+++ Update vom 13. Januar +++
Die Untersuchungen zur Eintragsursache und dem -weg in den Tierbestand laufen weiter. Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei dem MKS-Fall in der Wasserbüffelherde in Hönow (Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg) um ein lokales Geschehen. Eine Ausbreitung auf andere Tierbestände wurde bislang nicht festgestellt. Trotzdem wurde vorsorglich die Keulung von empfänglichen Tieren aus benachbarten Betrieben angeordnet bzw. bereits durchgeführt, darunter 170 Schweine und 55 Schafe und Ziegen sowie drei Rinder.
Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 11. Januar mitteilte, haben sich die verendeten Wasserbüffel mit einem MKS-Virus vom Serotyp O infiziert. Nah verwandte MKS-Viren kommen im Nahen Osten und Asien vor. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine Aussagen zum Eintragsursprung und dem Eintragsweg in den Tierbestand getroffen werden. Grundsätzlich ist eine Impfung gegen MKS in der EU seit 1991 verboten. Eine Notimpfung ist nur im Seuchenfall bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlaubt. Für diesen Zweck wurden EU-weit MKS-Antigenbanken eingerichtet, in denen Impfstoffe gegen MKS-Viren gelagert werden. Laut FLI könnte die deutsche MKS-Antigenbank nach Aktivierung durch die Bundesländer einen für den Serotyp passenden Impfstoff innerhalb weniger Tage herstellen. Für MKS ist ein genau abgestimmter Impfstoff wichtig, da Impfstoffe gegen andere Serotypen die Tiere nicht schützen. Abgesehen davon sei erwähnt, dass sich mit der Impfung allein ein MKS-Ausbruch nicht wirksam bekämpfen lässt.
Die Untersuchungen an den Wasserbüffeln im Ausbruchsbestand ergaben, dass diese bereits seit 3 Wochen mit dem MKS-Virus infiziert waren. Die Tiere wiesen einige abgeheilte Entzündungen im Maulbereich auf, die für eine längere Infektionszeit sprechen, so das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des betroffenen Landkreises. Auffälligkeiten im Klauenbereich wurden nicht gefunden. Unter Mithilfe der Feuerwehr wurde die Weidefläche, auf der die infizierten Tiere gehalten wurden, zunächst mit einem Bauzaun eingezäunt, um eine Verschleppung des Virus in den Wildbestand zu verhindern.
Wie das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, wurde der über das vergangene Wochenende verhängte 72 Stunden Transportstopp für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle um weitere 48 Stunden verlängert und gilt damit bis zum 15. Januar. Schlachtbetriebe und der Einzelhandel sind davon nicht betroffen.
MKS gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Seuchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren, da die Bekämpfung mit drastischen Handelsbeschränkungen für Tiere und tierische Produkte verbunden ist, was zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führt.
Der Ausbruch der MKS in Brandenburg zieht bereits Konsequenzen am Exportmarkt mit sich. Da Deutschland seinen MKS-Freiheitsstatus verloren hat, sind ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Demnach ist damit zu rechnen, dass der Export von Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch Häuten und Fellen, gesalzenen Naturdärmen, Samen und Blutprodukten sowie empfänglichen Tieren kaum mehr möglich ist. Erste Länder, wie Südkorea und die Niederlande haben im Zuge des MKS-Ausbruchs in Deutschland Maßnahmen ergriffen. Südkorea hat ab sofort alle Schweinefleischimporte aus Deutschland verboten, damit fällt ein wichtiger Absatzmarkt im asiatischen Raum weg. Die Niederlande haben ein landesweites Transportverbot für deutsche Kälber verhängt. Transporte zur Schlachtung bleiben erlaubt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) rechnet damit, dass weitere Drittländer den Import von empfänglichen Tieren aus Deutschland (und deren Erzeugnissen) vorerst aussetzen werden und Sperren für Waren aus Deutschland verhängen. Eine Abschätzung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen kann das Bundeslandwirtschaftsministerium zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben.
Der Handel aus MKS-freien Gebieten in Deutschland ist laut BMEL im EU-Binnenmarkt weiterhin möglich. Dies geht auf das Regionalisierungsprinzip zurück, bei dem lediglich der Handel mit den Gebieten eines Landes unterbrochen wird, die von tierseuchenrechtlichen Beschränkungen betroffen sind. Exporte aus übrigen, seuchenfreien Gebieten sind weiterhin möglich.
Auf der Grünen Woche werden aufgrund der aktuellen Situation keine Klauentiere ausgestellt.
+++ Update vom 10. Januar +++
Die anzeigepflichtige Maul- und Klauenseuche (MKS) ist im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg in einem Wasserbüffelbestand ausgebrochen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die hochansteckende Viruserkrankung heute, am 10. Januar, offiziell bestätigt. Der Erreger konnte bei drei verendeten Wasserbüffeln in einem kleinen Weidebetrieb in Hönow nachgewiesen werden.
Vor Ort läuft derzeit die Aufarbeitung. Der Landkreis ist hierzu mit Behörden und Fachleuten, darunter dem FLI, im Austausch. Ein Krisenstab wird am 11. Januar zusammentreten, bei dem auch der Brandenburgische Landesbauernverband teilnehmen wird.
Um den betroffenen Betrieb wurden zwei Sperrkreise mit einem Radius von drei und zehn Kilometern eingerichtet, die auch die Landkreise Barnim, Oder-Spree sowie die Stadt Berlin betreffen. Innerhalb dieser Sperrzonen werden alle vorgesehenen Maßnahmen durch das zuständige Veterinäramt angeordnet, darunter die ordnungsgemäße Keulung der restlichen Wasserbüffel des Bestandes, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Wie dem Thüringer Bauernverband (TBV) vom Thüringer Sozialministerium mitgeteilt wurde, wird für das gesamte Land Brandenburg ab morgen der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden für 72 Stunden untersagt. Gleiches gilt auch für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierteilen und Gülle. Diese strenge Maßnahme ist notwendig aufgrund der hohen Kontagiosität des MKS-Virus und der dadurch möglichen schnellen Ausbreitung.
Die Ursache für den Erregereintrag ist bislang noch nicht bekannt. Im und um den Ausbruchsbestand sind alle notwendigen epidemiologischen Ermittlungen eingeleitet. Thüringen ist nach derzeitigem Kenntnisstand bisher nicht betroffen.
Das Thüringer Sozialministerium und der TBV rufen alle Betriebe, die empfängliche Tierarten halten, um höchste Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf. Alle Erkrankungen, die auf Blauzungenkrankheit oder MKS hindeuten sollten schnellstmöglich vom Tierarzt/Veterinäramt abgeklärt werden. Zudem wird darum gebeten, Veranstaltungen, Märkte, Auktionen o. Ä. in nächster Zeit nicht zu besuchen bzw. abzuhalten. Das Thüringer Sozialministerium weist zudem darauf hin, dass auch wenn ein Auftrieb derzeit von der zuständigen Veterinärbehörde noch nicht untersagt wird, es jederzeit zu einer Bestandssperre kommen kann, so dass Ausstellungstiere evtl. nicht mehr abgetrieben werden dürfen.
Hintergrund zur MKS (Quelle: FLI)
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Deutschland und die EU sind amtlich anerkannt frei von MKS; die letzten Fälle in Deutschland traten 1988 auf. MKS kommt jedoch in Teilen der Türkei sowie in vielen Ländern Afrikas und Asiens nach wie vor endemisch vor. Illegal eingeführte tierische Produkte aus diesen Ländern stellen eine ständige Bedrohung für die europäische Landwirtschaft dar. Das Verfüttern von Speiseabfällen ist streng verboten. Die Missachtung dieses Verbots führte im Jahr 2001 zu einem verheerenden Seuchenzug in Großbritannien mit Folgeausbrüchen in anderen europäischen Ländern.
Für den Menschen als Verbraucher von pasteurisierter Milch, daraus hergestellten Milchprodukten oder von Fleisch bestünde jedoch auch im Falle einer Einschleppung der MKS nach Deutschland keine Gefahr.
Für erkrankte Tiere gibt es keine Behandlungsmöglichkeit. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Auch Klauentiere in landwirtschaftlichen Betrieben in der näheren Umgebung des Seuchenbetriebes müssen zumeist getötet werden. Ställe, Fahrzeuge und Geräte müssen gründlich desinfiziert werden. Eine Notimpfung gefährdeter Tierbestände ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich.
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