Nach dem Bruch der Ampelregierung in Berlin wird es in absehbarer Zeit vorgezogene Wahlen zum Deutschen Bundestag geben. Wie bereits zur letzten Bundestagswahl werden sich dann auch wieder einige Parteien in ihren Wahlversprechen einen Überbietungswettbewerb in Sachen Mindestlohnerhöhung liefern. Die verfassungsrechtliche Prüfung, dass die Festlegung des Mindestlohnes ausschließlich Sache der hierfür vorgesehenen Mindestlohnkommission ist und nicht im Belieben der Politik festgelegt werden darf, ist daher dringend geboten.
Kürzlich informierten wir, dass nach Kenntnis der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ein Thüringer Landwirt Verfassungsbeschwerde gegen den Mindestlohn eingelegt hat. Die BDA hat sich an den Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) gewandt und würde den Landwirt im Klageverfahren gern unterstützen.
Wir bitten daher den Landwirt dringend sich bei uns zu melden, damit wir den Kontakt zum BDA herstellen können.
Melden Sie sich bitte bei:
RA Uwe Ropte,
Geschäftsführer Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Thüringen e.V. (LuFAGV)
mobil: +49 (0)170 56 34 255,
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