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Wochenbericht

Wochenbericht (623)

Am 1. April 2024 trat mit der Förderrichtlinie der laufenden Mehrkosten der zweite Teil des Bundesförderprogramms zum Umbau der Nutztierhaltung in Kraft. Schweinhalterinnen und -halter, welche die entsprechenden Premiumanforderungen an das Tierwohl in ihren Haltungseinrichtungen erfüllen, können mit diesem Förderprogramm finanziell unterstützt werden.

Um eine Förderung der laufenden Mehrkosten zu beantragen, ist es zwingend erforderlich, dass der landwirtschaftliche Betrieb zuvor von der BLE einmalig als förderfähig anerkannt wurde. Dies setzt voraus, dass der Betrieb entweder Mitglied in einer zuvor anerkannten Organisation ist oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnimmt. Demzufolge wird zunächst ein Anerkennungsverfahren für Organisationen oder Kontrollsysteme durchgeführt. Erst danach können Mitgliedsbetriebe der zugelassenen Organisationen einen Antrag auf Förderfähigkeit stellen.

Am 9. April 2024 von 10 bis 12 Uhr bietet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein kostenfreies Web-Seminar für Erzeugerorganisationen, Einrichtungen für Kontrollsysteme sowie für Interessierte an, um den Einstieg in das Anerkennungsverfahren zu erleichtern.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter hier.

Das Förderprogramm der laufenden Mehrkosten ist vor allem denjenigen schweinehaltenden Betrieben zu empfehlen, welche die vorgeschriebenen Kriterien (Richtlinie laufende Förderung) bereits jetzt erfüllen. Dazu zählen in der Regel alle Biobetriebe sowie Betriebe mit Offenfront- und Auslaufställen, die mit unkupierten Ringelschwänzen klarkommen.

 

 

Seit dem Osterwochenende ist in PORTIA die diesjährige Sammelantragstellung für 2024 möglich. Die Flächendaten können wie gewohnt über den endgültigen Flächennutzungsnachweis 2023 (FNN 2023) oder eine entsprechende Schnittstelle zur eigenen betrieblichen Ackerschlagkartei eingelesen werden. Auf Drängen des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde auf die verpflichtende Nutzung des Flächenregisters, insbesondere für alle KULAP-Antragsteller, von Seiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft verzichtet. Sowohl in den persönlichen Gesprächen mit Staatssekretär Torsten Weil, als auch am Rande der Agrarministerkonferenz mit Ministerin Susanna Karawanskij wurde uns versichert, dass die Einführung des Flächenregisters erst nach der Sammelantragstellung starten soll. Der TBV hatte folgende Forderungen formuliert:

  1. Antragstellung 2024 im PORTIA ohne verpflichtende sowie ohne freiwillige Teilnahme am Flächenregister
  2. Schaffung einer Schnittstelle, dass die abgestimmten Flächendaten aus dem FNN24 (dass sollte ungefähr am 01. Juni stimmig sein) in das Flächenregister übernommen werden können
  3. Schulungen der Landwirte zum Umgang mit dem Flächenregister ab 16. Mai (also nach Abschluss der Antragstellung)
  4. Automatische Synchronisierung der geometrischen Daten zwischen FNN und Flächenregister

Gleichzeitig hat der TBV aber auch klargestellt, dass die Landwirte sich zu einer elektronischen Datenerfassung nicht verschließen, jedoch die Systeme funktionieren müssen.

Als TBV werden wir gegenüber der Behörde nach wie vor in Bezug auf den Bürokratieabbau fordern, dass bei Einführung des Flächenregisters keine Doppelerfassungen entstehen dürfen und Datenübernahmen aus den vorhandenen Schlagkarteien einfach möglich sein müssen.

 

Thüringer Bauernverband e.V.
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