Mit der am 13. März neu erschienenen „Richtlinie zur Förderung von Qualifizierung, Demonstrationsvorhaben und Verbreitung von Informationen“ soll die Verbesserung der Kompetenzen aller in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Akteure gefördert und so ein weiterer Schritt in Richtung Modernisierung und Nachhaltigkeit in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie im ländlichen Raum gegangen werden.
Inhalt der Richtlinie ist unter anderem auch die Förderung zur Erlangung des Führerscheins Klasse T, wobei die Förderfähigkeit und die Beantragung neu geregelt wurden. Als förderfähig gelten Auszubildende in den Berufen Landwirt, Tierwirt, Pferdewirt, Fischwirt, Winzer, Gärtner oder Pflanzentechnologe, sowie in einer freien Ausbildung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit einer Mindestdauer von 3 Jahren. Ebenso qualifiziert sind Studierende und Fachschüler, welche ein land- oder forstwirtschaftliches Studium in Thüringen absolvieren oder absolviert haben. Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist die verbindliche Anmeldung bei der Landvolkbildung Thüringen e.V. vor Beginn der Fahrschulausbildung. Dafür muss ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einem in Thüringen lokalisierten Ausbildungsbetrieb vorliegen, wobei die Ausbildung zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen haben muss. Bei Studenten ist eine Immatrikulationsbescheinigung ausreichend. Außerdem ist der Fahrschulvertrag mit Informationen zur Fahrschule und dem geplanten Zeitraum der Fahrausbildung erforderlich. Die Fahrschulausbildung darf nicht vor dem 1. September 2024 beginnen. Ab 2025 ist es dann zulässig, z.B. bereits im Mai mit der Fahrschule zu beginnen um zum Ausbildungsstart den Führerschein in der Tasche zu haben. Der Zuschuss in Höhe von 1150 € wird nur bei einer erfolgreich abgelegten praktischen Prüfung gewährt. Als Nachweis gilt die Vorlage einer jeweiligen Kopie der von der Fahrschule ausgestellten Rechnung und des Führerscheins.
Der Kurs zur Erlangung des Traktorführerscheins wird auch weiterhin über die Landvolkbildung Thüringen e.V. bei der Fahrschule Michel in Schwerstedt und Fahrschule Kaiser in Veilsdorf möglich sein.
Gern beraten wir Sie bei weiteren Fragen unter +49 (0)361/ 262 532 86.
Neuerungen T-Führerscheinförderung kurz im Überblick:
- Vor Beginn der Fahrschulausbildung muss ein Vertrag mit Landvolkbildung abgeschlossen werden.
Hierzu ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag (Unterschrift Azubi und Betrieb) oder Studien- oder Fachschulbescheinigung in Thüringen sowie der Fahrschulvertrag erforderlich
- Zuschüsse werden nur gewährt, wenn der T-Führerschein bestanden wurde und in Kopie mit Rechnung der Fahrschule eingereicht wird.
- Zuschüsse wieder für einzelne Personen (Azubi, Fachschüler, Studenten) bis zu 70 Prozent, max. 1.150 Euro
Foto: S. Kästner