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Fruchtwechsel ab 2025

In Folge der Bestrebungen der Bürokratievereinfachung wird die Konditionalitäts-Regelung zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) ab 2025 einfacher und flexibler für die Betriebe und die Verwaltung. Wie vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu erfahren war, wurde der ursprüngliche Vereinfachungsvorschlag aus der Agrarministerkonferenz von der EU-Kommission

 

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