Aufgrund der Grundsteuerreform erfolgt ab 1. Januar 2025 ein Wechsel von der Nutzer zur Eigentümerbesteuerung. Bereits zum jetzigen Stand haben viele landwirtschaftliche Pächter darüber hinaus in ihren Pachtverträgen vereinbart, dass der Pächter die Grundsteuer trägt. Es stellt sich nun die Frage, wie man diese Klausel an den Wechsel
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