Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat per Eilverordnung die sofortige Anwendung von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) genehmigt. Die Eilverordnung erlaubt die Verwendung bisher nicht zugelassener Impfstoffe gegen BTV-3-Infektionen bei empfänglichen
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Foto: Blauzungenkrankheit, Fotos von Krankheitssymptomen bei Rindern und Schafen - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Stand: 17.06.2024