Mitte Juli hat der Umweltrat der Europäischen Kommission das im November erzielte Trilogergebnis für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) verabschiedet. Die Verordnung wurde am 18. August im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Sie wird damit unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.
Um was es im Einzelnen geht: Als übergeordnetes Ziel der Verordnung gilt die Einrichtung von Wiederherstellungsmaßnahmen bis 2030 auf mind. 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der Union und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen. Nachstehend gelten dazu beitragende Wiederherstellungsziele für die jeweiligen Ökosysteme.
Wiederherstellungsmaßnahmen:
- Land-, Küsten-, und Süßwasserökosysteme: Die Mitgliedstaaten müssen Wiederherstellungsmaßnahmen für Lebensraumtypen ergreifen, die sich nicht in einem guten Zustand befinden. Die einzuführenden Maßnahmen sollen bis 2030 priorisiert in Natura 2000 Gebieten erbracht werden.
- Bis 2030 auf mind. 30 Prozent der Gesamtfläche aller betroffenen FFH-Lebensraumtypen, die sich nicht in gutem Zustand befinden.
- Bis 2040 auf mind. 60 Prozent und bis 2050 auf mind. 90 Prozent der Fläche jeder in Anhang I aufgeführten Gruppe von FFH-Lebensraumtypen, die sich nicht in gutem Zustand befinden.
- Landwirtschaftliche Ökosysteme: Zusätzlich zu den Wiederherstellungsmaßnahmen von Landökosystemen, müssen auch Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt von landwirtschaftlichen Ökosystemen ergriffen werden. Ebenfalls muss ein Aufwärtstrend bei dem Index häufiger Feldvogelarten erzielt werden.
- Indikatoren: Die Mitgliedsstaaten ergreifen Maßnahmen, die dazu führen, dass 2 von den 3 folgenden Indikatoren bis 2030 einen positiven Trend aufweisen:
- Index der Grünland-Schmetterlinge
- Bestände an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden
- Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit hoher biologischer Vielfalt
- Moor-Vernässung
Bestäuber: Die Bestäuberpopulation soll alle 6 Jahre gemessen werden. Der Rückgang der Bestäuberpopulation soll bis 2030 gestoppt werden und anschließend umgekehrt werden.
Bei der Finanzierung bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie die aktuelle GAP für die Umsetzung dieses Gesetzes nutzen und hierfür umprogrammieren. Dies schließt somit nicht aus, dass Gelder der aktuellen GAP für die Umsetzung des NRL-Gesetzes eingesetzt werden können.
Die nationale Umsetzung liegt jetzt bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne. Die Mitgliedsstaaten müssen ihre Wiederherstellungspläne zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung der Kommission vorlegen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) mit seinen Landesverbänden wird sich bei der Erstellung der Pläne mit einbringen. Dennoch kritisiert der Deutsche Bauernverband das verabschiedete Gesetz weiterhin scharf, auch wenn im Vergleich zum Kommissionsvorschlag einige Verbesserungen vorliegen. Es gilt nun, dass die eingeräumten Möglichkeiten Einzug in die nationalen Wiederherstellungspläne finden. Hier wird sich der DBV weiterhin für die Interessen der Landwirtschaft einsetzen.
Bauernpräsident Joachim Rukwied kritisiert die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Trilogergebnis zum NRL in aller Schärfe. "Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus. Wer glaubt mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil. Naturschutz geht nur gemeinsam mit uns Bauern. Wir alle leben in einer Kulturlandschaft, die sich dynamisch entwickelt hat und weiterentwickeln wird."