Trotz politisch sehr ungewisser Zeiten, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, ist für eine Weiterentwicklung der Biogasbranche der ein oder andere Denkanstoß enorm wichtig, so Toralf Müller Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in der Begrüßungsrede zur Biogasfachtagung in Mellingen. Über 100 Teilnehmende diskutierten dort zum Thema „Eigenstrom - und wie weiter?“.
Der Fachverband Biogas (FvB), einer der Organisatoren der Veranstaltung, berichtete von den kleinen Signalen auf Bundesebene, welche eine echte Chance für die Biogasbranche bieten, allerdings müssen sich die Betreiber auf die Rahmenbedingungen einstellen. Eines ist klar, es werden Märkte der Zukunft entwickelt und das EEG kommt zum Ende. Ein wichtiger Baustein auf Bundesebene wird nach wie vor sein, den bürokratischen Aufwand (insbesondere bei Zertifizierungen und Netzzugang) zu minimieren, welcher übergreifend bremst.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), dritter Partner neben FvB und TBV in der Organisation, informierte vom Negativtrend der Biogasproduktion in Thüringen. Insgesamt seien 21 Biogasanlagen nicht mehr in Betrieb. Allein in den letzten 12 Monaten wurden elf Anlagen stillgelegt. Aus Sicht des TLLLR sind damit enorme entgangene Methanerträge zu kompensieren und höhere Emissionen durch den Wiedereinsatz von fossilen Brennstoffen geschaffen. Das führt unweigerlich dazu, dass die Klimaziele im Sektor Landwirtschaft durch eine abnehmende Wirtschaftsdüngervergärung in Gefahr geraten.
Welche Potentiale im Bereich Eigenstrom liegen und was in Bezug auf die Steuerproblematik zu beachten ist, erläuterte Michael Höhn von der IBEEA GmbH & Co. KG. Seine Empfehlung an die Anlagenbetreiber lautet – Prüfung möglicher Steuerpflicht für die Stromsteuer bei Eigenstromnutzung, gleichzeitig aber auch Prüfung der Steuerentlastung für die Stromsteuer sowie Prüfung von Meldepflichten für die Energiesteuer.
Sowohl Edgar Dänner (Agrargenossenschaft „Rhönland“ eG Dermbach) in seinem Praktikerbericht als auch Lutz Streiber (Agrargenossenschaft Mellingen) im Exkursionsteil der Tagung zeigten innovative Lösungen auf, welche allerdings immer sehr individuell an den Betrieb sowie den Standort angepasst sind. Die Möglichkeit Biogasanlagen über Rohbiogasleitungen zu verbinden und welche Herausforderungen aber auch Chancen dadurch bestehen stellte Georg Siegert vom Institut für Biogas, Kreislaufwirtschaft und Energie Weimar vor.
Alle Vorträge der Tagung können unter "Biogasfachtagung" hier nachgelesen werden.
Foto: Exkursionsteil der Biogasfachtagung zum Thema Wärmenetz in der Agrargenossenschaft Mellingen
Der Agroforst-Flächenpool ist eine digitale Sammlung landwirtschaftlicher Flächen, für die im Rahmen der Agroforst-Akademie des Deutschen Fachverbandes für Agroforst (DeFAF) durch Teilnehmende der Planungskurse als Übung ein Agroforstsystem geplant werden soll. Als Landwirt hat man die Möglichkeit, sich in diesen Flächenpool einzutragen, und seine Flächen als Übungsobjekt für die Agroforst-Planungskurse bereitzustellen.
Laut DeFAF liegen folgende Vorteile auf der Hand:
Derzeit sucht das DeFAF bis zu 19 Flächen für den laufenden Agroforst-Planungskurs, in dem die Planungen bis März 2025 erstellt werden. Die Einträge im Agroforst-Flächenpool werden nach der ersten Auswahl für den jeweiligen Kurs gespeichert. Die genauen Bedingungen zur Eintragung und zur Teilnahme am Auswahlprozess sind hier zu finden. Die Interessenbekundung kann auf der Homepage des DeFAF angezeigt werden.
Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Thüringens veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Das Gesetz dient dem Zweck, die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort
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Die Abschaltung von Solaranlagen durch Redispatch-Maßnahmen wird immer wieder diskutiert. In Bayern sorgt nun ein Fall für Aufsehen, in dem ein Stadtwerk einem Unternehmen bei Sonnenschein die Photovoltaikanlage komplett abschaltete. Dadurch wurde sogar die Stromerzeugung für den Eigenbedarf verhindert.
Der Deutsche Bauernverband hat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Thema Abschaltung von Anlagen auch für den Eigengebrauch nachgefragt:
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Am 2. August hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan formell eingereicht. Sollten Bundesrat und EU-Kommission zustimmen, würden die Änderungen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Förderfähigkeit von Agri-PV in der GAP soll erweitert werden. So könnten Landwirte
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Die 60. Thüringer Biogasfachtagung, eine Gemeinschafstagung von Fachverband Biogas, des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum sowie des Thüringer Bauernverbandes, widmete sich dem Thema „Biogas innovativ in die Zukunft“.
Das Thema wurde in den aktuell turbulenten Zeiten von den Organisatoren ganz bewusst gewählt, zumal die politischen sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht die Besten sind. Die Referenten stellten die aktuelle Lage zum Wärmenetz mit den Trends und Perspektiven in Thüringen vor und beleuchteten die aktuellen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Im praktischeren Teil wurden Gärrestaufbereitung, Aufbereitung von Rohbiogas, aber auch die Anlagensicherheit direkt aus Sicht des Anlagenbetreibers vorgestellt.
Welche Softwarelösungen es zur Sicherung von Dokumenten und Auswertungen gibt, wie kompliziert die Finanzierung von Biogasanlagen wirklich ist und wie der Übergang in die nächste Förderperiode gelingt, wurden im dritten Teil der Tagung vorgestellt.
Alle Vorträge können auf der TBV-Homepage im Download-Bereich unter dem Themenschwerpunkt Erneuerbare Energien nachgelesen werden.
Ein großer Erfolg für die Bauernverbände: Die geplante Duldungspflicht für die Verlegung, Errichtung und den Betrieb von Netzanschlussleitungen für Erneuerbare-Energie-Anlagen ist nur noch für Grundstücke der öffentlichen Hand vorgesehen.
Der Deutsche Bauernverband hat sich gemeinsam mit den Landesbauernverbänden von Beginn an klar gegen die 2023 geplante Duldungspflicht positioniert. Vorgesehen war, dass Leitungen von und zu Windenergie- und PV-Anlagen gegen einen Entschädigungsbetrag von nur 5 Prozent des Grundstücksverkehrswertes zu dulden sind.
Die Bauernverbände hatten sich weiter für private Verhandlungen eingesetzt und sahen in dem Vorhaben eine große Gefährdung der Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbare Energien.
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