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Neue Regelungen zur Feldmausbekämpfung veröffentlicht

Der Pflanzenschutzdienst des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum hat neue Regelungen zur Anwendung von Rodentiziden über ISIP veröffentlich. Im Kern geht es um die Anwendung von Rodentiziden in Vorkommensgebieten des Feldhamsters bzw. die aktualisierte Kulisse der nachgewiesenen Vorkommen. Dieses Thema war in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand von erbitterten Diskussionen zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und dem Thüringer Bauernverband (TBV). Die Vorkommensgebiete waren in einem 10x10km-Raster ausgewiesen und überlagerten so die gesamte Ackerbauebene mit seinen Randlagen. Rund 400.000 ha waren so betroffen.

Der TBV kritisierte diese Ausweisung immer wieder - mit Erfolg. Die Kulisse wurde den aktuell nachgewiesenen Vorkommen angepasst und das Raster deutlich verkleinert. Von 10x10km auf 1 km-Radius um die Fundstelle. Damit reduziert sich die betroffene Fläche auf rund 70.800 ha.

Der TBV bleibt weiterhin mit der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung im Austausch, um zum einen den Feldhamsterschutz zu unterstützen und zum anderen den Schutz von Pflanzen zu gewährleisten.

Das Merkblatt ist hier zu finden. 

 

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