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Schäferei & Wolf

Schäferei & Wolf (44)

Am 31. Juli hat die Bundesregierung, im Rahmen des turnusmäßigen FFH-Berichts, den Erhaltungszustand des Wolfs an die EU-Kommission übermittelt. Für die atlantische biogeografische Region (Bereich entlang der Nordseeküste von Dänemark, Deutschland, über Frankreich bis nach Portugal) wurde der Zustand erstmals als „günstig“ eingestuft. Für die kontinentale Region, die große Teile Deutschlands umfasst, wurde der Erhaltungszustand als „unbekannt“ gemeldet. Die Bewertung basiert auf Monitoringdaten aus den Jahren 2019 bis 2024. Laut Bundesregierung soll die Methodik zur Einstufung nun gemeinsam mit den Ländern überarbeitet und im Herbst eine aktualisierte Bewertung für die kontinentale Region vorgelegt werden. Das Vorgehen der Bundesregierung wurde vom Deutschen Bauernverband und seinen Landesverbänden scharf kritisiert.
Der Grund für die Kritik ist, dass für die biogeographische Region ein „unbekannter Erhaltungszustand“ gemeldet wird, die im internationalen Vergleich eine hohe Wolfsdichte und eine große Anzahl an Rissereignissen hat.
Ein Affront gegenüber jedem Weidetierhalter.

Unbeaufsichtigte große Hunde in Weidetierherden, die ein eindeutiges Drohverhalten auch gegen sich nähernde Menschen zeigen: Das ist für viele Menschen noch eine völlig neue Erfahrung bei gewohnten Freizeitaktivitäten in unseren beliebten Weidelandschaften. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) hat diesem Thema einen eigenen Internetauftritt gewidmet.

Mehrere Landnutzer- und Weidetierhalterverbände haben ein gemeinsames Positionspapier mit konkreten Forderungen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag benannten Maßnahmen zum Wolf veröffentlicht und an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat übersandt. Neben dem Deutschen Bauernverband sind hier auch der Bundesjagdverband und der Deutsche Landesschafzuchtverband beteiligt gewesen.

Nachdem sich das Europäischen Parlament bereits für eine Änderung der FFH-Richtlinie zum Schutzstatus des Wolfes ausgesprochen hat, wurde diese am 5. Juni nun auch vom Europäischen Rat endgültig beschlossen. Im Ergebnis wird der Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene offiziell

 

Am 15. April 2025 trat die Arbeitsgruppe (AG) Wolf des Thüringer Bauernverbandes in der Landesgeschäftsstelle in Erfurt zusammen. Die aktuellen Entwicklungen auf EU- und Bundesebene sowie die zunehmende Zahl an Wolfsichtungen und Rissen bei Nutztieren und Wildtieren im Freistaat boten Anlass zur Einberufung der AG. Zu Beginn der Sitzung erhielten die Teilnehmenden einen Einblick, in wie weit der Wolf und die Weidetierhaltung Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gefunden haben. Konkret wird in diesem angekündigt, dass der EU-Vorschlag zur Herabsetzung des Schutzstatus zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden soll und eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz zur rechtssicheren Entnahme geplant ist. Weiterhin wird angestrebt, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen – ein längst überfälliger Schritt. Entscheidend ist hierbei, dass die Aufnahme ins Jagdrecht mit einer Neubewertung des Erhaltungszustandes und einer klaren rechtlichen Grundlage für Entnahmen verknüpft wird, ansonsten hat die Aufnahme ins Jagdrecht keine Wirkung. Zu weiteren aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene führte Mauritia von Glasenapp, Referentin Projekt Forum Zukunft der Weidetierhaltung vom Deutschen Bauernverband, aus und ging dabei auch darauf ein, wie andere europäische Länder mit dem Wolf umgehen.

Der Zustand in Thüringen wurde durch Olivia Meyer, Referentin beim TBV, vorgestellt. Demnach gibt es, laut den Daten des Kompetenzzentrums Wolf, Biber, Luchs nach zu urteilen, derzeit in Thüringen 21 dauerhaft ansässige Wölfe in vier Territorien (Ohrdruf, Neustadt am Rennsteig, Ilfeld und Hainich). Zählt man die Anwesenheit durchziehender Wölfe aus benachbarten Bundesländern mit dazu, dürfte die tatsächliche Anzahl an Wölfen in Thüringen deutlich höher liegen. Im Hinblick auf die damit verbundenen Schadensereignisse bei Nutztieren sind zum Stichtag 08.04.2025 in diesem Jahr bereits 44 Meldungen beim Kompetenzzentrum eingegangen. Zum Vergleich: im gesamten Jahr 2024 waren es 51 Meldungen.

Damit die Statistik den tatsächlichen Stand widerspiegelt, bedarf es der Meldungen von Schadensereignissen – egal ob im landwirtschaftlichen Betrieb oder im privaten Umfeld. Alle Vorfälle müssen dem Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs gemeldet werden, auch wenn dies mit einer deutlichen Mehrarbeit verbunden ist.

Ihre Meldung ist von zentraler Bedeutung – aus drei wichtigen Gründen:

I. Vollständige Rissstatistik:

Nur gemeldete Fälle fließen in die offizielle Statistik des Kompetenzzentrums ein. Diese Daten sind entscheidend, da in diesem Jahr gegenüber der EU-Kommission der Erhaltungszustand des Wolfs gemeldet wird. Eine realistische Einschätzung der Situation ist nur möglich, wenn alle Risse erfasst sind. Dazu zählen neben den Nutztierrissen auch solche bei Wildtieren. Auch diese müssen sich in der Statistik wiederfinden!

II. Anspruch auf Entschädigung:

Eine finanzielle Entschädigung erhalten nur Halter, die den Riss offiziell melden und nachweislich die Vorgaben zum Herdenschutz erfüllt haben. Wer nicht meldet, verzichtet auf mögliche Unterstützung!

III. Grundlage für künftige Entscheidungen:

Jede einzelne Meldung trägt dazu bei, politische und fachliche Entscheidungen zum Wolfsmanagement besser zu fundieren.

Ihr Mitwirken zählt – für mehr Schutz, mehr Transparenz und eine sachgerechte Weiterentwicklung der Weidetierhaltung im Freistaat.

 

Anhand der Beiträge aus dem Kreis der Anwesenden werden nun weitere Schritte geplant und in den nächsten Wochen ausgeführt. Welche das im Einzelnen sind, wird zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben.

 

 

Aktivitäten zum Wolf

Sonntag, 06. April 2025
Im Rahmen der Arbeitsgruppe Wolf des Deutschen Bauernverbandes (DBV) mit den Landesbauernverbänden und dem Forum Weidetierhaltung und Wolf des DBV gemeinsam mit den Weidetierhalter- und Landnutzerverbänden wurde in dieser Woche das weitere Vorgehen in Sachen Wolf vereinbart.

Seit dem 7. März 2025 gilt offiziell die Herabstufung des Wolfes von "streng geschützt" zu "geschützt" in der Berner Konvention. Daraus folgend muss auch die FFH-Richtlinie entsprechend angepasst werden.

Mit dieser Forderung und weiteren Schritten auch in Richtung der neuen Bundesregierung hat sich der Deutsche Bauernverband mit einer Pressemeldung zu Wort gemeldet.

Ein Vorschlag zur FFH-Richtlinie wird im Laufe des Monats März erwartet.

 

Das Thüringer Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs meldete in der vergangenen Woche ein neues Wolfsterritorium. Fotofallenaufnahmen weisen im Hainich wiederholt zwei Wölfe seit einigen Wochen nach. Damit sind die Voraussetzungen für die Feststellung eines neues Territoriums mit dem Status „Paar“ nach den nationalen Monitoringstandards erfüllt, so das Kompetenzzentrum, welches dem Thüringer Umweltministerium unterstellt ist. Eine genetische Individualisierung, durch welche gegebenenfalls Geschlecht und Herkunft der Tiere festgestellt werden können, steht noch aus, heißt es weiter.

Im Nachbarbundesland Hessen, unweit der Landesgrenze bei Eschwege im Werra-Meißner-Kreis, stießen Spaziergänger auf zwei Wölfe, die sich auf wenige Meter genähert hatten und diese in gedeckter Haltung beobachteten. Ein scheues Verhalten, welches der Wolf nach Angaben von sogenannten Wolfsexperten allgemein aufweisen soll, war augenscheinlich nicht vorhanden.

 

Am 22. Januar fand im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten die erste Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) Wolf/ Luchs im Jahr 2025 statt. Zu Beginn wurden zwei neue Mitarbeiterinnen vorgestellt, die zum einen das Kompetenzzentrum unterstützen und auch als Rissgutachter fungieren sollen.

Im weiteren Verlauf wurden die aktuellen Zahlen hinsichtlich der Population von Wolf und Luchs dargestellt. So gibt es in Thüringen aktuell drei aktive Wolfsterritorien. Diese liegen bei Ohrdruf, Neuhaus am Rennweg und Ifeld im Landkreis Nordhausen. Nachwuchs mit mindestens vier Welpen gibt es im Gebiet Neuhaus.

Weitere Punkte der AG waren u.a., dass vermehrt Risse von Wild- und Nutztieren nicht mehr an das Kompetenzzentrum gemeldet werden. Zudem wurde berichtet, dass die Förderrichtlinie Wolf/ Luchs überarbeitet wird und Zuwendungen angepasst werden. Sie soll rückwirkend zum 01. Januar 2025 gelten. Die Veröffentlichung soll am 27. Januar 2025 im Thüringer Staatsanzeiger erfolgen. Sobald dem Thüringer Bauernverband nähere Informationen vorliegen, werden wir berichten.

Der Managementplan befindet sich noch in der Bearbeitung und soll in den nächsten Monaten veröffentlicht werden. 

 

Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Europa. Der Wolf fällt ebenfalls darunter und steht bislang im Anhang II der Berner Konvention und gilt somit als „streng geschützt“. Nun hat sich der Ständige Ausschuss der Berner Konvention dazu entschieden, die Einordnung beim Wolf zu ändern. In Zukunft soll der Wolf im Anhang III zu finden sein. Dadurch gilt er als „geschützt“. Somit wird die Voraussetzung geschaffen, den Schutzstatus des Wolfes auch im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, anzupassen. Eine Entnahme von Problemwölfen würde erleichtert werden ohne den vielfach genannten „günstigen Erhaltungszustand“ zu gefährden.

 

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