließenden Podiumsdiskussion sprachen sich die Vertreter der Landwirtschaft für ein „Innehalten“ aus. Hohe Standards, verschärfte Kontrollen und stellenweise sich wiedersprechende Regelungen führten gerade in letzter Zeit zu Akzeptanzproblemen und steigenden Unmut innerhalb der Landwirtschaft. Das zeigen auch die anhaltenden Proteste der Landwirtschaft, so Staatssekretär Torsten Weil. Formate wie die Borchert Kommission zeigen wie es gehen kann, allein der politische Wille fehlt in Deutschland, so die Vertreter der Landwirtschaft während der strittigen Diskussion mit der SPD-Europaabgeordneten Maria Noichel.
An der Veranstaltung nahmen rund 30 Personen teil.
Am 1. April 2024 trat mit der Förderrichtlinie der laufenden Mehrkosten der zweite Teil des Bundesförderprogramms zum Umbau der Nutztierhaltung in Kraft. Schweinhalterinnen und -halter, welche die entsprechenden Premiumanforderungen an das Tierwohl in ihren Haltungseinrichtungen erfüllen, können mit diesem Förderprogramm finanziell unterstützt werden.
Um eine Förderung der laufenden Mehrkosten zu beantragen, ist es zwingend erforderlich, dass der landwirtschaftliche Betrieb zuvor von der BLE einmalig als förderfähig anerkannt wurde. Dies setzt voraus, dass der Betrieb entweder Mitglied in einer zuvor anerkannten Organisation ist oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnimmt. Demzufolge wird zunächst ein Anerkennungsverfahren für Organisationen oder Kontrollsysteme durchgeführt. Erst danach können Mitgliedsbetriebe der zugelassenen Organisationen einen Antrag auf Förderfähigkeit stellen.
Am 9. April 2024 von 10 bis 12 Uhr bietet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein kostenfreies Web-Seminar für Erzeugerorganisationen, Einrichtungen für Kontrollsysteme sowie für Interessierte an, um den Einstieg in das Anerkennungsverfahren zu erleichtern.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter hier.
Das Förderprogramm der laufenden Mehrkosten ist vor allem denjenigen schweinehaltenden Betrieben zu empfehlen, welche die vorgeschriebenen Kriterien (Richtlinie laufende Förderung) bereits jetzt erfüllen. Dazu zählen in der Regel alle Biobetriebe sowie Betriebe mit Offenfront- und Auslaufställen, die mit unkupierten Ringelschwänzen klarkommen.
Seit dem Osterwochenende ist in PORTIA die diesjährige Sammelantragstellung für 2024 möglich. Die Flächendaten können wie gewohnt über den endgültigen Flächennutzungsnachweis 2023 (FNN 2023) oder eine entsprechende Schnittstelle zur eigenen betrieblichen Ackerschlagkartei eingelesen werden. Auf Drängen des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde auf die verpflichtende Nutzung des Flächenregisters, insbesondere für alle KULAP-Antragsteller, von Seiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft verzichtet. Sowohl in den persönlichen Gesprächen mit Staatssekretär Torsten Weil, als auch am Rande der Agrarministerkonferenz mit Ministerin Susanna Karawanskij wurde uns versichert, dass die Einführung des Flächenregisters erst nach der Sammelantragstellung starten soll. Der TBV hatte folgende Forderungen formuliert:
Gleichzeitig hat der TBV aber auch klargestellt, dass die Landwirte sich zu einer elektronischen Datenerfassung nicht verschließen, jedoch die Systeme funktionieren müssen.
Als TBV werden wir gegenüber der Behörde nach wie vor in Bezug auf den Bürokratieabbau fordern, dass bei Einführung des Flächenregisters keine Doppelerfassungen entstehen dürfen und Datenübernahmen aus den vorhandenen Schlagkarteien einfach möglich sein müssen.
Mit Beginn der Vegetationsperiode starten nun auch die Grundberatung sowie die erste Feldberatung der Jena Bios GmbH im Teilprojekt Stickstoff-Management.
Alle Mitglieder und Interessenten der Thüringer Gewässerschutzkooperationen sind herzlich eingeladen an folgenden Veranstaltungen teilzunehmen:
Veranstaltungstermine und Orte:
Gewässerschutzkooperation Mittelthüringen
Datum: 09.04.2024, 8.30 Uhr
Ort: Erzeugergenossenschaft Neumark e.G.
Gewässerschutzkooperation Westthüringen
Datum: 09.04.2024, 9.00 Uhr
Ort: Agrargenossenschaft Dankmarshausen e.G.
Gewässerschutzkooperation Ostthüringen
Datum: 17.04.2024, 13.15 Uhr
Ort: ERVEMA agrar Gesellschaft Wöhlsdorf mbH
Gewässerschutzkooperation Nordwestthüringen
Datum: 11.04.2024 um 10.00 Uhr
Ort: Agrargenossenschaft „Hainleite“ e.G. Westerengel
Themen der Grundberatung:
Die Grund- und Feldberatung finden im Rahmen des vom Freistaat Thüringen geförderten Teilprojektes "Fachberatung Gewässerschutz zur Senkung der Nitrateinträge in Gewässer" zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmen-richtlinie (WRRL) in Thüringen statt und stehen allen interessierten Betrieben der Region offen.
Am 16. Mai 2024 veranstaltet das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ihr alljährliches "Fachgespräch Nutztierhaltung" in der Domäne Groschwitz.
Die Veranstaltung beginnt 9:00 Uhr und gibt neben zukunftsweisenden Thesen, Strategien und Tierschutzfragen in der Nutztierhaltung auch Input zu Tiergesundheitsthemen.
Als Referenten konnten hierfür unter anderem Prof. Dr. Wilhelm Windisch von der TU München, Dr. Nicole Schertl vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Prof. Dr. Friedrich Schöne von der Friedrich-Schiller-Universität Jena gewonnen werden.
Vor Beginn der Veranstaltung besteht die Möglichkeit ab 8:00 Uhr ein Frühstück (kostenfrei) und 13:00 Uhr ein Mittagessen (Selbstzahler) einzunehmen.
Eine verbindliche Anmeldung ist bis spätestens 8. Mai 2024 telefonisch unter Tel.: +49 (0)361 574 041 251 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Einladungsflyer.
Anlässlich des heutigen Agrarrats in Brüssel sowie der kürzlich auch vom Bundesrat beschlossenen schrittweisen Abschaffung der Agrardieselrückvergütung legt der Deutsche Bauernverband in einem Forderungspapier Vorschläge zum Bürokratieabbau sowie wichtige Maßnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft vor. Dazu erklärt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Die Bäuerinnen und Bauern sind massiv enttäuscht, dass nun auch der Bundesrat der Steuererhöhung beim Agrardiesel zugestimmt hat. Die damit verbundene erhebliche Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Landwirtschaft ist und bleibt vollkommen inakzeptabel. Unsere Betriebe brauchen jetzt zwingend einen gleichwertigen Ausgleich für diese enorme Mehrbelastung. Gleichzeitig sieht sich die Landwirtschaft seit Jahren mit zunehmenden bürokratischen Belastungen konfrontiert, die die Arbeits- und Zukunftsfähigkeit der Branche in Frage stellen. Deshalb haben wir den Agrarministern von Bund und Ländern Maßnahmen und Vorschläge zur Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie zum Bürokratieabbau vorgelegt.“
Aus Sicht des Verbandes sind für eine gleichwertige Kompensation der Mehrbelastungen durch den Agrardiesel-Wegfall folgende Maßnahmen erforderlich: Steuerliche Entlastungen und Maßnahmen zur Stärkung des einzelbetrieblichen Risikomanagements, insbesondere eine Risikorücklage und die Tarifglättung, eine Steuerbefreiung für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen, ein Auflagenmoratorium für die Landwirtschaft in Verbindung mit einem Programm zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt sowie eine ernsthafte und wirksame Entbürokratisierungsinitiative auf nationaler und europäischer Ebene. Entscheidend ist, dass Bürokratieabbau allein nicht ausreicht. Statt nationaler Sonderwege und rechtlicher Alleingänge ist eine Angleichung an europäische Vorgaben dringend erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Kontext wiederherzustellen.
Die Anliegen und Forderungen des Berufsstandes hat der Deutsche Bauernverband in einem Positionspapier zusammengefasst. Das Papier finden Sie hier.
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTWD) - Campus Pillnitz öffnet zum Campustag für alle Interessenten an Grünen Studiengängen seine Türen.
Die HTW Dresden bietet Auszubildenden, Abiturienten und Familien die Möglichkeit die HTWD mit dem Campus Pillnitz und die zahlreichen Studienmöglichkeiten kennenzulernen.
Studienfachberatungen, Führungen und Präsentationen zum Campustag 2024 in Pillnitz finden am Samstag, den 13. April ab 9 Uhr statt. Digitale Vorab-Infomationen gibt es bereits am Freitag, den 12. April.
Das vollständige Programm gibt es hier.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Hochschul-Homepage: https://www.htw-dresden.de/luc/ueber-uns/veranstaltungen/tag-der-offenen-tuer/campustag-april
Am vergangenen Freitag tagte der Bundesrat. Hier fanden die Abstimmung über den vom Vermittlungsausschuss formulierten Kompromiss zum Wachstumschancengesetz und über das Haushaltsfinanzierungsgesetz statt.
Trotz einer kontroversen Debatte im Vorfeld hat der Bundesrat letztlich dem Wachstumschancengesetz zugestimmt.
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In der vergangenen Woche fand die jährlich Klausurtagung des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in Weimar statt. Nach einer planmäßigen Präsidiumssitzung mit dem agrarpolitischen Bericht des Präsidenten, aktuellen Themen und Berichten aus den Fachausschüssen und einem Austausch zum Thema Mitgliederentwicklung und -gewinnung folgte ein agrarpolitischer Workshop.
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Laut Medienmitteilung des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) können bis zum 2. April 2024 und zum 31. Mai 2024 noch Anträge für Fördervorhaben zur „Revitalisierung von Brachflächen (REVIT)“ im ländlichen Raum beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum gestellt werden. Laut Ministerin Susanna Karawanskij hat sich die REVIT-Förderung zur Wiederbelebung von Brachen und Leerstand bewährt. Antragsberechtigt sind neben Gemeinden und Gemeindeverbänden, auch natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die Maßnahme REVIT ist Teil der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT), die mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert wird. Insgesamt stehen über 2,3 Mio. Euro für REVIT-Maßnahmen zur Verfügung.
Zuwendungsfähig sind die anerkannten Ausgaben für fachliche Konzepte, vorbereitende Untersuchungen, die Honorare für Architekten und Ingenieure. Gefördert werden auch der Grunderwerb, der Abriss bzw. Teilabriss von Gebäuden sowie die Beräumung brachliegender Flächen und deren Folgenutzung. Zuschüsse können in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Der Grunderwerb wird mit bis zu 10 % gefördert, wenn damit die weitere Revitalisierung der Fläche verbunden ist.
Weitere Informationen und aktuelle Formulare zur Maßnahme „REVIT“ sind unter folgenden Links abrufbar:
https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung/revitalisierung
https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/laendlicher-raum/integrierte-laendliche-entwicklung/revitalisierung-brachflaechen
Für Fragen rund um die Fördermaßnahme kann sich an das Infotelefon der Landentwicklung (Tel.: +49 (0)361 57 40 62-999) oder an das für ihr Gebiet zuständige Referat des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gewendet werden. Die örtliche Zuständigkeit findet sich unter https://tlllr.thueringen.de/wir/standorte.
Foto: TMIL
Für das Anbaujahr Herbst 2023 / Frühjahr 2024 kann die Nachbauerklärung unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft.
Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden.
Ab 2025 wird die Nachbauerfassung vollständig auf ein Onlineverfahren umgestellt, daher empfiehlt die STV die Nachbaumeldung schon jetzt über diesen komfortablen Weg.
Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2024 verpasst, kann das finanzielle und rechtliche Folgen haben, die häufig falsch eingeschätzt werden. Was viele Betriebsleitende nicht wissen: nicht nur durch die Verwendung des Nachbausaatguts werden bei Missachtung der Nachbaubestimmungen die Sortenschutzrechte verletzt, sondern die so erzeugte Ernte unterliegt ebenfalls den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirtinnen und Landwirte das STV-Service-Center unter der Tel.: +49 (0)228 969 431 60.
In der Landwirtschaft zählen Verlässlichkeit, alltagstaugliche Lösungen, Innovationskraft und höchste Produktqualität. Dafür benötigen Sie als Betriebsleiter einen Rundumschutz, der alle möglichen Risiken auf Ihrem Betrieb abdeckt. Mit der R+V-AgrarPolice wählen Sie den umfangreichsten Versicherungsschutz, der am Markt verfügbar ist.
Bis zu 14 Produkte in einem Vertrag
Stellen Sie die individuelle Lösung für Ihren Betrieb aus bis zu 14 Produkten in nur einer Police zusammen und schützen Sie sich vor Deckungslücken und Haftungsfallen. Die R+V bietet volle Variabilität bei versicherbaren Gefahren und Selbstbehalten, zudem erhalten Sie Bündelnachlässe von bis zu 35 Prozent bei der Wahl mehrere Produkte.
Beispiele aus unserer Produktpalette:
Ob aus Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit: Für entstandene Schäden finanziell aufkommen zu müssen, ist eines der größten Risiken für landwirtschaftliche Betriebe. Im Fall von unvorhergesehenen Schäden oder Unfällen haftet die Betriebsleitung persönlich. Schlimmstenfalls kann es zu Gerichtsverfahren sowie strafrechtlicher Verfolgung kommen Die verschiedenen Bausteine der Haftpflichtversicherung sind konkret auf den Bedarf und spezielle Haftungsrisiken der Landwirtschaft zugeschnitten.
Cyber-Deckung: Ohne IT geht auf dem Acker und im Stall gar nichts mehr. Und wenn der Landwirt eine täuschend echt aussehende E-Mail mit einer Erpressungssoftware öffnet, können die EDV, die Biogasanlage oder der Melkroboter plötzlich stillstehen. Der Baustein Cyber-Schutz sorgt für Sofort-Hilfe durch IT-Spezialisten - und somit für eine möglichst schnelle Rückkehr zur Normalität im versicherten Betrieb.
Neu in der AgrarPolice ist die Ertragsschadenversicherung für Rinder-, Schweine und Geflügelbestände. Anzeigepflichtige Tierseuchen, übertragbare Tierkrankheiten und Unfälle im Tierbestand sind ein unkalkulierbares Risiko, denn sie haben Tierverluste und Ertragsausfälle zur Folge. Die Ertragsschadenversicherung sichert Ihre komplette Tierproduktion gegen schadenbedingte Einkommensverluste ab.
Ihr Ansprechpartner: das R+V-AgrarKompetenzCenter (AKC)
Sie haben Fragen zur AgrarPolice oder anderen Versicherungslösungen für Sie und Ihren Betrieb?
Das AgrarKompetenzCenter (AKC) ist Ihr Ansprechpartner für alle Anliegen rund um das Thema Agrar inklusive der Bereiche erneuerbare Energien, Pferd, Hund, Garten- und Gartenlandschaftsbau, Weinbau, Landjugend und Landfrauen. Hier bündeln wir die landwirtschaftliche Fachkompetenz der R+V. Das AKC steht für eine Betreuung auf Augenhöhe durch qualifizierte Mitarbeiter mit landwirtschaftlicher Expertise, die Ihre Sorgen und Nöte kennen und Ihre Sprache sprechen. Ihre Fragen und Bedürfnisse werden daher nicht einfach nur versicherungsspezifisch erfasst, sondern im Kontext der komplexen Problemstellungen verstanden und analysiert. Denn wir wollen für Sie die bestmögliche Lösung finden.
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801.Weitere Informationen zur R+V-AgrarPolice erhalten Sie auf www.ruv.de.
Der Bauernverband im Saale-Holzland-Kreis kandidiert wiederholt für die Kreistagswahl. Das Spitzenteam, bestehend aus Tristan Sammer, Matthias Klippel, Udo Große, Alexander Mark und Jens Tischendorf, wurde während einer Aufstellungsveranstaltung am 7. März im Strohatelier in Gernewitz gewählt. Die Kandidatenliste umfasste insgesamt 43 Personen. Die Aufstellungsveranstaltung war gut besucht und wurde genutzt, um intensiv über die Belange der Landwirtschaft sowohl auf regionaler als auch auf überregionaler Ebene zu diskutierten.
Der Bauernverband Eisenberg, Jena, Stadtroda e.V. ist bereits seit mehreren Legislaturperioden mit einer eigenen Fraktion im Kreistag des Landkreises vertreten, was im Freistaat Thüringen einzigartig ist. Durch diese Vertretung im Kreistag können Entscheidungen über finanzielle Ausgaben für Schulen, Straßenbau und die Zusammenarbeit mit den Verwaltungen des Kreises aus Sicht der regionalen Landwirtschaftsbetriebe beeinflusst werden. Die Fraktion ist in verschiedenen Fachausschüssen aktiv und orientiert sich an den wahlpolitischen Zielsetzungen.
Die Unterlagen des Wahlvorschlags werden nun komplettiert. Nach fristgerechter Einreichung und Bestätigung des Vorschlags beginnt die Bewerbung der Kandidatenliste. Die Bürgerinnen und Bürger des Saale-Holzland-Kreises haben am 26. Mai 2024 die Möglichkeit, sich durch die Wahl der Kandidaten des Bauernverbands in den Belangen der Entwicklung ihrer Heimatregion unterstützen zu lassen.
Foto: (v.l.) Tristan Sammer, Matthias Klippel, Udo Große, Alexander Mark und Jens Tischendorf bilden das Spitzenteam des Bauernverbands (Quelle: OTZ)
Der 29. Berufs-Info-Markt in Jena zog zahlreiche junge Menschen an. Im Volkshaus informierten sie sich über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in Jena und dem Saale-Holzland-Kreis.
Die Bewerbung der Grünen Berufe übernahmen Dr. Britta Ender vom Thüringer Bauernverband (TBV) und Jonas Schmutzler (Landwirt-Azubi im 3. Lehrjahr) von der Agrargenossenschaft Reinstädt e.G. Den Besucherinnen und Besuchern konnten fundierten Informationen über die verschiedenen Aspekte der Landwirtschaft und mögliche Karrierewege ebenso gegeben werden, wie Einblicke in den Berufsalltag eines Landwirts.
Die unmittelbare Nähe zum Nachbarstand, der von Kolleginnen der Thüringer Fachschule für Agrarwirtschaft „Friedrich Gottlob Schulze“ in Stadtroda betreut wurde, bot den Besucherinnen und Besuchern eine breite Palette von Informationen über Fortbildungs- und Aufstiegsqualifizierungen im Bereich der Landwirtschaft. Dies ermöglicht es, fundierte Entscheidungen über ihren beruflichen Werdegang zu treffen und die für sie passende Bildungs- und Karrierewege zu identifizieren.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bauernverband und der Thüringer Fachschule für Agrarwirtschaft auf der Berufsmesse war somit eine ideale Möglichkeit, umfassende Informationen und Unterstützung für eine berufliche Zukunft in der Landwirtschaft anzubieten.
Neben der Darstellung von beruflichen Perspektiven, welche die Landwirtschaft bietet, wurden zielführende Gespräche mit dem städtischen Publikum zu landwirtschaftlichen Themen geführt. Dadurch wird unterstützt, dass sich das Verständnis für die Landwirtschaft in der Stadt verbessert. Die Landwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle in vielen Aspekten auch des städtischen Lebens, sei es bei der Lebensmittelproduktion, der Umweltgestaltung oder der ländlichen Entwicklung. Daher ist es wichtig, dass das städtische Publikum ein Verständnis für die Herausforderungen und Chancen der Landwirtschaft hat. Durch die gezielten Gespräche mit dem städtischen Publikum können mögliche Missverständnisse oder Vorurteile über die Landwirtschaft ausgeräumt und ein offener Dialog über landwirtschaftliche Themen geführt werden. Dies trägt nicht nur dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung der Landwirtschaft zu stärken, sondern kann auch zu einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land führen.
Am vergangenen Freitag konnten elf Betriebsleiter Ostthüringens, die von Kollegen der Landtechnik und des Agrarförderzentrum Zeulenroda unterstützt wurden, Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow und Staatssekretär Torsten Weil aus dem Thüringer Ministerium für Infrastrutur und Landwirtschaft zu einem Gespräch
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Vom 13. bis 15. März findet in Erfurt die Agrarministerkonferenz (AMK) statt. Um auf die bestehenden Forderungen der Landwirtinnen und Landwirte zur Rücknahme der Steuerentlastung für Agrardiesel und den Bürokratieabbau weiter aufmerksam zu machen, wird der Thüringer Bauernverband (TBV) vom 14. bis 15. März auf dem Theaterplatz in Erfurt präsent sein.
An beiden Tagen wird der TBV vor Ort wieder ein Landwirte-Camp einrichten, um ein Format zum Dialog mit Politikern und der Öffentlichkeit zu bieten. Warum sind die Landwirtinnen und Landwirte seit Dezember 2023 im Protest? Was sind die konkreten Forderungen und welche Lösungsvorschläge gibt es? All diese Fragen können hier im Dialog erörtert werden.
Zudem rufen wir dazu auf, an beiden Tagen, an den geplanten Kundgebungen teilzunehmen. Am Donnerstag, dem 14. März findet eine Kundgebung „Thüringer Forderungen: Bürokratieabbau, Flächenregister, Agrardiesel“ ab 13 Uhr statt. Am Freitag, dem 15. März ist eine Kundgebung mit dem Schwerpunkt auf bundes- und europaweite Forderungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes ab 15 Uhr geplant.
Wer uns an den beiden Tagen unterstützen möchte, ist dazu aufgerufen auf den Theaterplatz nach Erfurt zu kommen, um unsere Forderungen friedlich und im Dialog Nachdruck zu verleihen!
Da nur begrenzt Platz zur Verfügung steht, bitten wir davon abzusehen, mit Fahrzeugen jeder Art direkt zum Theaterplatz zu kommen. Bereits gemeldete Traktoren oder andere (landwirtschaftliche) Fahrzeuge wenden sich bei Fragen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel.: +49 (0)361 262 532 12.
Wir setzen wie in den zurückliegenden Wochen auf eure Unterstützung – kommt nach Erfurt!
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Für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe stehen ab sofort aktuelle ALKIS-Daten zur Verfügung. Die flurstücksbeschreibenden Geobasisdaten sind von großer Bedeutung für die landwirtschaftlichen Unternehmen. Damit können neben den digitalen Orthofotos, Feldblöcken und eigenen Schlagvermessungen nun auch die Eigentumsgrenzen im betrieblichen Geographischen Informationssystem (GIS) dargestellt werden. Dies erleichtert das Betriebsmanagement (z.B. Pacht- und Schlagverwaltung, Antragstellung) und führt zu einer größeren Sicherheit bei den Kontrollen.
Alle katastertechnischen Sachverhalte und Rechtstatbestände (Flurstücke, Gebäude, Eigentümer usw.) werden in ALKIS objektstrukturiert abgebildet. Auch Bodenschätzungsergebnisse werden sukzessiv digital erfasst.
Diese Daten können gegen eine Aufwandsgebühr, die abhängig von der Betriebsgröße ist, über Michael König unter der Telefonnummer Tel.: +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen werden. Des Weiteren können Sie über die TBV-Service und Marketing GmbH die passende Software zum Anzeigen und Verarbeiten der Daten zum Vorzugspreis beziehen.
Innovationen sind die Grundlage von Fortschritt. Sie generieren Wachstum, wirtschaftlichen Erfolg und werden benötigt, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Landwirtschaft zu bewältigen. Ohne die Nutzung neuer Ideen und ständiges Weiterentwickeln von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen ist es heute kaum noch möglich im Wettbewerb zu bestehen. Deshalb sollte die Suche nach Innovationen Bestandteil jeder Unternehmensphilosophie sein.
Mit der regelmäßigen Auslobung des Preises sollen die Innovationsbereitschaft der Thüringer Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft gewürdigt und die Unternehmen animiert werden, weiter innovativ zu bleiben bzw. sich neu damit auseinanderzusetzen. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und die Thüringer Aufbaubank (TAB) sind gemeinschaftliche Träger des Innovationspreises 2024.
Verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbes ist die TAB. Hier finden sich weitere Informationen und Hilfestellungen. Bis 21. Juni können die Bewerbungsunterlagen unter https://www.agranova.de eingereicht werden.
Foto: https://agranova.de/
Die EU-Kommission führt eine Umfrage zum Verwaltungsaufwand bei GAP-Anträge durch und lädt alle Landwirte ein, an der Umfrage teilzunehmen.
Wie in ihren Vorschlägen zur Verringerung der Belastung für die Schultern der Landwirte angekündigt, startete die Kommission am Donnerstag, dem 7. März eine Online-Umfrage, um direkt die Ansichten der Landwirte in der EU einzuholen. Die Umfrage läuft vom 7. März bis 8. April und wird kurze Fragen stellen, die in allen EU-Sprachen zur Verfügung stehen, z. B.: Wie viel Zeit wird jedes Jahr für Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Anwendung der Beihilfe und den Berichtspflichten aufgewendet? Nutzen sie mobile Geräte, um georeferenzierte Fotos bereitzustellen? Wie bewerten sie die Komplexität der unterschiedlichen Verfahren und Vorschriften, die in landwirtschaftlichen Betrieben gelten? Haben sie 2023 externe Hilfen zur Vorbereitung des GAP-Beihilfeantrags genutzt? Die Antworten der Landwirte werden wertvolle Rückmeldungen liefern, um die wichtigsten Problemquellen zu verstehen.
Wir bitten alle, die Möglichkeit zur Teilnahme an der Umfrage der Europäischen Kommission zur Vereinfachung und Verringerung der Belastungen rege zu nutzen. Es zählt jede Meinung, jeder Landwirt und Nebenerwerbslandwirt sollte an der Umfrage teilnehmen. Über den folgenden Link gelangen Sie zum Aufruf zur Umfrage (die Seite erscheint auf Englisch, gegebenefalls bitte die Sprache von Englisch auf Deutsch ändern):
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_24_1341
Mit diesem Link gelangen Sie direkt zur Umfrageseite. (Sollte diese nicht gleich auf Deutsch erscheinen, etwas warten oder "Sprache ändern" wird angezeigt.)
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Public_Consultation_EU_Simplification_2024rs_point_of_view_2024
In Vorbereitung auf die GAP-Antragstellung 2024 richtet der Deutsche Bauernverband in Zusammenarbeit mit Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Experten aus den Ländern zwei GAP-Online-Informationsrunden für seine Mitglieder aus. Ziel der Informationsrunden ist es,
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Thüringer Bauernverband (TBV) haben verschiedene Motive mit den dringlichsten Forderungen, Anliegen und Botschaften der Landwirtinnen und Landwirte im Zuge der Bauernproteste erstellt.
Die Plakate, erhältlich in den Formaten Großfläche (3560 mm x 2520), Bauzaun (3400 mm x 1700 mm) und Plakat A1, können bei den zuständigen Kreisgeschäftsstellen des TBV bestellt werden. Einige Bestellungen liegen uns bereits vor.
Wer die Druckvorlagen und Social-Media-Kacheln nutzen möchte, meldet sich bitte in der Landesgeschäftsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Die Kampagne soll die derzeitige intensive Verbandsarbeit an den Verhandlungstischen mit den Spitzenvertretern der Regierungen auf Bundes- und Landesebene unterstützen. Helfen Sie mit, die Sichtbarkeit der Forderungen des Berufsstandes in der öffentlichen Wahrnehmung zu erhöhen, platzieren Sie die Kacheln auf Ihren Social-Media-Kanälen und bringen Sie Plakate/Banner an, wo immer es möglich ist.
Alle Vorlagen gibt es hier.
Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung möchte die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland finanziell unterstützen. Hierfür wurden 1 Mrd. € als Anschubfinanzierung bereitgestellt,
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Das Jagen, das Hegen des Wildbestands, der Betrieb von Hochsitzen und der Umgang mit Jagdwaffen sind nicht ungefährlich und können schlimme Folgen haben. Für entstandene Schäden finanziell aufkommen zu müssen, ist eines der größten Risiken. Zudem wird häufig vergessen, dass man als Jäger nicht nur für sich selbst, sondern auch für seinen treuen Vierbeiner verantwortlich ist.
Um auf die Jagd gehen zu können, ist daher eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und als Nachweis zwingend erforderlich.
Was könnte nun alles passieren?
Wie unwahrscheinlich diese Ereignisse auch sein mögen, so führen sie doch im Fall der Fälle zu erheblichen finanziellen Schäden.
Was ist über die Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt?
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Weltweiter Versicherungsschutz - auch im Urlaub
- Haftpflichtschutz für bis zu 5 Jagdhunde zu jagdlichen Zwecken
- Besitz und Gebrauch von erlaubten Schusswaffen
- Eigenschaden bei der Jagd durch einen zahlungsunfähigen Verursacher
- Verzicht auf Einwand fehlenden Verschuldens bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch bis 250.000 EUR für Personenschäden (z. B. Jagdunfall durch Querschläger)
Ob als privater Jäger, Jagdpächter, Jagdherr (Jagdveranstalter), Jagdaufseher, Falkner - mit der R+V-Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 53 801. Weitere Informationen zur R+V Jagdhaftpflichtversicherung gibt es unter dem Bereich Auto, Haus & Recht bei den Haftpflichtversicherungen auf ruv.de.
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Wie bereits Anfang Januar berichtet, gestalteten sich die Entgelttarifverhandlungen angesichts der hohen Abschlüsse in anderen Branchen als sehr schwierig.
Nach zwei bereits gescheiterten Verhandlungsrunden einigten sich die Verhandlungsgruppen
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Am 18. März findet der 26. Thüringer Milchtag im Congress Center der Messe Erfurt statt. In diesem Jahr steht dieser unter dem Thema „Tierhaltung in Thüringen – (k)eine Perspektive?“.
Einen aktuellen Stand über die politischen Rahmenbedingungen für die Thüringer Milcherzeuger gibt zum Auftakt Thüringens Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij.
Mit „Thesen zur Zukunft der Nutztierhaltung in Deutschland bzw. Thüringen“ wird Prof. Alfons Balmann (Leibnitz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, Halle) einen Impulsvortrag halten, der den Auftakt für eine agrarpolitische Podiumsdiskussion mit den Repräsentanten der im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen gibt.
Im Anschluss stellt Klaus Rufli (QM-Milch e.V., Berlin) die aktuelle Situation zur Umsetzung der Kennzeichnung der Haltungsformen über das QMilch-Programm vor.
Wolfgang Dötzer (Milchhof Albert GmbH und Co. KG, Scheßlitz) wird darstellen, welche Anforderungen an den Rohstoff Milch aus Sicht einer Molkerei gestellt werden und mit welchen Vermarktungsangeboten in die Zukunft gedacht wird.
Anschließend analysiert Dr. Kerstin Keunecke (AMI GmbH, Bonn) die aktuellen Entwicklungen und zeigt mögliche Trends des Milchmarktes für das Jahr 2024 auf.
Durch die Veranstaltung führt Christian Stadali (Kommunikationsagentur WortwerkWeimar).
Das vollständige Tagungsprogramm gibt es hier oder auf der Homepage der Landesvereinigung Thüringer Milch.
Termin: Montag, 18. März 2024, 10:00 - 15:30 Uhr
Ort: Congress Center der Messe Erfurt, Carl-Zeiss-Saal, Gothaer Straße 34, 99094 Erfurt
Die Veranstaltung ist für Besucherinnen und Besucher kostenfrei.
Tagungseinlass ist ab 9:00 Uhr. Ein Catering ist ab diesem Zeitpunkt im Foyer des Congress Center im Rahmen einer Firmenpräsentation gewährleistet.
Der Parkplatz Nord (gegenüber vom Hotel LÉGÈRE) ist für die Veranstaltung kostenfrei.
Die Anreisemöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Homepage der Messe Erfurt GmbH unter www.messe-erfurt.de.
Anmeldungen zur Teilnahme bitte bis 13. März an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Die Landesvereinigung Thüringer Milch e.V. (LVTM), das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und der Thüringer Bauernverband e.V. (TBV) laden herzlich ein.
Kontakt:
Stefan Ritter
Geschäftsführer
Landesvereinigung Thüringer Milch e.V.
Alfred-Hess-Straße 8, 99094 Erfurt
Telefon: 0361 / 26253 300
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ) hat die Rentenbank vergangene Woche voraussichtlich die letzte Einladungsrunde auf Basis des Interessenbekundungsverfahren aus dem Januar 2023 verschickt. Damals hatten mehr als 12.000 Unternehmen ihr Interesse an einer Förderung bekundet. Entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel wurden in der 4. Einladungsrunde nochmal ca. 300 Unternehmen zur Antragstellung eingeladen. Das Investitionsprogramm, dass gemäß der Zuwendungsbescheide bis zum 31. Oktober 2024 abgeschlossen sein müsste, wird laut Rentenbank bis zum 1. Dezember 2024 verlängert. Eine Übertragung in 2025 ist ausgeschlossen. Insgesamt hatte das BMEL für die Jahre 2021 – 2024 Mittel in Höhe von 816 Mio. Euro für Investitionen in Klima- und Umweltschutz in der Landwirtschaft vorgesehen. Für 2024 wurden die Mittel deutlich gekürzt (- 65 Mio. Euro), so dass im laufenden Haushaltsjahr noch 123,6 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Am 20. Februar fand in Mühlhausen das jährliche Treffen der Arbeitsgruppe „Schwarzwildproblematik rund um den Hainich“ statt. Diese wird vom Schwarzwild-Kompetenzzentrum koordiniert und verfolgt das Ziel die hohen Schwarzwildbestände im Bereich des Hainichs zu reduzieren und so die hohen Wildschäden zu verringern. Auch aufgrund der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest ist eine Absenkung der Schwarzwildbestände zwingend nötig.
Neben den ortsansässigen Kreisbauernverbänden und Kreisjägerschaften nahmen außerdem Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz, des Nationalparks Hainich, des Thüringer Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber des Landesjagdverbandes sowie von ThüringenForst teil.
Zunächst gab Dr. Jochen Schaub, Sachgebietsleiter Management und Infrastruktur im Nationalpark Hainich, einen Überblick über die Jagstrategien und die Streckenergebnisse im Nationalpark. Unter anderem durch den Einsatz von Saufängen und Nachtzieltechnik konnten die Streckenergebnisse beim Schwarzwild auf dem Gebiet des Nationalparks deutlich gesteigert werden. Dies führte auch zu einer Verringerung der Wildschäden in den umliegenden Bereichen im vergangenen Jahr. Die aktuelle Jagdstrategie des Nationalparks wird von allen Beteiligten als sehr positiv wahrgenommen.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung gab Peggy Käferle von der Thüringer Landgesellschaft einen Einblick in die Möglichkeiten der Vermarktung von Schwarzwild aus der Region. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Problemen der Jägerschaft bei der Vermarktung der erlegten Wildschweine. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten dargestellt, die die Schwarzwildvermarktung verbessern sollen, wie zum Beispiel die Etablierung einer regionalen Marke.
Zum Abschluss des Treffens wurde noch einmal verdeutlicht, dass das Erreichen der angestrebten Ziele nur in Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort möglich ist.
Am 02. April startet die diesjährige Sammelantragstellung, dabei ist auch die Antragstellung für die KULAP-Maßnahmen inbegriffen. Damit sich die Antragsteller entsprechend frühzeitig auf die Bedingungen und Optionen einstellen können, hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft folgende Inhalte veröffentlicht:
1. KULAP2014
Betriebe, die noch laufende Verpflichtungen des KULAP2014 -hier ausschließlich Ökolandbau- haben, können sowohl für die Einführungsförderung als auch für die Beibehaltungsförderung des Ökologischen Landbaus Anträge auf Ausdehnung stellen.
2. KULAP2022
Grundlage für die Antragstellung bilden die Förderrichtlinie KULAP2022 und der Entwurf der Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinie KULAP2022.
Im Rahmen des KULAP2022 können Betriebe mit laufenden Verpflichtungen für die Maßnahmen Einführungs- (ÖL1) und Beibehaltungsförderung (ÖL2) des Ökologischen Landbaus sowie die Maßnahme Schlagteilung, Anträge auf Ausdehnung stellen.
- Anträge auf Maßnahmenwechsel: Maßnahme K1 – Artenreiches Grünland (6 Kennarten) in die Maßnahme ÖL2 – Beibehaltung Ökologischer Landbau
- Anträge auf Rotation für die Maßnahmen Ackerrandstreifen (RA), Schonstreifen (ST), Maßnahmen F1 und F3 des Feldhamsterschutzes
- Anträge auf Änderung der Leistungsparameter
- Anträge auf Wechsel der Managementauflagen bei den Maßnahmen Ackerrandstreifen (RA) und Feldhamsterschutz Stoppelbrache (F1)
- Einführung Ökologischer Landbau (neu ÖL3; 2 Jahre Laufzeit)
- Beibehaltungsförderung Ökologischer Landbau (4 Jahre Laufzeit)
- Schlagteilung (4 Jahre Laufzeit)
- Ackerrandstreifen (4 Jahre Laufzeit)
- Schonstreifen (4 Jahre Laufzeit)
- Rotmilanschutz (4 Jahre Laufzeit)
- Maßnahmen des Feldhamsterschutzes (5 Jahre Laufzeit)
- Streuobstpflege (5 Jahre Laufzeit)
Es gibt neue Maßnahmen für den Grünland-Biotopschutz die inhaltlich identisch zu den Maßnahmen M*, W* und H* sind und wegen der Finanzierung außerhalb des ELER separat umgesetzt werden müssen. In der Sache ändert sich für den Antragsteller nichts Wesentliches.
- Mahd (neu MG; 5 Jahre Laufzeit)
- Weide (neu WG; 5 Jahre Laufzeit)
- Hüteschafhaltung (neu HG; 5 Jahre Laufzeit)
Anträge für diese drei Maßnahmen sind ausschließlich auf Kulissenflächen bis zur Prioritätsstufe 4 zugelassen!
- Ganzjahresbeweidung (neu GG; 5 Jahre Laufzeit)
- Erschwernisstufe (neu BEG; 5 Jahre Laufzeit)
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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