Tierhalter, die gemäß dem Tierarzneimittelgesetz am Antibiotika-Monitoring teilnehmen, hatten bis zum 14. Juli 2024 Zeit, entsprechende Daten zum durchschnittlichen Tierbestand für das erste Halbjahr 2024 in der HIT-TAM-Datenbank zu melden. Mithilfe dieser Daten ermittelt
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