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Feldmausbekämpfung vs. Feldhamsterschutz

Thüringen ist nach wie vor Feldhamsterland Nr. 1 in Deutschland. Doch die letzten Trockenjahre, der immense Flächenverbrauch und fehlende Feldfutterflächen setzen den Feldhamster unter Druck. Besonders in Kalamitätsjahren der Feldmaus, stand der Feldhamster oft im Mittelpunkt der Diskussion, inwieweit die landwirtschaftlichen Betriebe auf ihren Flächen Rodentizide einsetzen dürfen.

Ein Grund für die Diskussion zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) mit dem Thüringer Bauernverband (TBV) der letzten Jahre war die Ausweisung der sogenannten Vorkommensgebiete des Feldhamsters, welche in einem Raster von 10x10km ausgeführt werden. Dies hat zur Folge, dass nahezu das gesamte Thüringer Becken mit seinen Randlagen als Vorkommensgebiet zählt. Eine praxisnahe Anwendung von Rodentiziden ist damit nicht möglich.

Der TBV ist seit langen an dem Thema dran, dass die Vorkommensgebiete nach dem tatsächlichen Vorkommen und räumlich begrenzt ausgewiesen werden müssen. Ende Mai fand in einer Außenstelle des TMUEN ein Gespräch zum aktuellen Stand des Feldhamsterschutzes in Thüringen statt. Es wurde ein Entwurf präsentiert, bei dem die Vorkommensgebiete überarbeitet wurden und nicht mehr auf Grundlage eines Rasters von 10x10km sind, sondern deutlich differenzierter und praxisnah. Die Veröffentlichung der entsprechenden Anwendungsbestimmung zum Einsatz von Rodentiziden soll demnächst erfolgen. Darüber hinaus verständigten sich die Teilnehmenden, die Anstrengungen beim Feldhamsterschutz stärker zu bündeln und sich intensiver auszutauschen.

Der Feldhamster ist als besonders streng geschützte Art gelistet. Deutschland ist daher zum Schutz und Erhalt verpflichtet. Dies geht aber nur mit der Landwirtschaft. Daher ist ein Austausch auf Augenhöhe wichtig und richtig, bedarf aber auch einen gewissen Ausgleich für die Landbewirtschafter. Dieses und weitere Themen des Feldhamsterschutzes werden Inhalt weiterführender Gespräche sein.

 

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