In der Sitzung des Fachausschusses der Europäischen Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (ScoPAFF) vom 13. Oktober konnte keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen einen Antrag auf Wiederzulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre erreicht werden. Damit wird der Verordnungsvorschlag nun an das Appeal Committee der EU-Kommission (Berufungsausschuss) weitergegeben. Dieser soll laut Plan am 15. November tagen und dort über die Wiederzulassung abstimmen. Der Berufungsausschuss setzt sich aus Vertretern der EU-Länder zusammen und wird von der EU-Kommission geleitet. Hierbei handelt es sich nicht um ein ständiges Gremium, sondern um ein Verfahrensinstrument, das den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gibt, eine zweite Diskussion auf höherer Ebene zu führen. Sollte jedoch auch in diesem Ausschuss keine Einigung erzielt werden, obliegt die Entscheidung der EU-Kommission, wobei davon auszugehen ist, dass sie an ihrem Entwurf festhält und den Inhalt erneut billigt.