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Erntegut-Urteil: RWZ Köln verzichtet auf Vertragsstrafe

Wie u.a. die topagrar am 12. Juni berichtete, hat die RWZ Köln bezüglich der Selbsterklärung zum Sortenschutz die Klausel gestrichen, nachdem bei einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu leisten ist. Dieses erste Einlenken ist zu begrüßen.

Zu weiteren Hintergrundinformationen wird

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