Die Finanzämter haben an alle Betriebe, die nach den bei der Finanzverwaltung vorliegenden Angaben mehr als 100 Hektar Landwirtschaftsfläche im Eigentum haben, ein Informationsschreiben versandt. Das Schreiben weist darauf hin, dass gemäß § 228 Absatz 2 Bewertungsgesetz jährlich Änderungen an den im
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