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Umsetzungsfrist für Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf 1. März 2026 verschoben

Die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) im Lebensmitteleinzelhandel wurde von der Bundesregierung auf den 1. März 2026 verlagert. Diese Entscheidung hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) am 22. Juli in einer Pressemitteilung verkündet.

Ursprünglich sollte die verpflichtende Kennzeichnung bereits ab 1. August 2025 auf Packungen und in den Auslagen des Einzelhandels verwendet werden. Durch die Verschiebung bekommen die Bundesländer, die das Gesetz vollziehen und kontrollieren, nun mehr Zeit zur Umsetzung – heißt es in der Pressemitteilung. Bisher gelten die Regelungen des TierHaltKennzG nur für frisches Schweinefleisch aus dem Haltungsabschnitt „Mast“ (mehr als zehn Wochen alt und mit einem Lebendgewicht von mindestens 40 Kilogramm geschlachtet). Mastschweinehalter wurden bereits aufgefordert, die benötigten Informationen über die Haltungsform(en) der Tiere an die zuständige Behörde zu melden. Für Thüringen ist das das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV). Meldefrist war der 1. August 2024.

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