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Biodiversität & Artenschutz

Biodiversität & Artenschutz (18)

HumusKlimaTag

Freitag, 17. Januar 2025

Humusaufbau in Ackerböden trägt nicht nur zur Klimaresilienz der Landwirtschaft bei, sondern bietet auch Potenzial, Kohlenstoff zu binden. Im Modell- und Demonstrationsvorhaben HumusKlimaNetz zeigen Landwirtinnen und Landwirte unter wissenschaftlicher Begleitung auf, wie sich Humus in der Praxis langfristig aufbauen und erhalten lässt. Das vom Deutschen Bauernverband getragene Netzwerk führt am 18. Februar 2025 in Kassel sein HumusKlimaTag-Symposium mit Exkursion auf den Hof Tolle durch.

Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier.  

 

Mitte Juli hat der Umweltrat der Europäischen Kommission das im November erzielte Trilogergebnis für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) verabschiedet. Die Verordnung wurde am 18. August im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Sie wird damit unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.

Um was es im Einzelnen geht: Als übergeordnetes Ziel der Verordnung gilt die Einrichtung von Wiederherstellungsmaßnahmen bis 2030 auf mind. 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der Union und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen. Nachstehend gelten dazu beitragende Wiederherstellungsziele für die jeweiligen Ökosysteme.

Wiederherstellungsmaßnahmen:

  • Land-, Küsten-, und Süßwasserökosysteme: Die Mitgliedstaaten müssen Wiederherstellungsmaßnahmen für Lebensraumtypen ergreifen, die sich nicht in einem guten Zustand befinden. Die einzuführenden Maßnahmen sollen bis 2030 priorisiert in Natura 2000 Gebieten erbracht werden.
    • Bis 2030 auf mind. 30 Prozent der Gesamtfläche aller betroffenen FFH-Lebensraumtypen, die sich nicht in gutem Zustand befinden.
    • Bis 2040 auf mind. 60 Prozent und bis 2050 auf mind. 90 Prozent der Fläche jeder in Anhang I aufgeführten Gruppe von FFH-Lebensraumtypen, die sich nicht in gutem Zustand befinden.
  • Landwirtschaftliche Ökosysteme: Zusätzlich zu den Wiederherstellungsmaßnahmen von Landökosystemen, müssen auch Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt von landwirtschaftlichen Ökosystemen ergriffen werden. Ebenfalls muss ein Aufwärtstrend bei dem Index häufiger Feldvogelarten erzielt werden.
  • Indikatoren: Die Mitgliedsstaaten ergreifen Maßnahmen, die dazu führen, dass 2 von den 3 folgenden Indikatoren bis 2030 einen positiven Trend aufweisen:
    • Index der Grünland-Schmetterlinge
    • Bestände an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden
    • Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit hoher biologischer Vielfalt
    • Moor-Vernässung

Bestäuber: Die Bestäuberpopulation soll alle 6 Jahre gemessen werden. Der Rückgang der Bestäuberpopulation soll bis 2030 gestoppt werden und anschließend umgekehrt werden.

Bei der Finanzierung bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie die aktuelle GAP für die Umsetzung dieses Gesetzes nutzen und hierfür umprogrammieren. Dies schließt somit nicht aus, dass Gelder der aktuellen GAP für die Umsetzung des NRL-Gesetzes eingesetzt werden können.

Die nationale Umsetzung liegt jetzt bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne. Die Mitgliedsstaaten müssen ihre Wiederherstellungspläne zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung der Kommission vorlegen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) mit seinen Landesverbänden wird sich bei der Erstellung der Pläne mit einbringen. Dennoch kritisiert der Deutsche Bauernverband das verabschiedete Gesetz weiterhin scharf, auch wenn im Vergleich zum Kommissionsvorschlag einige Verbesserungen vorliegen. Es gilt nun, dass die eingeräumten Möglichkeiten Einzug in die nationalen Wiederherstellungspläne finden. Hier wird sich der DBV weiterhin für die Interessen der Landwirtschaft einsetzen.

Bauernpräsident Joachim Rukwied kritisiert die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Trilogergebnis zum NRL in aller Schärfe. "Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus. Wer glaubt mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil. Naturschutz geht nur gemeinsam mit uns Bauern. Wir alle leben in einer Kulturlandschaft, die sich dynamisch entwickelt hat und weiterentwickeln wird."

 

Das Alperstedter Ried ist eines der letzten existierenden Kalkflachmoore im Thüringer Becken mit herausragender Bedeutung für die regionale Artenvielfalt. Zum Schutz dieses Landschaftsraums und seiner Arten wurde das Ried seit 2015 wiedervernässt und zusammen mit 37 Hektar zusätzlicher Ackerflächen ein insgesamt 115 Hektar umfassendes Naturschutzgebiet mit extensiver Ganzjahresbeweidung mit Exmoor-Ponys, Karpatenbüffeln und Rotem Höhenvieh sowie Mahdgutübertragung aus den artenreichen Kernflächen etabliert. In wenigen Jahren konnte das Projekt beweisen, dass eine extensive ganzjährige Beweidung auch auf bereits sehr artenreichen Flächen, die Biodiversität nicht nur zu erhalten vermag, sondern sie sogar noch arten- und strukturreicher machen kann.

Die Auszeichnung „Weidelandschaft des Jahres 2024“ mit der sich das Alperstedter Ried nun schmücken kann, wird vom europaweit tätigen Verein „Weidewelt – Verein für naturschutzkonforme Landnutzung durch Beweidung“ vergeben. Auch wenn die Auszeichnungen bisher in Deutschlang geblieben sind, wurden schon vielfältigste Weidelandtypen, wie z.B. die Almen der Chiemgauer Alpen, die Oranienbaumer Heide, das Stiftungsland Schäferhaus an der dänischen Grenze oder das Naturentwicklungsgebiet Lippeaue ausgezeichnet.

Der Verein vergibt diese Auszeichnung seit 2015 jährlich, um auf die Bedeutung von Viehweiden für die biologische Vielfalt, den Klimaschutz, und zahlreiche Ökosystemdienstleistungen, aber auch als Erholungsraum für die Bevölkerung hinzuweisen und die Eigenart und Schönheit verschiedener Weideprojekte in den Fokus zu rücken.

Das Alperstedter Ried ist seit Jahren ein herausragendes Beispiel für die Zusammenarbeit von Naturschutz, Landwirtschaft und Region im Sinne der Kulturlandschaftspflege und Biodiversität. Getragen von der Stiftung Naturschutz Thüringen und beweidet durch die ARUA Agrar GmbH (einen Zusammenschluss der beiden ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe Universal-Agrar GmbH Mittelhausen und Amberg & Rothe Agrarhof GmbH) wurde das Projekt in enger Kooperation mit der Gemeinde Alperstedt, der Flurneuordnung, des Landkreises und weiterer Beteiligter etabliert und erfährt große Rückendeckung aus der Bevölkerung. Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer unterstützen die Umweltbildungsarbeit der Stiftung, so dass zahlreiche Veranstaltungen angeboten werden können.

Seit 2018 kürt das Kompetenzzentrum Natura 2000-Stationen den oder die „Natura 2000-Landwirt*innen“ für besonderes Engagement im Naturschutz. In Kooperation mit der Stiftung Naturschutz Thüringen bewertete dazu auch diesmal eine Fachjury, bestehend aus den Trägerverbänden des Kompetenzzentrums, dem BUND Thüringen, dem NABU Thüringen und dem Deutschen Verband für Landschaftspflege, gemeinsam mit dem Thüringer Bauernverband, dem Thüringer Ökoherz und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft die Vorschläge.
In diesem Jahr standen der Feldhamster und somit die hamsterfreundliche Flächenbewirtschaftung im Fokus. Zur Auszeichnungsveranstaltung am 3. Juli begrüßte Anna Swiatloch vom Kompetenzzentrum Natura 2000-Stationen auf dem Gelände des Gartenbaubetriebes Rose Saatzucht Erfurt die Teilnehmenden und machte bereits in der Eröffnungsansprache auf die besondere Rolle Thüringens als dem größten zusammenhängenden Vorkommensgebiet des Feldhamsters in Deutschland aufmerksam. Die Auswahl der Preisträger mache deutlich, dass Hamsterschutz keine Frage der Betriebsgröße sei. Udo Große, Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes, versicherte, dass die Landwirte Willens und in der Lage sind, Leistungen im Naturschutz zu erbringen. Dafür sei es aber notwendig, die ökonomischen und ökologischen Kennzahlen gleichermaßen im Blick zu behalten. Große schlug den Bogen zur aktuellen Agrarpolitik und appellierte an die Politik, die Tierhaltung, auch aufgrund ihrer Bedeutung für die Artenvielfalt insbesondere in den Grünlandgebieten, weiter zu fördern.

„Artenvielfalt ist kein Luxus, sondern sichert unser aller Überleben“, betonte Umweltminister Bernhard Stengele in seinem Grußwort. Alles, was es den Landwirten schwer mache, ihre Aufgaben zu erfüllen, gehöre auf den Prüfstand, denn die Landwirte müssten in die Lage versetzt werden, sowohl ihrer Arbeit als auch den Naturschutzanforderungen gerecht zu werden. Der Staatssekretär des TMIL, Torsten Weil, stellte die Unterstützung seitens der Politik bei der Umsetzung gemeinsamer Projekte von Landwirtschaft und Naturschutz und den fairen Interessensausgleich in den Mittelpunkt seiner Ausführungen.

Ausgezeichnet für ihre Leistungen im Hamsterschutz wurden die Betriebe:
Landwirtschaftsbetrieb Birnbaum
Landwirt Christof Birnbaum bewirtschaftet mit der Familie knapp 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in Erfurt-Schmira. Mit den Maßnahmen Stoppelruhe und Streifenanbau ist es gelungen, seit 2018 eine konstante Population mit 3,5 Hamsterbauen pro Hektar aufzubauen.

Geratal Agrar GmbH & Co.KG Andisleben
Der Agrarbetrieb zeichnet sich nicht nur durch ein breites Anbauspektrum mit 18 Fruchtarten in der Fruchtfolge aus, sondern vor allem durch eine große Vielfalt an Naturschutzmaßnahmen zur Förderung der Biodiversität und dem Erhalt von Lebensräumen. Der Agrarbetrieb bewirtschaftet 95 Prozent der Fläche pfluglos. Die Auszeichnung nahm Pflanzanbauleiter René Döring stellvertretend für den gesamten Betrieb in Empfang.

Rose Saatzucht Erfurt
Seit 2019 engagiert sich der Betrieb im Feldhamsterschutz. Auf engstem Raum werden über 200 verschiedene Pflanzenarten zur Saatgutgewinnung angebaut, die vom zeitigen Frühjahr bis in den späten Herbst hinein eine große Vielfalt bieten – auch für den Hamster.

Bevor Annegret Rose zum Betriebsrundgang einlud, schickte sie noch einen dringenden Appell an die Politik und verwies darauf, dass es in Deutschland nur ganz wenig so gute Standorte mit Schwarzerdeböden wie hier um Erfurt gebe, die sich zur Saatgutproduktion eignen. Diese Böden müssen als Kulturgut wahrgenommen und geschützt werden.

 

Foto: Die Preisträger (v.l.) Christof Birnbaum, Annegret Rose und René Döring

Am 14. Juni haben der Thüringer Bauernverband e.V., BUND Thüringen e.V., NABU Thüringen e.V. und Thüringer Ökoherz e.V. vor dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) einen gemeinsam ausgearbeiteten Leitfaden zum „Zukunftsweg Biodiversität und Landwirtschaft in Thüringen“ an die beiden Staatssekretäre des TMUEN und des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) übergeben. Der Leitfaden zeigt einen gemeinsamen Weg auf, wie die Zusammenarbeit der Verbände und weiterer Akteure aussehen müsste, um praktikable Maßnahmen für mehr Biodiversität in der Thüringer Landwirtschaft zu etablieren. Wie eine solche Kooperation in Thüringen aussehen könnte, haben die Verbände gemeinsam im vergangenen Jahr in einem vom TMUEN geförderten Projekt diskutiert. Die Übergabe des daraus entstanden Leitfadens dient als offizieller Start dieser verbändeübergreifenden Kooperation.

Näheres dazu lesen Sie im aktuellen TBV-Journal.

 

Den globalen Wandel im Blick, den lokalen Herausforderungen begegnend – Naturschutz funktioniert am besten gemeinsam, auch in Thüringen. Zum Thüringer Naturschutztag bieten diverse Angebote die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen und Perspektiven zum Thema „Biodiversität in Thüringen“ auszutauschen. Im Rahmen der Fachtagung wird eine Erklärung des 1. Thüringer Naturschutztages erarbeitet.

Der Thüringer Naturschutztag findet am Mittwoch, den 12. Juni in der Stadthalle Gotha (Schützenplatz 1, 99867 Gotha) statt.

Am Donnerstag, dem 13. Juni starten verschiedene Exkursionen ab Hauptbahnhof Gotha (Bahnhofstraße 13, 99867 Gotha).

Die Tagesordnung und die Anmeldung sind hier zu finden.

 

In diesen Tagen kann durch kostengünstiges Nichtstun aktiver Artenschutz durch z.B. Landwirte betrieben werden – weniger ist mehr! Bei der Wahl für ihren Nest-Standort sind Rebhühner, die unscheinbaren kleinen Hühnervögel sehr wählerisch, bevorzugt werden Brutplätze in sehr deckungsreichem Gelände wie Brachen, Blühstreifen, Feldrändern und Saumstrukturen. Am beliebtesten sind solche Randstrukturen und Übergangsbereiche, an welchen reichlich vorjährige Vegetation zu finden ist. Weitere Vogelarten wie Feldlerchen, Wachteln, Wiesenpieper, Braunkehlchen und Schafstelzen nutzen ebenfalls gern abwechslungsreiche Strukturen für ihre Nester. Während manche Arten bald nach dem Schlüpfen ihr Nest verlassen, sind andere auf eine ungestörte Kükenzeit im Nest angewiesen. Aus diesem Grunde sollten bis mindestens Anfang Juli die nicht dringend notwendigen Mäh- und Mulcharbeiten ausgesetzt werden. Daher ist es zur jetzigen Jahreszeit ganz besonders wichtig, Weg-, Feld- und Wiesenränder nicht aus reiner Ordnungsliebe zu mulchen oder zu mähen. Die Gefahr, Gelege von Bodenbrütern hierbei zu zerstören, ist momentan ausgesprochen hoch.

Quelle:  Landesamt Landwirtschaft Hessen (LLH)

 

Wie kann eine insektenfreundliche Landwirtschaft aussehen? Mit dieser Frage haben sich am 28. Oktober Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft, Imkerei und Naturschutzprojekten und -vereinen im Rahmen des Fachsymposiums „Imker und Landwirte im Dialog“ beschäftigt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Aufzeigen von praxistauglichen und umsetzbaren Wegen, wie die Landwirtschaft einen Beitrag für mehr Biodiversität leisten und gleichzeitig wirtschaftlich handeln kann. In diesen Zusammenhang wurde auch seitens der Referenten betont, welche wichtige Rolle dabei die staatliche Förderung spielt. Denn biodiversitätsfördernde Maßnahmen sind immer mit Kosten verbunden, die letztendlich von den Landwirtinnen und Landwirten getragen werden müssen. Unter biodiversitätsfördernden Maßnahmen sind beispielsweise…
Die Thüringer Arbeitsgemeinschaft Imkerei und Landwirtschaft (ThAGIL) und das LFE-Projekt „Thüringer Landwirte und Imker im Dialog“ veranstalten am Samstag, den 28. Oktober, von 10 bis 15.30 Uhr ein Fachsymposium zum Thema "Insektenfreundliche Landwirtschaft- ein Widerspruch?". Im Vordergrund der Veranstaltung stehen die Möglichkeiten und Herausforderungen, welche im Zusammenhang mit einer insektenfreundlichen Landwirtschaft stehen. Hierfür konnten die Veranstalter interessante Referenten und Gesprächspartner gewinnen. Für den praktischen Einblick wird sich die Agrargenossenschaft Lößnitz-Stollberg e.G. als großer Landwirtschaftsbetrieb mit Imkerei als Betriebszweig vorstellen. Die Veranstaltung wird im Landgasthof Kamsdorf ausgerichtet. Eine Teilnahme ist sowohl vor Ort als auch online möglich. Wir bitten um rechtzeitige…
In der Sitzung des Fachausschusses der Europäischen Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (ScoPAFF) vom 13. Oktober konnte keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen einen Antrag auf Wiederzulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre erreicht werden. Damit wird der Verordnungsvorschlag nun an das Appeal Committee der EU-Kommission (Berufungsausschuss) weitergegeben. Dieser soll laut Plan am 15. November tagen und dort über die Wiederzulassung abstimmen. Der Berufungsausschuss setzt sich aus Vertretern der EU-Länder zusammen und wird von der EU-Kommission geleitet. Hierbei handelt es sich nicht um ein ständiges Gremium, sondern um ein Verfahrensinstrument, das den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gibt, eine zweite…
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