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Wochenbericht

Wochenbericht (530)

Der Thüringer Braugerstenverein e.V. führt, trotz der regional sehr starken Niederschlagsunterschiede, 2022 wieder seinen traditionellen Braugerstenwettbewerb durch. Wir rufen alle Mitgliedsbetriebe auf, sich am diesjährigen Landesbraugerstenwettbewerb zu beteiligen und uns entsprechende Proben einzusenden. Nichtmitglieder können sich ebenfalls gerne an unserem Wettbewerb beteiligen. Wir sind auf Ihre Braugerstenproben gespannt.

Das Einsenden der Proben ist bis 06. September 2022 an den Thüringer Braugerstenverein e.V., Alfred-Hess-Straße 8, 99094 Erfurt möglich.

Für alle Mitglieder der EZG „Qualitätsgetreide und Ölsaaten Thüringen w.V.“ an die Geschäftsstelle der EZG. Nähere Informationen im Büro in Erfurt unter 0361-26253281 oder unter http://www.th-braugerstenverein.de/

Susann Grau (Thüringer Braugerstenverein e.V.)

Noch bis zum 19.September 2022 läuft eine Online-Befragung der EU zum kürzlich veröffentlichten Pflanzenschutzpaket.

Die Ziele der EU sind:

  1. Allgemeines Reduktionsziel 50% weniger Pflanzenschutz nach Menge und Risiko, mit dem Teilziel 50% Reduktion auch bei „besonders gefährlichen“ Wirkstoffen

  2. ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in geschützten Gebieten

  3. zusätzliche bürokratische Auflagen für die Anwender und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Durch die Einbeziehung von Vogelschutzgebieten und von Schutzzonen nach Wasserrahmenrichtlinie wird die Reduktion faktisch zu einem Totalverbot. (siehe letzter Wochenbericht)

Unter dem Link zur Online – Befragung: 

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12413-Pestizide-nachhaltige-Verwendung-aktualisierte-EU-Vorschriften-_de

sind alle Landwirte aufgefordert, sich zu äußern, am besten mit Ihrer konkreten, individuellen Betroffenheit. Beispiel für Äußerungen könnten sein:

Wie hoch ist die flächenmäßige Betroffenheit bezüglich Schutzgebiete (FFH, Vogelschutz, Naturschutz, Trinkwasserschutz, Grünes Band etc.)? Welche Auswirkung wird das Verbot für Ihren Anbau, Fruchtfolge Futterversorgung haben?

Welche Auswirkungen wird das faktische Totalverbot für die Futtermittelproduktion in ihrem Betrieb haben und damit für Ihre Tierproduktion aufgrund sinkender Erträge?

Weisen Sie auf Kooperationen mit Trinkwasserversorgern und anderen Akteuren hin, anstatt Pauschalverbote beim Einsatz von PSM.

Durch die geplanten Einschränkungen würde in den Schutzgebieten der Anbau von Fruchtarten wie Raps und Zuckerrüben unmöglich werden. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, dann merken Sie das bitte an. Auch Kooperationen mit Imkern können erwähnt werden.

Um sich an der Befragung zu beteiligen, bedingt es einer Registrierung. Frist für Rückmeldungen ist der 19. September 2022
Eine Anleitung zur Registrierung ist unter hier abrufbar.

Alle, neben den Landwirtinnen und Landwirten auch die Gegner des Einsatzes von PSM, haben die Chance, sich zu beteiligen. Deshalb ist eine breite Beteiligung der Landwirte erforderlich. Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der EU-Kommission zusammengefasst, dem EU-Parlament sowie dem -Rat vorgelegt und zudem auch veröffentlicht. Daher ist es wichtig durch zahlreiche Teilnahme aufzuzeigen, dass die geplanten Regelungen für den Berufsstand erhebliche und existenzielle Bedeutung haben.

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