Am 03. und 04. September trafen sich die Vertreter der Mitgliedsverbände des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände im hessischen Waldeck. Beratungsschwerpunkte waren hier u.a. aus dem Bereich der Bildung, der Überarbeitungsstand der Ausbildungsordnung des Berufsbildes Landwirt. Die in diesem Zusammenhang in Überarbeitung befindliche Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfVO), die am 01. Januar 2025 in Kraft treten soll, stellt sich nach Einschätzung aller Beratungsteilnehmer als wenig konkret, zeitaufwendig, sehr theoretisch und auch sehr bürokratisch dar.
Des Weiteren wurde durch den Referenten Hartmut Fanck, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aus Kassel, der ab 2025 neu einzuführende Beitragsmaßstab der Landwirtschaftlichen Krankenkasse vorgestellt. Er informierte hierbei auch über die finanziellen Auswirkungen des Parkinsonsyndroms, welches als Berufskrankheit anerkannt werden soll und damit künftig die Ausgaben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erhöht.
Ein weiterer Beratungspunkt war die Einführung der sozialen Konditionalität im Zusammenhang mit den GAP-Zahlungen, welche ab dem Jahr 2025 eingeführt wird. Diese Regelungen beinhalten weitere Verpflichtungen zur Einhaltung geltender Arbeits- und Beschäftigungs- sowie Arbeitsschutzbedingungen für den Erhalt von Zahlungen aus der 1. und 2. Säule.