Seit gestern ist die neue Antragsrunde zur Förderung des Tierwohls in Thüringen gestartet. Bis zum 30. September können über das Antragsportal PORTIA entsprechende Anträge gestellt werden. Die Verpflichtung gilt für vier Jahre und betrifft die Tierwohlmaßnahme Rind (Sommerweidehaltung), Schwein und genetische Ressourcen.
Nähere Informationen zur Antragstellung hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in einem Informationsblatt bereitgestellt. Wer noch einmal die Förderbedingungen zur Tierwohlförderung nachlesen möchte findet Details hier.