Am vergangenen Mittwoch (26. März) trafen sich die Präsidiumsmitglieder des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes (LuFAGV) in Erfurt. Neben der Auswertung weiterer Beratungsthemen, die in der Mitgliederversammlung des Gesamtarbeitgeberverbandes (GLFA) besprochen wurden, lag der thematische Schwerpunkt beim Mindestlohn, der aktuell in der Bundespolitik auch ein Schwerpunkt der Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD ist. Dem gemeinsamen Sondierungspapier war zum einen zu entnehmen, dass die Mindestlohnkommission auch künftig den Mindestlohn festlegen soll. Andererseits wurde seitens einiger SPD-Politiker bereits als Mindestlohnhöhe 15,00 Euro/Stunde für das Jahr 2026 genannt.
Die Mindestlohnkommission wird turnusmäßig im Juli den Mindestlohn für die kommenden zwei Jahre festlegen.
Die Mindestlohnkommission orientiert sich zur Festsetzung des Mindestlohns im Rahmen einer Gesamtabwägung nachlaufend an der Tarifentwicklung sowie den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten. Sie berücksichtigt zur Anpassung des Mindestlohns den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Stundenverdienste in den beiden vorhergehenden Jahren sowie den vom Statistischen Bundesamt aktuell ermittelten Bruttomedianlohn. Hierbei werden Daten der Lohnentwicklung bis zum Zeitpunkt der beschlussfassenden Sitzung der Mindestlohnkommission berücksichtigt.
Von den Kriterien kann die Kommission abweichen, wenn besondere ökonomische Umstände vorliegen und die Kommission daher im Rahmen der Gesamtabwägung zum Ergebnis kommt, dass die genannten Kriterien in dieser Situation nicht geeignet sind.
Seitens der Arbeitgeberverbände wurde gegenüber der Politik daher nochmals klar gefordert, dass die Mindestlohnhöhe nicht durch die Politik festgelegt werden darf und dies ausschließlich als gesetzliche Aufgabe der Mindestlohnkommission obliegt.
Mit entsprechenden Schreiben wurden die Mitglieder der Verhandlungsgruppen Agrar und Arbeit/ Soziales angeschrieben. Zudem wurden entsprechende Gespräche mit den Mitgliedern dieser Verhandlungsgruppe geführt. Gefordert wurden für die Branche die Schaffung angemessener politischer Rahmenbedingungen sowie eine sektorale Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn, insbesondere bei der Saisonarbeit.
Ein weiterer Beratungspunkt der Präsidiumssitzung betraf die Vorbereitung der anstehenden Mitgliederversammlung des LuFAGV. Nach aktueller Planung findet diese am 15. Mai in Bösleben statt. In diesem Jahr steht wieder die Neuwahl des Präsidiums an. Wer als Arbeitgeber in diesem Gremium mitarbeiten möchte, kann sich hier auch gern zur Wahl stellen. Interessenten sollten sich bitte im Vorfeld an die Geschäftsstelle wenden.