Wie bereits seitens des Thüringer Bauernverbandes am 28. März berichtet, haben die Finanzämter an Betriebe, die mehr als 100 Hektar landwirtschaftliche Fläche im Eigentum haben, ein Informationsschreiben versandt. Das Schreiben weist darauf hin, dass gemäß § 228 Absatz 2 Bewertungsgesetz jährlich Änderungen an den im Eigentum stehenden Flächen bis spätestens zum 31. März des Folgejahres über
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