CDU/CSU und SPD haben ein Sondierungspapier verabschiedet, dass bzgl. der Ausführungen zum Thema Mindestlohn bei den Arbeitgeberverbänden für große Unruhe geführt hat, insbesondere durch Äußerungen von SPD-Politikern, man habe sich auf einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 verständigt.
In dem Sondierungspapier heißt es:
„Gute Löhne sind eine Voraussetzung für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Der gesetzliche Mindestlohn ist dabei die Untergrenze. Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Entwicklung des Mindestlohns muss einen Beitrag zu stärkerer Kaufkraft und einer stabilen Binnennachfrage in Deutschland leisten. An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“
Daraus entnehmen wir, dass es keine gesetzliche Anhebung des Mindestlohns geben, sondern die Anpassung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen soll. Andernfalls ergäbe das Festhalten an einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission keinen Sinn. Dass sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren wird, hat diese in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.
Der anschließend genannte Wert von 15 Euro, der auf Grundlage dieser Berechnung erreichbar sein soll, ist allerdings nicht nachvollziehbar.
Der Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dr. Dulger, hat dies in einer Pressemeldung bereits beanstandet und gefordert, dass solche sachlichen Fehler, wie die Behauptung, es gebe eine Grundlage für eine Mindestlohnhöhe von 15 Euro im Jahr 2026, nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden dürfen. Darauf gilt es nun in den anstehenden Koalitionsverhandlungen zu achten.
Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), der DBV sowie weitere wichtige Verbände der grünen Branche haben sich zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen. In einem gemeinsamen Schreiben wurden die Verhandler von CDU/CSU und SPD auf die besondere Bedeutung der Agrar- und Ernährungsbranche, des Gartenbaus sowie der Forst- und Holzbranche hingewiesen und um Unterstützung bei der Schaffung angemessener politischer Rahmenbedingungen gebeten. Im Aktionsbündnis besteht Einigkeit, dass für die grüne Branche eine sektorale Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn, insbesondere auch bei der Saisonarbeit geschaffen werden muss. Neben dem Thema Mindestlohn wurden weitere Kernforderungen u.a. Regelungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, zur kurzfristigen Beschäftigung von Saisonkräften, der Verbesserung des Arbeitsmarktzugang für Helfer aus Drittstaaten, die Stabilisierung der agrarsozialen Sicherung sowie zum Abbau bürokratischer Belastungen eingebracht.
Der Präsident des GLFA Benno Wichert hat bereits CDU-Generalsekretär Dr. Linnemann diese Kernforderungen persönlich übergeben und das Thema Mindestlohn am vergangenen Freitag im Spitzengespräch der Wirtschaft auch an CDU-Parteichef Merz adressiert. Ferner wurden die Mitglieder der Verhandlungsgruppen Agrar und Arbeit/Soziales angeschrieben und es werden aktuell entsprechende Gespräche mit den Mitgliedern dieser Verhandlungsgruppe geführt. Hierzu hatte sich die Vertreter der Mitgliedsverbände des GLFA zur kurzfristig einberufenen Videokonferenz am 13. März verständigt. In der Sitzung wurde auch die weitere Begleitung der Koalitionsverhandlungen erörtert. Über den weiteren Verlauf zum Thema Mindestlohn etc. werden wir zeitnah informieren.