• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schutzstatus des Wolfes soll gesenkt werden

Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Europa. Der Wolf fällt ebenfalls darunter und steht bislang im Anhang II der Berner Konvention und gilt somit als „streng geschützt“. Nun hat sich der Ständige Ausschuss der Berner Konvention dazu entschieden, die Einordnung beim Wolf zu ändern. In Zukunft soll der Wolf im Anhang III zu finden sein. Dadurch gilt er als „geschützt“. Somit wird die Voraussetzung geschaffen, den Schutzstatus des Wolfes auch im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, anzupassen. Eine Entnahme von Problemwölfen würde erleichtert werden ohne den vielfach genannten „günstigen Erhaltungszustand“ zu gefährden.

 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung