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Arbeitszeiterfassung: Aktueller Stand und Umsetzung

Am 14. Mai 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Staaten der Europäi­schen Union (EU) die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zu­gängliches System einzuführen, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann (C-55/18-CCOO). Das Gericht verweist dabei auf die Grundrechte der Beschäftigten auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die in Artikel 31 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbürgt und in der EU-Arbeitszeitrichtlinie weiter präzisiert werden.

                                                                                                                           

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