Was hat die Afrikanische Schweinepest mit Ackerbau zu tun? Das ist für viele unklar. Trotzdem besteht ein Zusammenhang – genauso wie bei Vogelgrippe und Geflügelhaltung oder Dürre und Ackerbau.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochinfektiöse anzeigepflichtige Tierseuche und breitet sich innerhalb und außerhalb der EU aus. Ausgehend von osteuropäischen Nachbarstaaten wie Polen, Rumänien, Tschechien und Ungarn treten stetig Neuinfektionen auf. Derzeit sind vor allem Fälle in Südhessen und Rheinland-Pfalz in den Schlagzeilen. Für Menschen stellt die Seuche keine Gefahr dar, aber für Schweine endet sie meistens tödlich. Einen Impfstoff gibt es bisher noch nicht.
Bereits der ASP-Ausbruch im Herbst 2018 in Belgien hat gezeigt, dass der befürchtete Sprung über große Entfernungen jederzeit möglich ist. Die aktuellen Seuchenfälle verdeutlichen, dass menschliches Fehlverhalten die Einschleppung der Seuche massiv beeinflussen kann. Ein Problem sind beispielsweise fleischhaltige Speiseresten, die in der Natur weggeworfen werden.
ASP und Ackerbau – wie passt das zusammen?
ASP und Schweine – dass es hier Auswirkungen gibt, ist naheliegend. Inzwischen zeigt die Erfahrung aber, dass auch Ackerbaubetriebe massiv durch das Auftreten der ASP in Wildschweinbeständen betroffen sein können. Denn bei einem ASP-Ausbruch liegt das primäre Ziel der Seuchenbekämpfung darin, potenziell infizierte Wildschweine in ihren Habitaten zu halten und daher Störungen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.
Um das sicherzustellen, richten die Behörden beim Fund eines verdächtigen oder infizierten Wildschweins Restriktionszonen ein. In diesen Gebieten können auch Jagdverbote, Begehungsverbote und für bestimmte Flächen vor allem auch Ernte- und Bearbeitungsverbote verhängt werden. Der Radius einer Restriktionszone wird in Abhängigkeit geografischer Besonderheiten (z.B. Autobahnen; Flüsse; zusammenhängende Waldgebiet) individuell festgelegt (ca. 15 km um den positiven Wildschweinefund). Für einen landwirtschaftlichen Betrieb bedeutet das im ungünstigsten Fall, dass große Teile oder sogar die gesamte Nutzfläche nicht oder nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden dürfen.
Auswirkungen auf die betroffenen Landwirte
Was bedeutet das für die betroffenen Ackerbaukulturen? Die Flächen dürfen nur unter Bedingungen bestellt, bearbeitet oder abgeerntet werden. Daraus können erhebliche wirtschaftliche Nachteile durch Mindererträge entstehen, weil Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen nicht wie erforderlich durchgeführt werden können oder die Feldfrüchte nicht geerntet werden dürfen. Darüber hinaus können sich die behördlichen Restriktionen auch mittelfristig auswirken, wenn beispielsweise die Fruchtfolge verändert werden muss.
Für derartige Wirtschaftsbeschränkungen haben Landwirte grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung durch die verfügenden Kreise. Bisherige Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass dadurch nicht immer alle im Zusammenhang mit Bewirtschaftungsauflagen entstandenen Schäden vollständig kompensiert wurden. Zudem kann die Auszahlung der Entschädigung lange auf sich warten lassen und es entsteht ein Liquiditätsengpass.
Eine weitere Problematik ergibt sich aus dem Verbot, geerntetes Getreide aus ASP-Sperrzonen unbehandelt an Schweine zu verfüttern. Das bedeutet, dass der Landhandel dieses Getreide separat erfassen und verarbeiten muss, damit es nur noch als Futter für andere Tiere verwendet wird. Erste Erfahrungen zeigen, dass einige Getreidehändler für Erzeugnisse aus den Kerngebieten einen niedrigeren Preis zahlen. Solche Wertminderungen sind in der ASP-Ernteversicherung der R+V bis zu 10% des zum Vermarktungszeitpunktes geltenden Markt- bzw. Kontraktpreises beitragsfrei abgedeckt.
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-Policen
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Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde die Verpflichtung zur E-Rechnung beschlossen.
Die Einführung der E-Rechnung erfolgt stufenweise ab dem 01. Januar 2025. Ab diesem Zeitpunkt ist es weiterhin möglich, Papier- oder PDF-Rechnungen zu versenden. Der Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen sind jedoch verpflichtend.
Elektronische Rechnungen müssen in einem vorgeschriebenen Datenformat (z.B. XML) erstellt und in dieser Form an die Geschäftspartner übermittelt werden. Es handelt sich dabei um einen fortlaufenden elektronischen Datensatz, der von bestimmten Programmen ausgelesen werden kann und nicht um die bekannten Papier- oder PDF-Rechnungen.
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Heute erfolgte die Übergabe der handschriftlichen Unterschriften zur Petition „Verschiebung der Einführung des Flächenregister für Landwirtschaftliche Betriebe“ durch Astrid Hatzel, Vorstandsvorsitzende der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) des Thüringer Bauernverbandes (TBV). Zahlreiche Mitglieder des TBV aber auch von befreundeten Verbänden sowie Nachbarn, Bekannte und bürokratiegeplagte Mitbürger haben sich an der Petition beteiligt. Insgesamt konnten knapp 3.000 Unterschriften gesammelt werden. Damit sich der Petitionsausschuss dem Anliegen annimmt, sind 1.500 Unterschriften notwendig. Wie geht es nun weiter? Aktuell werden die Unterschriftenlisten auf Richtigkeit geprüft und dann entschieden, ob der Petitionsausschuss das Anliegen in einer Sitzung öffentlich anhört. Bei der vorgenannten Unterschriftenzahl ist davon auszugehen. Da in diesem Jahr Wahlen sind, wird eine solche mögliche Sitzung voraussichtlich aber erst im November stattfinden.
In Anbetracht der kürzlichen Informationsschreiben des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum an alle Landwirtinnen und Landwirte zu den aktuellen Herausforderungen mit dem Flächenregister sowie die Abfrage der Dokumentation händisch, in Excel oder per Schlagkartei zeigt sich einmal mehr, dass eine genaue Prüfung der Sinnhaftigkeit der aktuellen Einführung wichtig ist.
Im Hinblick auf den laufenden Prozess und die Stellungnahme des Bundesrates möchten wir Sie noch einmal auf die Unterschriftenaktion gegen die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes hinweisen, die der Deutschen Bauernverband (DBV) gemeinsam mit den Landesbauernverbänden gestartet hat. Ihre Teilnahme ist von großer Bedeutung! Infos und die Möglichkeit zur Unterzeichnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayerischerbauernverband.de/tierschutzgesetz-so-nicht
Am vergangenen Freitag (5. Juli) fand die erste Lesung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat statt. Aus den Bundesländern kamen insgesamt 85 Änderungsempfehlungen zum Regierungsentwurf. Änderungen mahnten die Bundesländer unter anderem in den Bereichen Kupierverzicht bei Schweinen und Lämmern, Enthornung, Tierschutzindikatoren, Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, Zucht und VTN-Betrieben an. In der Abstimmung erhielten 47 Empfehlungen die Zustimmung der Länder. Im nächsten Schritt erfolgt nun eine Gegenäußerung der Bundesregierung zu dieser Stellungnahme des Bundesrates, bevor der Vorgang im September in den Bundestag geht.
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Am 10. & 11. Juli tagte der Fachausschuss Milch des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auf Einladung des Thüringer Bauernverbandes (TBV) im Landkreis Hildburghausen. Im Rahmen dieser Exkursion besuchte der Ausschuss am Mittwoch den Milchviehbetrieb von Silvio Reimann, Vorsitzender des Fachausschusses Milch im TBV und stellv. Vorstandsvorsitzender der Milchwerke Oberfranken West e.G.
An zwei Standorten des Betriebs wurden lehrreiche Einblicke in die Herausforderungen von landwirtschaftlichen Großbetrieben und die Bewirtschaftung von extensiven Grünlandstandorten geboten. Sehr deutlich wurden die betriebswirtschaftlichen Einschnitte durch den anstehenden Wegfall der Agrardieselsteuererstattung für einen Betrieb mit rund 4.700 ha Landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Auf der Tagesordnung der nachfolgenden Sitzung standen die Themen Taxonomie und CSRD-Berichterstattung, QM-Milch, Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Haltungsformkennzeichnung, Tierschutzgesetz und Tierseuchen im Rinderbereich. Zum Thema Taxonomie und CSRD-Berichterstattung wurde die Sorge der Fachausschussmitglieder bzgl. vermehrter Bürokratie, Datenhoheit und Anlastungsrisiken deutlich. Unter dem Tagesordnungspunkt QM-Milch wurden u.a. die Revision des Standards, das geplante Tierwohlmodul QM+++, das privatwirtschaftliche Antibiotikamonitoring und die Ergebnisse des Innovationsprozesses zum QM-Milch – Nachhaltigkeitsmodul diskutiert.
Leonie Langeneck, DBV-Referatsleiterin Milch, erläuterte den Sachstand zur Kriterienanpassung in den LEH-Haltungsformstufen durch den LEH und die Einflussmöglichkeiten des DBV auf diesen Prozess. Zudem wurde der aktuelle Stand der Änderungen zum Tierschutzgesetz vorgestellt und die Landesbauernverbände für den Austausch mit Bundestagsabgeordneten in ihren Regionen in Vorbereitung auf das anstehende parlamentarische Verfahren sensibilisiert.
Abschließend wurden unter dem Punkt Tierseuchen die Themen Vogelgrippe in US-Milchviehherden, Blauzunge und BHV-1 angesprochen.
Der Fachausschuss Milch plant für die Sommermonate 2025 eine erneute Fachexkursion in Verbindung mit seiner Sommersitzung.
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Der Bundesrat hat vergangenen Freitag die Novelle des Düngegesetzes gestoppt, für das die Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Vorausgegangen war ein vergeblicher Versuch der Bundesregierung, mit einer Protokollerklärung die Außerkraftsetzung der Stoffstrombilanz-VO anzukündigen, das Gesetz selbst (mitsamt der vorgesehenen Ermächtigung für eine solche Regelung) aber unverändert zu lassen. Die Kritik des Deutschen Bauernverbandes (DBV) mit seinen Landesverbänden bezog sich u.a. auf die weitgehenden Ermächtigungen, auf die fehlende Berücksichtigung des Verursacherprinzips und auf die weiter steigende Bürokratie. Mit dem Düngegesetz sollte auch das Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung umgesetzt werden obwohl noch nicht mal ein Entwurf des Monitorings vorliegt. In der Presse verbreitete Meldungen über angeblich drohende Strafzahlungen sind maßlos übertrieben bzw. unzutreffend. Gegenüber Politik und Medien gilt es angesichts des Beschlusses zu betonen, dass die EU-KOM nie eine Stoffstrombilanz gefordert hat und nur das Wirkungsmonitoring Bestandteil der Verhandlungen zwischen Bundesregierung und EU-KOM im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens war und dieses vom Grundsatz her unumstritten ist. Die Initiative aus Thüringen zur Streichung der Stoffstrombilanz fand damals keine Zustimmung. Im Vermittlungsausschuss wird es in den kommenden Monaten darauf ankommen, die Stoffstrombilanz möglichst komplett zu streichen. Der DBV mit seinen Landesverbänden hat immer wieder auf die Sinnlosigkeit dieser Verordnung gegenüber der Politik hingewiesen. Zuletzt mit einem Schreiben an die Staatskanzleien der Länder. Die Entscheidung des Bundesrates kann als ein Erfolg für die Verbandsarbeit gewertet werden auch wenn die Stoffstrombilanz noch nicht vom Tisch ist.
Rukwied: Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen
Aus Sicht des Präsidenten des DBV, Joachim Rukwied, zeigt die Ablehnung des Düngegesetzes durch den Bundesrat, dass nach wie vor erheblicher Korrekturbedarf bei diesem Gesetzesvorhaben besteht. „Es ist richtig, dieses Gesetz noch einmal zu überarbeiten. Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit, zumal die von der EU-Kommission geforderten Punkte im Wesentlichen unstrittig sind. Die Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens werden damit erfüllt. Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission. Für unsere Bauern ist jedoch entscheidend, dass ein fachlich praktikables und unbürokratisches Gesetz auf den Weg gebracht wird.“ Die Landwirtschaft sieht sich beim Gewässerschutz auf dem richtigen Weg. Der jüngste Nitratbericht 2024 von BMUV und BMEL zeigt, dass die Entwicklung der Wasserqualität positiv ist und die Anstrengungen der Landwirte im Bereich effizienterer Düngung und emissionsmindernder Ausbringungstechnik Wirkung zeigen.
Der hier angesprochene Nitratbericht des BMUV und des BMEL wurde gestern veröffentlicht und ist hier abrufbar.
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen dem Thüringer Bauernverband (TBV) und der Thüringer Energie erhalten TBV-Mitglieder einen Bonus auf ausgewählte Produkte beim Strom-und Erdgasbezug über TEAG - Thüringer Energie. Mitglieder des TBV, die Kunden der TEAG - Thüringer Energie sind, erhalten im Jahr 2024 unter Angabe des Aktionscode bei Vertragsabschluss zusätzlich 2 % Bonus auf den Nettoverbrauchspreis.
Zum Erhalt des Rabattes ist es notwendig, dass das Mitglied sich telefonisch oder online bei dem Servicecenter der Thüringer Energie über Angebote informiert und den Aktionscode der auf dem Infoblatt vermerkt ist, mit nennt. ALTVERTRÄGE bleiben mit den alten Rabatten bestehen. Weitere Informationen sind im Infoblattsowie auf der Homepage eingestellt.
Dieser Tage veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erste Zahlen zur Beantragung der Ökoregelungen in diesem Jahr. Bis auf die Öko-Regelung 1c (Blühstreifen auf Dauerkulturen) gibt es in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr wohl ein Plus bei
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Die Verhandlungen des EU-Kommissionsvorschlags für eine Deregulierung der neuen Züchtungstechniken (NGTs) im Europäischen Rat werden unter der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft ab 1. Juli 2024 weitergeführt. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte – ähnlich wie die spanische zuvor – versucht, einen Kompromiss zu erzielen. Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Patenten, der Rückerverfolgbarkeit und der Koexistenz erwiesen sich jedoch weiterhin als blockierende Hindernisse in den Verhandlungen. Nach derzeitigem Stand ist es nicht die Ambition der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft, bis Ende des Jahres eine Ratsposition zur Abstimmung zu bringen. Damit bleibt das Thema weiterhin auf der Strecke. Die heimischen Züchter laufen somit den weltweiten Fortschritt hinterher.
Als nachhaltige und effiziente Methode der Bodenbearbeitung, die sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile bringt, wird das Strip-Till-Verfahren zusammenfassend definiert. Bereits seit mehreren Jahren werden insbesondere in der Fachpresse Artikel zu dieser Form der Bodenbearbeitung veröffentlicht. Auch der Thüringer Bauernverband (TBV) „beackert“ das Thema schon seit geraumer Zeit. Vor gut vier Jahren wurde eine Kooperation aus aktuell zwölf Mitgliedern gegründet. Mit dabei sind acht Landwirtschaftsbetriebe, verteilt in ganz Thüringen, wissenschaftlich betreut von der Umwelt- und Agrarstudien GmbH Jena (U.A.S.), die verschiedene agronomische und agrarökologische Fragestellungen analysiert. Untersucht und bewertet werden u.a. das Auflaufverhalten und die Entwicklung der unterschiedlichen Kulturen und Unkräuter, die Biomasseentwicklung, die Ertragspotenziale, der Düngebedarf, das Wasserhaltevermögen, die Erosionsminderung der Böden, die Humusentwicklung und auch die Effizienz des Unkraut-Managements.
Da das Projekt "Strip Till-Kooperation Thüringen" sich zum Ziel gesetzt hat, die Erfahrungen und Kenntnisse dieser Verfahrensweise innerhalb Thüringens mit den zum Teil deutlich unterschiedlichen ackerbaulichen und klimatischen Voraussetzungen nicht nur zu sammeln, sondern auch den Landwirten zur Verfügung zu stellen, nahm der Vorstand des Kreisverbandes dies zum Anlass, das Verfahren zur diesjährigen Flurfahrt stärker in den Fokus zu rücken. So fanden sich die Interessierten am 19. Juni im Klostergut Bonnrode ein. Hier referierten der Ackerbaureferent des TBV und Projektassistent Andre Rathgeber und Britt Pagels von der U.A.S. über die Projektarbeit und die bereits gewonnenen praktischen und wissenschaftlichen Zwischenergebnisse. Die Landwirte Kai Steinacker und Matthias Joest, die bereits seit einigen Jahren die Flächen ihrer Unternehmen in Oberbösa und Bilzingsleben nach diesem Verfahren bewirtschaften, berichteten im Anschluss über ihre gesammelten Erfahrungen. Sie bestätigten an einigen Beispielen die mit der Streifenbearbeitung benannten Verbesserungen wie Erosionsminderung, bessere Bodenstruktur, bessere Wurzeldurchdringung und Bodenfruchtbarkeit, eine präzisere Nährstoffversorgung und auch eine verringerte Wasserverdunstung. Da der Boden nicht flächendeckend mit mehreren Arbeitsschritten, sondern lediglich einmal in einem schmalen Streifen bearbeitet und die Saat eingebracht wird, sind insgesamt Arbeitszeit- und Kostenaufwand erheblich verringert.
Ihr Resümee: „Bei Anwendung des Strip-Till-Verfahrens muss man sich völlig neu in die Bodenbearbeitung und Technik hineindenken, wobei die optimalen Bodenverhältnisse zum Aussaatzeitpunkt bereits wesentlich über den Ernteerfolg entscheiden. Die Kenntnisse der Bodenstruktur sowie der biologischen Abläufe im Boden sind von grundsätzlicher Bedeutung.“
Nach den interessanten Vorträgen wurden die nach dem Strip-Till-Verfahren bewirtschafteten Kulturen des Landwirtschaftsbetriebes Steinacker besichtigt, wobei seitens der Teilnehmer noch einige Fragen gestellt wurden.
Seit 2018 kürt das Kompetenzzentrum Natura 2000-Stationen den oder die „Natura 2000-Landwirt*innen“ für besonderes Engagement im Naturschutz. In Kooperation mit der Stiftung Naturschutz Thüringen bewertete dazu auch diesmal eine Fachjury, bestehend aus den Trägerverbänden des Kompetenzzentrums, dem BUND Thüringen, dem NABU Thüringen und dem Deutschen Verband für Landschaftspflege, gemeinsam mit dem Thüringer Bauernverband, dem Thüringer Ökoherz und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft die Vorschläge.
In diesem Jahr standen der Feldhamster und somit die hamsterfreundliche Flächenbewirtschaftung im Fokus. Zur Auszeichnungsveranstaltung am 3. Juli begrüßte Anna Swiatloch vom Kompetenzzentrum Natura 2000-Stationen auf dem Gelände des Gartenbaubetriebes Rose Saatzucht Erfurt die Teilnehmenden und machte bereits in der Eröffnungsansprache auf die besondere Rolle Thüringens als dem größten zusammenhängenden Vorkommensgebiet des Feldhamsters in Deutschland aufmerksam. Die Auswahl der Preisträger mache deutlich, dass Hamsterschutz keine Frage der Betriebsgröße sei. Udo Große, Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes, versicherte, dass die Landwirte Willens und in der Lage sind, Leistungen im Naturschutz zu erbringen. Dafür sei es aber notwendig, die ökonomischen und ökologischen Kennzahlen gleichermaßen im Blick zu behalten. Große schlug den Bogen zur aktuellen Agrarpolitik und appellierte an die Politik, die Tierhaltung, auch aufgrund ihrer Bedeutung für die Artenvielfalt insbesondere in den Grünlandgebieten, weiter zu fördern.
„Artenvielfalt ist kein Luxus, sondern sichert unser aller Überleben“, betonte Umweltminister Bernhard Stengele in seinem Grußwort. Alles, was es den Landwirten schwer mache, ihre Aufgaben zu erfüllen, gehöre auf den Prüfstand, denn die Landwirte müssten in die Lage versetzt werden, sowohl ihrer Arbeit als auch den Naturschutzanforderungen gerecht zu werden. Der Staatssekretär des TMIL, Torsten Weil, stellte die Unterstützung seitens der Politik bei der Umsetzung gemeinsamer Projekte von Landwirtschaft und Naturschutz und den fairen Interessensausgleich in den Mittelpunkt seiner Ausführungen.
Ausgezeichnet für ihre Leistungen im Hamsterschutz wurden die Betriebe:
Landwirtschaftsbetrieb Birnbaum
Landwirt Christof Birnbaum bewirtschaftet mit der Familie knapp 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in Erfurt-Schmira. Mit den Maßnahmen Stoppelruhe und Streifenanbau ist es gelungen, seit 2018 eine konstante Population mit 3,5 Hamsterbauen pro Hektar aufzubauen.
Geratal Agrar GmbH & Co.KG Andisleben
Der Agrarbetrieb zeichnet sich nicht nur durch ein breites Anbauspektrum mit 18 Fruchtarten in der Fruchtfolge aus, sondern vor allem durch eine große Vielfalt an Naturschutzmaßnahmen zur Förderung der Biodiversität und dem Erhalt von Lebensräumen. Der Agrarbetrieb bewirtschaftet 95 Prozent der Fläche pfluglos. Die Auszeichnung nahm Pflanzanbauleiter René Döring stellvertretend für den gesamten Betrieb in Empfang.
Rose Saatzucht Erfurt
Seit 2019 engagiert sich der Betrieb im Feldhamsterschutz. Auf engstem Raum werden über 200 verschiedene Pflanzenarten zur Saatgutgewinnung angebaut, die vom zeitigen Frühjahr bis in den späten Herbst hinein eine große Vielfalt bieten – auch für den Hamster.
Bevor Annegret Rose zum Betriebsrundgang einlud, schickte sie noch einen dringenden Appell an die Politik und verwies darauf, dass es in Deutschland nur ganz wenig so gute Standorte mit Schwarzerdeböden wie hier um Erfurt gebe, die sich zur Saatgutproduktion eignen. Diese Böden müssen als Kulturgut wahrgenommen und geschützt werden.
Foto: Die Preisträger (v.l.) Christof Birnbaum, Annegret Rose und René Döring
Vom 2. bis 3. Juli 2024 fand in Fulda die 32. Jahrestagung der Deutschen Landsenioren statt. Aus Thüringen nahmen neun Vertreter an dieser Veranstaltung teil. Im Parkhotel (Kolpinghaus Fulda) eröffnete Präsident Armin Müller die Veranstaltung mit insgesamt 110 Teilnehmern.
Als Gäste begrüßte er Carsten Schmal, den Vizepräsidenten des Deutschen Bauernverbandes und Herrn Ruhl aus dem hessischen Landwirtschaftsministerium. Sie berichteten zu aktuellen Landwirtschaftsproblemen und dankten den Senioren für ihr Engagement im ländlichen Raum.
Weiterhin standen die Themen Absicherung durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie der Umgang mit der Erkrankung an Demenz im Mittelpunkt der Referate.
Der zweite Veranstaltungstag war geprägt von einer Stadtführung durch das historische Fulda.
Mit Kloster, Dom und diversen alten Kirchen hat die Stadt einiges zu bieten.
Der Gesetzgeber wird nicht müde, neue Vorschriften in seinen Augen natürlich bessere Nachweisführung und Nachvollziehbarkeit zu schaffen. In den Bewertungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gemeinsam mit den Landesbauernverbänden sind es aber ein weiterer Aufbau von Bürokratie.
Neuestes Bürokratiemonster was auf die Branche zukommt, ist die
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In der vergangenen Woche fand der Deutsche Bauerntag in Cottbus statt. Mit starken Ergebnissen wurde der Vorstand des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gewählt und mit großer Wucht den politisch Verantwortlichen deutlich gemacht, das sich unser Berufstand nicht mit einem „Lichtjahre von echten Entlastungen entfernten Päckchen“ abspeisen lässt.
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Die von der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) des Thüringer Bauernverbandes (TBV) gestartete Petition zur „Verschiebung der Einführung des Flächenregister für Landwirtschaftliche Betriebe“ ist auf der Zielgeraden und braucht EURE UNTERSTÜTZUNG.
Bis 10. Juli brauchen wir mindestens 1.500 Unterschriften, um die Einführung des Flächenregisters in seiner jetzigen Form zu stoppen.
Mit der Petition fordert die IG BENA, das Flächenregister erst einzuführen, wenn: vollumfängliche Funktionalität besteht, keine Doppeleingaben im Betrieb entstehen, fehlerfreie Datenübernahme aus gängigen Schlagkarteien sowie Synchronisierungsmöglichkeit geschaffen werden.
Alle reden von Bürokratieabbau, einfachen Systemen und Digitalisierung - das wollen die Landwirtinnen und Landwirte auch. Doch mit dem Flächenregister wird ein Bürokratiemonster aufgebaut, das sich in einem unberechenbaren Zustand befindet. Deshalb darf es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verpflichtende Einführung geben.
Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt
Gemäß dem Tierarzneimittelgesetz sind Tierhalter der unten aufgeführten Nutzungsarten dazu verpflichtet, am Antibiotika-Monitoring teilzunehmen. Hierzu ist es erforderlich zweimal im Kalenderjahr entsprechende Daten zu Tierbestandszahlen zu melden, oder eine Nullmeldung abzugeben, wenn keine antibiotische Behandlung im Betrieb vorgenommen wurde. Die elektronische Meldung erfolgt über die Tierarzneimitteldatenbank (TAM) des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier). Tierhalter haben bis zum 14. Juli 2024 Zeit, Anfangsbestand, Bestandsveränderungen (auch verendete und getötete Tiere) oder Nullmeldungen der ersten sechs Monate des Jahres 2024 in der HIT-TAM-Datenbank zu melden.
Die Meldung muss taggenau, aber nicht tagesaktuell sein.
Alle weiteren Informationen können Sie unter https://www1.hi-tier.de/infoTA.html abrufen.
Nutzungsart |
Bestandsuntergrenze |
Zugegangene Kälber < 12 Monate |
25 |
Milchkühe |
25 |
Saugferkel |
85* |
Zuchtschweine |
85 |
Absatzferkel bis 30 kg |
250 |
Mastschweine über 30 kg |
250 |
Masthühner |
10.000 |
Legehennen |
4.000 |
Junghennen |
1.000 |
Mastputen |
1.000 |
Die Bestandsuntergrenzen sind für jede Nutzungsart getrennt zu betrachten.
*Die Bestandsuntergrenze für Saugferkel ergibt sich aus der Bestandsuntergrenze für Muttersauen bzw. Zuchtschweine.
In Südhessen wurde Mitte Juni ein verendetes Wildschein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Inzwischen konnte das Virus bei sechs weiteren Wildschweinen nachgewiesen werden. Aufgrund der geografischen Nähe
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Ab Juli wird das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs ausgeweitet. Bisher können Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. Nun wird diese Vorsorgeuntersuchung auch für Frauen von 70 bis 75 alle zwei Jahre möglich. Voraussetzung: Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss mindestens 22 Monate zurückliegen. Neu-anspruchsberechtigte Frauen erhalten vorerst noch keine persönliche Einladung, können aber voraussichtlich ab dem 1. Juli selber einen Termin vereinbaren.
Infos dazu gibt es unter https://mammo-programm.de/de/termin.
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) rät dazu, die kostenlosen Vorsorgeangebote zu nutzen.
Bei Fragen zu Beiträgen und Leistungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können sich Versicherte und alle Interessierte gern an die Berater der SVLFG beim Thüringer Bauernverband wenden.
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Cornelia Müller
Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen auch die Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse und Berufsgenossenschaft zum 1. Juli um 4,57 Prozent. Zudem werden die Renten in Ostdeutschland vollständig an das Niveau in Westdeutschland angepasst. In der Alterssicherung der Landwirte steigt der allgemeine Rentenwert von 17,36 Euro (West) bzw. 17,33 Euro (Ost) auf bundeseinheitlich 18,15 Euro. Die Renten in Ostdeutschland werden somit zum 1. Juli vollständig an das Niveau in Westdeutschland angepasst sein.
Der Anpassungsfaktor für die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Renten der Unfallversicherung verändern sich entsprechend dem Vomhundertsatz, um den sich die Renten der Deutschen Rentenversicherung erhöhen.
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten steigen zusätzlich zur normalen Rentenanpassung zum 1. Juli unter bestimmten Voraussetzungen. Nach dem neuen Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz können sich Erwerbsminderungsrenten, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, neben der normalen Rentensteigerung von 4,57 Prozent um einen Zuschlag erhöhen.
Auch alle Renten, die auf die oben genannten Renten direkt folgen, zum Beispiel Altersrenten und Witwenrenten, werden entsprechend erhöht. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, bei denen kein vorheriger Rentenbezug des bzw. der Verstorbenen vorlag und die in diesem Zeitraum begonnen haben. Diese zusätzliche Steigerung beträgt für die genannten Renten, die bis zum 30. Juni 2014 begonnen haben, bis zu 7,5 Prozent und für die danach beginnenden bis zu 4,5 Prozent.
Die Rentenerhöhung erfolgt automatisch ab Juli 2024. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Alle Rentenbezieher werden durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schriftlich über die jeweilige Höhe ihrer Rentenanpassung informiert.
Bei Fragen zu Beiträgen und Leistungen der SVLFG können sich Versicherte und alle Interessierte gern an die Berater der SVLFG beim Thüringer Bauernverband wenden.
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Cornelia Müller
Die Flurfahrt des Regionalbauernverbandes Südthüringen fand Ende Juni auf dem Betriebsgelände der Landwirtschafts-Produktions-GmbH Schleusingen & Co. Vermögens KG in Rappelsdorf statt.
Zu Gast war Landrat Thomas Müller, der sich die Sorgen der anwesenden Landwirte aufmerksam anhörte: Punkte wie die Sperrung der B89 Ortsdurchfahrt zum Betriebsgelände der Firma Suegmi, die die Ernte gefährden könnte und die Probleme, die es mit der Schweinepest und den bürokratischen Vorgaben gibt.
Andrea Hammer, Geschäftsführerin in Rappelsdorf, stellte ihr Unternehmen vor, zu den Betriebszweigen gehören die Milchviehhaltung, Ackerbau und Energiegewinnung.
Bei der anschließenden Besichtigung der hochmodernen Melkanlage und des neuen Milchviehstalls erklärte Hammer, welche Anstrengung das Unternehmen zur Modernisierung vorgenommen hat. Das Tierwohl nimmt hier im Betrieb eine besondere Stellung ein.
Ende Juni fand die letzte der drei Flurfahrten des Regionalbauernverbandes Südthüringen statt. Veranstaltungsort war die AGH Agrargesellschaft Herpf mbH. Zu Gast waren die Landrätin Peggy Greiser, Dr. Charlotte Marien vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum und Heiko Ender vom Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Johannes Schmidt, Geschäftsführer der AGH, stellte seinen landwirtschaftlichen Betrieb allen Besuchern vor und erläuterte ausführlich die strukturellen und wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen sein Betrieb zur Zeit steht. Themenschwerpunkte in der sich anschließnenden Diskussion waren Bürokratieabbau, Tierbestandsabbau und Energiegewinnung auf landwirtschaftlichen Flächen.
Zur Flurfahrt ging es mit Landrätin Greiser auch raus auf´s Feld, wo Schmidt den Teilnehmenden einen Schlag mit Wickroggen zeigte, der Trassenverlauf wo später der SuedLink auf den landwirtschaftlichen Flächen verlaufen soll, wurde begutachtet und Sebastian Selter, von Kupfer Copper Germany, stellte einen Bohrplatz für Bohrungen auf der Suche nach Kupfer vor.
„Der diesmal für die Flurfahrt ausgewählte Nordkreis hält eine Menge Wissenswertes für die Landwirte bereit“, erklärte der Regionalreferent des Thüringer Bauernverbandes, Hans-Otto Sulze, zu Beginn der Flurfahrt des Kreisbauernverbandes im Weimarer Land. Von den 49 Plätzen im gecharterten Bus blieb kaum einer frei. Die Teilnehmenden, vom kleinen Einzelbetrieb bis zu den Chefs der großen Genossenschaften sowie Gästen aus Bundes-, Landes- und Regionalpolitik, wollten die Tour durch den Norden des Landkreises miterleben.
Alltagsthemen beherrschten die Gespräche und das Programm während der Fahrt. Es wurde sich ausgetauscht zum Stand der Kulturen, Anbaumethoden, Sorten, Bodenbearbeitung, Düngung, Pflanzenschutz und Standorte der Tierproduktion „Schaf“. Prognosen zur Ernte im Kreis deuten auf „durchschnittlich bis gut“ hin, so die Flurfahrtteilnehmenden.
Erste Station der Flurfahrt war die EZG Weimar-Kromsdorf. Hier gab es einen Eindruck über die Feldflur und ein zweijähriges Feldrainprojekt. Dieses Projekt dient nicht nur der Fauna und Flora, sondern macht auch optisch eine Menge her.
Im Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut, Station zwei der Flurfahrt, gab es umfangreiches Wissen zur Schafzucht, Schäferausbildung und neue Methoden der mechanischen Unkrautbekämpfung. Zudem befindet sich hier auch der größte und erfolgreichste Feldhamster-Schutzstandort im Freistaat.
Wie Erfolg im ländlichen Raum gelingen kann, wurde während der Frühstückspause hautnah vorgelebt. Celestina Brandt, Bäckerin des Jahres 2023 in Deutschland, Brotsommelier und Innungsmeisterin, stellt das Familienunternehmen, die Buttstädter Vollkornbäckerei vor.
Nach dem Frühstück ging es weiter zur Lysimeterstation. Dr. Steffi Knoblauch erläuterte den Sinn und die Arbeitsweise dieser. Immer trockenere Sommer gefährden den Wasserhaushalt unserer Böden, so Knoblauch. Dass eine Maispflanze selbst in 2,50 Metern Tiefe noch nach Wasser sucht, war nicht allen Landwirten klar.
Für die Mittagspause bot sich die Thüringer Kloßwelt des Feinfrostherstellers ABLIG in Heichelheim geradezu an. Geschäftsführer Fritjof Hahn führte durch den Komplex von Kloß-, Speiseeis- und Fahrzeugmuseum.
Nächste Station – die EG Neumark: Der Vorstandsvorsitzende und Kreisvorsitzender Steffen Steinbrück bekam für den Anblick nur so prahlender Zuckerrübenbestände anerkennende Blicke, bleibt aber vorsichtig. „Was am Ende unten dranhängt und letztendlich vergütet wird, zeigt erst der Herbst“, so Steinbrück. Ein weiteres Vorzeige-Objekt der EG Neumark ist die Milchvieh-Anlage Berlstedt mit 1.600 Tieren, wo zudem ausschließlich aus Gülle (ohne Maiszugabe) Energie produziert wird.
Zurück in Kromsdorf erläuterte Geschäftsführer Florian Grobe die Besonderheit des landwirtschaftlichen Arbeitens in Nachbarschaft zur Kulturstadt Weimar. Unter anderem in der Erntezeit führt der Weg mit schwerer Technik zuweilen auch nachts durch das Stadtgebiet.
Eine abwechslungsreiche Flurfahrt endete damit in Kromsdorf. Die geweckten Erwartungen, dass eine Menge Wissenswertes für die Landwirte auf dieser Flurfahrt sei, wurden eindeutig erfüllt.
Allen Teilnehmenden und Gastgebern sei herzlichst gedankt.
Mitte Juni fand traditionsgemäß eine Flurfahrt des Regionalbauernverbandes Südthüringen im Landkreis Sonneberg statt. Veranstaltungsort war die Agrargenossenschaft Schalkau e.G.
Zu Gast war Robert Sesselmann, Landrat im Landkreis Sonneberg, Dr. Charlotte Marien vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum und Andrea Ritzmann von der DKB. Mit den anwesenden Landwirten wurden Themen wie die TA Luft, Tierwohl, regionale Schlachtung, Biber, reduzierte Tierbestände und der Bürokratieabbau diskutiert.
Kai Zerrenner, Vorstandsvorsitzender der Agrargenossenschaft Schalkau, stellte seinen landwirtschaftlichen Betrieb vor und erläuterte ausführlich die strukturellen und wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen die Landwirte zur Zeit stehen. Besichtigt wurde dabei die moderne Stall- und Melkanlage und das Freilaufgelände für die Milchkühe. Durch den hohen Anteil an Grünland in der Agrargenossenschaft und Flächen, die wirtschaftlich mit Maschinen nicht bearbeitet werden können, wird mit Rindern abgeweidet.
Zum Abschluss konnte auf dem Betriebsgelände noch die Geburt von Drillingen bestaunt werden. Die drei männlichen Kälbchen und die Mutterkuh sind vollauf.
Im Rahmen der Ausschusssitzungen in der vergangenen Woche hat sich der Bundesrat zu dem vom Bundestag geänderten Entwurf des Düngegesetzes positioniert. Der mitberatende Umweltausschuss empfiehlt mit klarer Mehrheit die Zustimmung zum Gesetz, bekräftigt in einer Entschließung aber die Notwendigkeit für mehr Verursachergerechtigkeit. Der federführende Agrarausschuss fordert jedoch mit klarer Mehrheit, dem Gesetz nicht zustimmen. Die Begründungen decken sich in wichtigen Bereich auch mit der Kritik des Berufsstandes. Wenn der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmt, ist entweder das Gesetzgebungsvorhaben gescheitert oder die Bundesregierung versucht, im Vermittlungsausschuss eine Lösung zu finden.
Von Seiten der Ausschüsse wurde bisher jedoch noch kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wird sich in der kommenden Woche im Vorlauf der Plenarsitzung am 5. Juli an die Staatskanzleien der Länder für die Unterstützung des Votums des Agrarausschusses aussprechen und die bekannten Kritikpunkte bekräftigen. Von Seiten der Landesbauernverbände wird noch einmal Kontakt mit den Landesregierungen aufgenommen und die Position des Agrarausschusses unterstützt.
Am 18. Juni haben sich die Mitglieder des Fachausschusses Schweinefleisch des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unter der Leitung von Veredelungspräsident Hubertus Beringmeier per Videokonferenz über aktuelle Themen in der Schweinebranche ausgetauscht. Hauptgesprächspunkt war der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des Tierschutzgesetzes.
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Nach dem vorläufigen Ergebnis der Bestandserhebung des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) sind in Thüringens Schweinebeständen durchaus positive Entwicklungen zu beziffern. Zum 3. Mai wurden in Thüringen 646.500 Schweine gehalten, wie aus der
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Im Juni 2024 fanden Feldtage der Gewässerschutzkooperation Thüringen, Teilprojekt Erosion, statt. Jeweils drei neue Kooperationsbetriebe präsentierten aktuelle Erosionsschutzmaßnahmen und gaben Einblicke in ihre Betriebsstruktur.
Die Agrarproduktion Ludwigshof in Ranis Saale-Orla-Kreis demonstrierte die Umsetzung der KULAP E2 Maßnahme (gesamtbetrieblicher Erosionsschutz) und den Anbau von Heilkräutern wie z. B. Kapuzinerkresse und Kamille.
In Zehma /Nobitz im Altenburger Land stellte der Kooperationsbetrieb Jerchel eine umgesetzte Erosionsschutzmaßnahme „Erbsenanbau in Direktsaat“ zur Begrünung einer Hauptabtragszone im Mais vor. Diese Fläche dient auch als Grundlage für eine Masterarbeit, die u.a. das Auflaufverhalten von Erbsen in Direktsaat mit verschiedenen Scharen untersucht.
In Lehesten (Gönnatal-agrar eG) im Saale-Holzland-Kreis wurde die praktische Umsetzung von KULAP E1 (Erosionsschutzmaßnahmen auf Einzelflächen) vorgestellt, einschließlich Begrünungsstreifen in Breitsaat-Mais sowie auf einer nicht-KULAP-Fläche Maisgemenge mit Ackerbohnen als Gänsefutter.
Was konnten wir mitnehmen?
Im Zuge der erst kürzlich erfolgten Notfallzulassung von drei Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) in Deutschland, wurden nun auch für Thüringen nähere Bestimmungen getroffen. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat ergänzend zu der Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Juni eine Allgemeinverfügung zur Durchführung
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„Bürokratieabbau im Arbeitsprozess“ so lautet die Medienmitteilung des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) zur ersten Auswertungsrunde der Arbeitsgruppen Bürokratieabbau vom 19. Juni. Anfang des Monats hatten der Thüringer Bauernverband (TBV) bereits über die Einrichtung von drei Arbeitsgruppen berichtet. Nun wurden die Inhalte der Gruppenarbeit durch das TMIL vorgestellt und eine Kategorisierung zur weiteren Befassung der Ergebnisse
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In Apfelstädt trafen sich am 20. Juni fast 100 Landsenioren zum jährliche Höhepunkt - der Jahrestagung des Verbandes.
Der Präsident des Landseniorenverbandes Gerold Schmidt begrüßte die Anwesenden und konnte zum Beginn der Veranstaltung Christian Schramm von der Vereinigung Saalfeld Rudolstadt mit der Goldenen Ehrennadel der Deutschen Landsenioren auszeichnen. Würde und Dank der Senioren und des landwirtschaftlichen Berufsstandes wurden Schramm, der seine Funktion als Vorsitzender des Kreises altersbedingt niederlegt, entgegengebracht.
Ein Vortrag von Stefan Kramer, Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen, beleuchtete provokativ die Parteienlandschaft und sprach den Teilnehmern, die sich eine bessere Politik wünschen, aus der Seele. Es ist notwendig, dass in diesem Land Demokratien wieder gelebt wird, so der Tenor.
Antje Beck von der Verbraucherzentrale Thüringen referierte zum Thema "Ernährung im Alter". Anhand der Darlegung zu Inhaltsstoffen der Nahrung und dem notwendigen sich im Alter änderten Bedarf konnte sich jeder ein Bild machen, welche Nahrung für ihn die Beste ist.
Ein kleines Kulturprogramm nach dem Mittagessen rundeten die Jahrestagung ab.
Der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS) appelliert an Landwirte mit überlagertem Saatgut eventuell vorgesehene Keimfähigkeitsproben bereits jetzt in Auftrag zu geben. „Das Jahr 2023 mit seiner feuchten zweiten Jahreshälfte führte zu
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Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz sieht nach über 30 Jahren Wiedervereinigung den Bedarf, die Regelungen in und für Wasserschutzgebiete sowie angewandtes Gewohnheitsrecht verbindlich zu regeln. Dies liegt daran, dass die weit überwiegende Zahl der Wasserschutzgebiete in Thüringen vor 1990 ausgewiesen wurden.
Aufgrund des Einigungsvertrages gelten die Vorgaben der Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGL) der DDR nach wie vor, werden aber nicht kontrolliert. Die Grundlage dafür stellen die TGL von 1950, 1970, 1979 und 1989. Die damals festgelegten Verbote und Nutzungsbeschränkungen sind aus mehreren Gründen nicht mehr zeitgemäß und in der Praxis sowohl für Bürger, Unternehmen und Kommunen als auch für die Wasserbehörden mit Umsetzungsproblemen behaftet. Ein Beispiel: Nutzungsbeschränkungen bezüglich der Düngung in Schutzzonen beziehen sich u.a. auf die Einhaltung des Düngesystems DS 79. Diese sind, rein theoretisch, noch gültig aber spielen in der Praxis natürlich keine Rolle mehr.
Oftmals finden Vereinbarungen zwischen den Trinkwasserversorgern und Betrieben Anwendung, welche auch nach Umsetzung der Verordnung Bestand haben sollen. Der Thüringer Bauernverband nutzte in gewohnter Weise die Möglichkeit zur Stellungnahme, um auf die Belange der Landwirtschaft und mögliche Einschränkungen dieser hinzuweisen.
Die Stellungnahme ist hier einzusehen.
Am 17. Juni entschieden die Umweltminister der EU-Mitgliedsländer über das Für und Wider des umstrittenen Renaturierungsgesetzes. Damit sollen die Mitgliedsstaaten bis 2030 mindestens 20 Prozent der Landesfläche und 20 Prozent der Meeresgebiete in der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen. Das Zünglein an der Waage war Leonore Gewessler, die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Ministerin Gewessler hielt sich nicht an interne Regierungsabsprachen und stimmte dennoch für das Gesetz. Durch diese Entscheidung bekam das Renaturierungsgesetz die benötigte Mehrheit. Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer kündigte Medienberichten zufolge eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof an. Gleichzeitig will er seine Umweltministerin wegen Amtsmissbrauches anzeigen. Damit ist eine Regierungskrise vor den Nationalratswahlen in Österreich im Herbst abzusehen.
Der Deutsche Bauernverband kritisiert die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Trilogergebnis zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) in aller Schärfe. Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus. Wer glaubt, mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil. Naturschutz geht nur gemeinsam mit uns Bauern. Wir alle leben in einer Kulturlandschaft, die sich dynamisch entwickelt hat und weiterentwickeln wird.“
Wie die Nationalparkverwaltung Hainich bekannt gab, wurde ein Wolf im Hainich gesichtet. Zweimal wurde dieses Tier mittels Fotofalle aufgenommen. Aufgrund der detailreichen Aufnahmen wird das Tier vom Kompetenzzentrum Wolf, Biber und Luchs des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz als „C1-Nachweis“ gelistet, das heißt ein eindeutiger Nachweis.
Höchstwahrscheinlich handelt es sich um einen durchziehenden Jungwolf, auf der Suche nach einem geeigneten Territorium. Dieses Einzeltier wird wohl so schnell nicht in der Statistik für Thüringen auftauchen, da es sich nicht um einen residenten Einzelwolf handelt, was bedeutet, dass sich das Tier weniger als sechs Monate in einem Gebiet (Beispielsweise im Hainich) aufhält. Dadurch wird er in die Jahresstatistik nicht aufgenommen. Ein Kritikpunkt des Deutschen Bauernverbandes mit seinen Landesbauernverbänden, da die Statistik die tatsächlichen Vorkommen von Wölfen nicht wiederspiegelt.
Im Ergebnis der Agrarratssitzung im April dieses Jahres hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Anhebung der De-minimis-Beihilfegrenzen vorgelegt. Die Europäische Kommission hat diesbezüglich eine öffentliche Konsultation zu Änderung der „De-minimis“-Beihilfen im Agrarsektor gestartet.
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Am 18. Juni führte der Kreisbauernverband Greiz/Gera seine jährliche Exkursion durch. Dieses Jahr war das Ziel Sachsen-Anhalt, konkret die Stickstoffwerke Piesteritz GmbH (SKWP), ihrem zugehörigen Versuchsfeld sowie dem Futurea Science Center in Wittenberg. Kreisbauernverbandsmitglieder, die landwirtschaftliche Vertretung der Deutschen Kreditbank (DKB) und natürlich auch zugehörige Landsenioren folgten der Einladung.
Zu Beginn begrüßte, auf dem Versuchsfeld der landwirtschaftlichen Anwendungsforschung in Cunnersdorf/Borsdorf Marcel Titze, einer der Außendienstmitarbeiter der SKW und informierte zusammen mit seinen Fachkollegen der Versuchsstation über die Forschung für die Praxis. Sie stellten die Arbeiten im Labor, der Klimakammer, dem Gewächshaus bis zum Versuchsfeld vor. Stickstoffdüngemittel werden hier an allen Ackerbaukulturen ausführlich in ihrer N-Umsatz Dynamik, Umweltverhalten, Ertragsparameter und entsprechenden Anwendungsempfehlungen erforscht.
Danach empfing die Stickstoffwerke Piesteritz GmbH die Gruppe des Kreisbauernverband in der Lutherstadt Wittenberg. Die SKW Piesteritz ist größter Ammoniak- und Harnstoffproduzent Deutschlands, zudem einer der größten industriellen Erdgasverbraucher bundesweit und einer der innovativsten Mineraldüngerproduzenten Europas. Auf der geführten Werksrundfahrt über das 220 Hektar große SKW-Werksgelände erhielten die Teilnehmer von Titze interessante Informationen über das Stickstoffwerk mit seinen imposanten Produktionsanlagen. Das Werk arbeitet 24 Stunden, sieben Tage die Woche das ganze Jahr unter den höchsten Umwelt-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Jedes Jahr werden die Qualitätserzeugnisse vom Produktionsstandort mit Hilfe einer starken Logistik in die Welt geliefert.
Mit diesen Eindrücken verließen die Kreisbauernverbandsmitglieder das SKW-Werksgelände, um zum Abschluß in der Lutherstadt Wittenberg das „Futurea-Science-Center“, ein Wissenschaftszentrum der SKW Piesteritz und der AGROFERT GmbH zu besuchen und eine Erlebniswelt der besonderen Art kennen zu lernen. Durch zahlreiche Exponate wird hier Wissen rund um die Ernährung und Landwirtschaft auf eindrucksvolle sowie unterhaltende Weise realistisch vermittelt. Die Verbindung von Geschichte und Zukunft sowie weitreichende Informationen über den Einfluss von Chemie auf das Leben und welche Rolle hierbei Stickstoff spielt, kann hier von „klein bis groß“ erlebt werden.
Eine rundum gelungenen Exkursion. Der Kreisbauernverband dankt allen Beteiligten für diesen lehrreichen Tag.
Mit der am 13. März neu erschienenen „Richtlinie zur Förderung von Qualifizierung, Demonstrationsvorhaben und Verbreitung von Informationen“ soll die Verbesserung der Kompetenzen aller in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Akteure gefördert und so ein weiterer Schritt in Richtung Modernisierung und Nachhaltigkeit in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie im ländlichen Raum gegangen werden.
Inhalt der Richtlinie ist unter anderem auch die Förderung zur Erlangung des Führerscheins Klasse T, wobei die Förderfähigkeit und die Beantragung neu geregelt wurden. Als förderfähig gelten Auszubildende in den Berufen Landwirt, Tierwirt, Pferdewirt, Fischwirt, Winzer, Gärtner oder Pflanzentechnologe, sowie in einer freien Ausbildung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit einer Mindestdauer von 3 Jahren. Ebenso qualifiziert sind Studierende und Fachschüler, welche ein land- oder forstwirtschaftliches Studium in Thüringen absolvieren oder absolviert haben. Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist die verbindliche Anmeldung bei der Landvolkbildung Thüringen e.V. vor Beginn der Fahrschulausbildung. Dafür muss ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einem in Thüringen lokalisierten Ausbildungsbetrieb vorliegen, wobei die Ausbildung zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen haben muss. Bei Studenten ist eine Immatrikulationsbescheinigung ausreichend. Außerdem ist der Fahrschulvertrag mit Informationen zur Fahrschule und dem geplanten Zeitraum der Fahrausbildung erforderlich. Die Fahrschulausbildung darf nicht vor dem 1. September 2024 beginnen. Ab 2025 ist es dann zulässig, z.B. bereits im Mai mit der Fahrschule zu beginnen um zum Ausbildungsstart den Führerschein in der Tasche zu haben. Der Zuschuss in Höhe von 1150 € wird nur bei einer erfolgreich abgelegten praktischen Prüfung gewährt. Als Nachweis gilt die Vorlage einer jeweiligen Kopie der von der Fahrschule ausgestellten Rechnung und des Führerscheins.
Der Kurs zur Erlangung des Traktorführerscheins wird auch weiterhin über die Landvolkbildung Thüringen e.V. bei der Fahrschule Michel in Schwerstedt und Fahrschule Kaiser in Veilsdorf möglich sein.
Gern beraten wir Sie bei weiteren Fragen unter +49 (0)361/ 262 532 86.
Neuerungen T-Führerscheinförderung kurz im Überblick:
Hierzu ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag (Unterschrift Azubi und Betrieb) oder Studien- oder Fachschulbescheinigung in Thüringen sowie der Fahrschulvertrag erforderlich
Foto: S. Kästner
Nachdem am 5. Juni der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt für Aufregung gesorgt hat, konnte vergangenen Samstag (15. Juni) ein weiterer positiver Nachweis der Viruserkrankung offiziell bestätigt
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Foto: Afrikanische Schweinepest - Symptome, Übertragung und Biosicherheit - Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern (tskmv.de) , Stand 17.06.2024
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat per Eilverordnung die sofortige Anwendung von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) genehmigt. Die Eilverordnung erlaubt die Verwendung bisher nicht zugelassener Impfstoffe gegen BTV-3-Infektionen bei empfänglichen
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Foto: Blauzungenkrankheit, Fotos von Krankheitssymptomen bei Rindern und Schafen - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Stand: 17.06.2024
Am 14. Juni haben der Thüringer Bauernverband e.V., BUND Thüringen e.V., NABU Thüringen e.V. und Thüringer Ökoherz e.V. vor dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) einen gemeinsam ausgearbeiteten Leitfaden zum „Zukunftsweg Biodiversität und Landwirtschaft in Thüringen“ an die beiden Staatssekretäre des TMUEN und des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) übergeben. Der Leitfaden zeigt einen gemeinsamen Weg auf, wie die Zusammenarbeit der Verbände und weiterer Akteure aussehen müsste, um praktikable Maßnahmen für mehr Biodiversität in der Thüringer Landwirtschaft zu etablieren. Wie eine solche Kooperation in Thüringen aussehen könnte, haben die Verbände gemeinsam im vergangenen Jahr in einem vom TMUEN geförderten Projekt diskutiert. Die Übergabe des daraus entstanden Leitfadens dient als offizieller Start dieser verbändeübergreifenden Kooperation.
Näheres dazu lesen Sie im aktuellen TBV-Journal.
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Der Bundesrat hat vergangenen Freitag einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt und damit die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene geregelt. Die Anpassung war notwendig, da das schon 2021 beschlossene nationale Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln nach der erneuerten Wirkstoffgenehmigung des Herbizids 2023 im Widerspruch zum EU-Recht steht. Kritisch ist jedoch deutlich anzumerken, dass man an sämtlichen nationalen Verschärfungen mit Anwendungsvorgaben sowie -verboten – wie z.B. in Wasserschutzgebieten – festgehalten hat, obwohl hierfür keine fachliche Grundlage und rechtliche Notwendigkeit bestehen. Der Bundesrat folgt damit der Linie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, welches im Vorfeld zahlreiche Verkündungshindernisse angedroht hat. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat mit seinen Landesbauernverbänden im Vorfeld eine intensive Aufklärungsarbeit geleistet, um auf Auswirkungen im Bereich bodenschonende Bewirtschaftung, CO2-Ausstoß u.v.m. hinzuweisen.
Am 14. März hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Beteiligungsprozess für ein „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ gestartet. Dazu hat der Deutsche Bauernverband (DBV) bereits eine Stellungnahme verfasst und bezeichnet das Programm als Affront gegenüber der Landwirtschaft. In dem Programm setzt das BMEL die falschen Akzente, ignoriert Technik, Innovation sowie Fortschritt und fokussiert einseitig auf Ordnungsrecht und eine pauschale Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. In einem am vergangenen Mittwoch versandten Schreiben fordern, unter Federführung des DBV, 30 Verbände der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft das BMEL auf, die Vorschläge zurückzunehmen und sich stattdessen für einen nachhaltigen und fachlich fundierten Schutz land- und forstwirtschaftlicher Kulturen vor Schädlingen, Krankheiten und Konkurrenz einzusetzen. Das Programm sei ein Rückbauprogramm für die deutsche Landwirtschaft und für deren Produktivität. Die Verbände warnen vor einer Produktionsverlagerungen ins Ausland, wenn die Bundesregierung an den Vorschlägen festhält. Alles andere wäre ein Rückschritt für Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Umwelt.
„Wir sind mit einer Reihe politischer Entscheidungen und der daraus resultierenden gegenwärtigen Entwicklung unzufrieden und der Meinung, dass es so in Thüringen nicht weiter gehen kann.“ Mit dieser Aussage hat sich der Landseniorenverband Thüringen anlässlich der anstehenden Wahlen mit einem offenen Brief an alle Fraktionen des Thüringer Landtages gewandt. In dem Brief fordern die Landsenioren alle gewählten politischen Vertreter unseres Landes auf, gemeinsam Entscheidungen zu treffen, die unser Land voranbringen.
Die Landsenioren betonen, dass nach ihrer Meinung der ländliche Raum zunehmend von der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung abgehängt ist und bei manchen Entscheidungen vergessen wird. Gefordert werden u.a. Verbesserungen beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der medizinischen Versorgung, der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs in den Dörfern und eine umfassenden Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitband-Internetanschlüssen sowie eine flächendeckenden Netzabdeckung mit schnellen mobilen Datennetzen. Auch der zuverlässige Schutz des Eigentums, die Sorgen hinsichtlich des Gebäudeenergiegesetzes sowie die fehlenden Räumlichkeiten für das gesellschaftliche Leben in den Gemeinden und Ortsteilen werden angesprochen.
Das Präsidium des Landseniorenverbandes hatte zu den angesprochenen Problemen bereits Gespräche mit der Landtagsfraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE.
Foto: Auf Einladung der Landtagsabgeordneten Cordula Eger (Bildmitte) beriet das Präsidium des Landseniorenverbandes Thüringen mit Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE zu Forderungen des offenen Briefes.
Die Digitalisierung birgt neue Gefahren für landwirtschaftliche Betriebe. Obwohl nur wenige sich der unsichtbaren Risiken bewusst sind, ist klar: Jeder Betrieb wird früher oder später von Viren, Hackern und anderen Arten der Cyberkriminalität getroffen.
IT-Dienstleister, Behörden und sogar Krankenhäuser – beinahe stündlich beweisen neue Schlagzeilen: Vor digitalen Angriffen ist kein Betrieb sicher. Diesem Risiko sind zunehmend auch landwirtschaftliche Betriebe ausgesetzt. Die Folge sind eine lahmgelegte IT sowie verlorene und manipulierte Daten. Schon ein unbedachter Klick oder eine winzige Sicherheitslücke genügen, um ganze Betriebe stillzulegen.
Schützen Sie Ihre Datenfelder vor unsichtbaren Gefahren
Immer mehr Betriebe entscheiden sich für eine CyberRisk Versicherung. Sie übernimmt nach einem Hackerangriff die Kosten und vermittelt sogar an IT-Spezialisten, die Netzwerk und Daten zeitnah wiederherstellen. Landwirtschaftliche Betriebe können diese ganz einfach im Rahmen der R+V-AgrarPolice abschließen und Vorteile gegenüber Wettbewerbern nutzen. Eingeschlossen sind etwa die Daten auf dienstlich genutzten Privatgeräten und der Ersatz von durch einen Vorfall beschädigter IT-Hardware. Ebenso gehören auch Zusatzleistungen wie Krisenkommunikation oder ein Anwaltstelefon zum Repertoire.
Die Landwirtschaft im Visier von Cyber-Kriminalität
Mit zunehmender Digitalisierung steigt die Bedeutung einer funktionierenden IT. Haben sich Kriminelle erst einmal Zugang in die Systeme verschafft, eröffnen sich diesen vielfältige Möglichkeiten, hieraus Profit zu schlagen. Daten können verschlüsselt und für deren Entschlüsselung die Zahlung von Lösegeld gefordert werden. Ebenso können Daten weiterverkauft oder für weitere Angriffe verwendet werden. Je nach Schwere des Eingriffs werden die Betriebsabläufe stark beeinträchtigt. Dabei wird der Landwirtschaft ein besonderes Augenmerk gewidmet. Schließlich stellt diese als fundamentale Stütze in der Versorgung der Bevölkerung ein lukratives Ziel für kriminelle Machenschaften dar. Schützen Sie sich vor den Folgen zunehmender Internetkriminalität mit der R+V-CyberRisk Versicherung und profitieren Sie von einem umfangreichen Versicherungsschutz und zahlreichen Assistance-Dienstleistungen, insbesondere der rund um die Uhr erreichbaren Notruf-Hotline mit sofortiger Unterstützung im Schadensfall.
Wir beraten Sie gerne zu der R+V CyberRisk Versicherung
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 538 01. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter „Firmenkunden“.
In der vergangenen Woche trafen sich die Mitglieder des Fachausschusses Familienbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb einschließlich GbR des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in einer Hybridveranstaltung, um sich zu dem Thema Landpachtrecht auszutauschen.
Kathleen Franke und Dr. Wolfgang Peter (Fachausschussvorsitzende) konstatieren, dass das Thema Landpachtrecht immer mehr an Bedeutung zunimmt.
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Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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