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Drittelbeteiligung an Tierkörperbeseitigungskosten für 2024 gesetzlich festgelegt

Es ist geschafft! Am 5. Juni hat der Thüringer Landtag über die Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (ThürTierNebG) abgestimmt, mit dem die Drittelbeteiligung des Landes an den Kosten der Tierkörperbeseitigung festgeschrieben wird. Nachdem hierfür bereits im Landeshaushalt 2024 Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro bereitgestellt

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