Der Bundesrat hat vergangenen Freitag einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt und damit die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene geregelt. Die Anpassung war notwendig, da das schon 2021 beschlossene nationale Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln nach der erneuerten Wirkstoffgenehmigung des Herbizids 2023 im Widerspruch zum EU-Recht steht. Kritisch ist jedoch deutlich anzumerken, dass man an sämtlichen nationalen Verschärfungen mit Anwendungsvorgaben sowie -verboten – wie z.B. in Wasserschutzgebieten – festgehalten hat, obwohl hierfür keine fachliche Grundlage und rechtliche Notwendigkeit bestehen. Der Bundesrat folgt damit der Linie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, welches im Vorfeld zahlreiche Verkündungshindernisse angedroht hat. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat mit seinen Landesbauernverbänden im Vorfeld eine intensive Aufklärungsarbeit geleistet, um auf Auswirkungen im Bereich bodenschonende Bewirtschaftung, CO2-Ausstoß u.v.m. hinzuweisen.