• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Koalitionsverhandlungen CDU/CSU und SPD zum Mindestlohn

CDU/CSU und SPD haben ein Sondierungspapier verabschiedet, dass bzgl. der Ausführungen zum Thema Mindestlohn bei den Arbeitgeberverbänden für große Unruhe geführt hat, insbe­sondere durch Äußerun­gen von SPD-Politikern, man habe sich auf einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 verständigt.

In dem Sondierungspapier heißt es:

„Gute Löhne sind eine Voraussetzung für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Der ge­setzliche Min­destlohn ist dabei die Untergrenze. Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Entwicklung des Min­destlohns muss einen Beitrag zu stärkerer Kaufkraft und einer stabi­len Binnennachfrage in Deutschland leisten. An einer starken und unabhängigen Mindest­lohn­kommission halten wir fest. Für die weitere Ent­wicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifent­wick­lung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientie­ren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“

Daraus entnehmen wir, dass es keine gesetzliche Anhebung des Mindestlohns geben, sondern die Anpas­sung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen soll. Andernfalls ergäbe das Festhalten an einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission keinen Sinn. Dass sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifent­wick­lung als auch an 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren wird, hat diese in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.

Der anschließend genannte Wert von 15 Euro, der auf Grundlage dieser Berechnung erreich­bar sein soll, ist allerdings nicht nachvollziehbar.

Der Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dr. Dulger, hat dies in einer Pressemeldung bereits beanstandet und gefordert, dass solche sachlichen Feh­ler, wie die Behaup­tung, es gebe eine Grundlage für eine Mindestlohnhöhe von 15 Euro im Jahr 2026, nicht in den Koalitions­vertrag aufgenommen werden dürfen. Darauf gilt es nun in den anstehenden Koalitionsverhandlungen zu achten.

Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), der DBV sowie weitere wichtige Verbände der grünen Branche haben sich zu einem Aktionsbündnis zusam­mengeschlossen. In einem gemeinsamen Schreiben wurden die Ver­handler von CDU/CSU und SPD auf die besondere Bedeutung der Agrar- und Ernährungs­branche, des Gartenbaus sowie der Forst- und Holzbran­che hingewiesen und um Unterstüt­zung bei der Schaffung angemessener politischer Rahmenbedingungen gebeten. Im Aktions­bündnis besteht Einigkeit, dass für die grüne Branche eine sektorale Ausnahme vom gesetzli­chen Mindestlohn, insbesondere auch bei der Saisonarbeit geschaffen werden muss. Neben dem Thema Mindestlohn wurden weitere Kernforderungen u.a. Regelungen zur Sicherung der Wettbewerbsfä­higkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, zur kurzfristigen Beschäfti­gung von Saisonkräften, der Ver­besserung des Arbeitsmarktzugang für Helfer aus Drittstaa­ten, die Stabilisierung der agrarsozialen Siche­rung sowie zum Abbau bürokratischer Belastun­gen eingebracht.

Der Präsident des GLFA Benno Wichert hat bereits CDU-Generalsekretär Dr. Linnemann diese Kernforde­rungen persönlich übergeben und das Thema Mindestlohn am vergangenen Freitag im Spitzengespräch der Wirtschaft auch an CDU-Parteichef Merz adressiert. Ferner wurden die Mitglieder der Ver­handlungsgruppen Agrar und Arbeit/Soziales ange­schrieben und es werden aktuell entspre­chende Gespräche mit den Mitgliedern dieser Verhandlungsgruppe geführt. Hierzu hatte sich die Vertreter der Mitgliedsverbände des GLFA zur kurzfristig einberufenen Videokonferenz am 13. März verständigt. In der Sitzung wurde auch die weitere Begleitung der Koalitionsverhandlungen erörtert. Über den weiteren Verlauf zum Thema Mindestlohn etc. wer­den wir zeitnah informieren.

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung