Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Erntegut-Entscheidung vom 28. November 2023, Az. X ZR 70/22, festgestellt, dass Händler von Erntegut geschützter Sorten sicherstellen müssen, dass dieses unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Die Händler müssen demnach
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